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    #16
    genau, das meinte ich.

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      #17
      ja petra,

      das fände ich auch gut, vor allem, wenn so ein kompetenter wie reinhard den durchblick verschaffen würde. ich muß sagen, nach diesem beitrag von reinhard, mit beispielen unterfüttert, sehe ich endlich bei diesem thema glasklar, wenngleich ich als privat versicherte kaum aussicht habe, diese versorgung zu bekommen.

      gruß
      edith

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        #18
        Zitat von ewo Beitrag anzeigen
        ja petra,

        das fände ich auch gut, vor allem, wenn so ein kompetenter wie reinhard den durchblick verschaffen würde. ich muß sagen, nach diesem beitrag von reinhard, mit beispielen unterfüttert, sehe ich endlich bei diesem thema glasklar, wenngleich ich als privat versicherte kaum aussicht habe, diese versorgung zu bekommen.

        gruß
        edith
        Hallo nochmal,

        @Edith - wir haben schonmal bei diesem Thema:



        miteinander geredet. Da ging es aber kurzzeitig um das persönliche Budget. Wenn du weiterliest, geht es wieder um die stundenweise Behandlungspflege. Die ist für Privatpatienten sehr wohl durchsetzbar (ich habe es auch geschafft), zumindest mit Beatmung, auch nichtinvasiv! Es gibt inzwischen einige Urteile und die großen Pflegedienste mit Rechtsabteilungen helfen dabei.

        @Christoph - ich muss gestehen, da habe ich mich noch nicht hin verirrt. Den Beiträgen im Forum nach gilt das aber für die meisten? Als normales Thema geht dieses Thema meiner Meinung nach auch zu sehr unter, ich finde, es sollte wie die Hilfsmittel als Sticky (wie in englischsprachigen Foren) aufgemacht sein. Pflege braucht jeder mit ALS irgendwann und was man nicht kennt (stundenweise Pflege z.B. oder das Urteil zur Grund/Behandlungspflege) sucht man auch nicht aktiv, es muss einem regelrecht ins Auge springen.

        Grüße,

        Petra

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          #19
          Ja, da hast du recht.
          Gerd kanns vielleicht als Sticky einrichten oder der Admi. Poste Gerd mal an!
          Oder soll es ins ALS-Forum?

          Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum.
          Marcus Aurelius

          Mein PLM-Profil: http://www.patientslikeme.com/patien...olling%20Stone

          UNSERE BEATMUNGS-WG BONN(BAD GODESBERG): http://www.marc-bennerscheidt.de/startern_wg.htm

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            #20
            Da ich mich hier noch nicht wirklich gut auskenne und gerade nicht weiß, wohin ich dann "posten" soll, möchte ich einfach mal hier kurz Stellung beziehen.

            Eigentlich gibt es zu dem Thema "stundenweise Behandlungspflege" nicht besonders viel auszuführen. Es gilt hier das gleiche, wie bei einer 24-Stunden-Pflege. Der Anspruch auf Behandlungspflege ergibt sich für gesetzlich Versicherte aus § 37 SGB V. Maßgeblich ist immer zunächst die Feststellung des individuellen Bedarfs durch den behandelnden Vertragsarzt. Die Krankenkasse greift hier zumeist auf die Beurteilung durch den MDK zurück.

            Stundenweise Behandlungspflege ist grundsätzlich nicht nur von einer Beatmungssituation abhängig, wobei Masken- und Invasivbeatmung, wie Petra schon ausführte, gleichrangig behandelt werden. Deutlich einfacher ist die Genehmigung einer 24-Stunden-Pflege natürlich bei einer Invasivbeatmung schon aus dem Grund, dass aufgrund des Tracheostomas unabhängig vom individuellen Beatmungsbedarf eine 24-stündige "Krankenbeoachtung" ohne zeitliche Unterbrechung erforderlich ist. Bei einer Maskenbeatmung muss zunächst abgeklärt werden, ob auch hier ständig eine Absaugbereitschaft von Nöten ist und wenn nicht, wieviel Stunden am Tag eine Maskenbeatmung erforderlich ist. Bei einer Maskenbeatmung kann natürlich in vielen Fällen darauf abgestellt werden, dass der Patient ständig in eine Situation abrutschen kann, in der eine unverzügliche Maskenbeatmung erforderlich ist. Sodann kann auch bei Patienten mit Maskenbeatmung eine 24-Stunden-Pflege, je nach Krankheitsbild, gerechtfertigt sein.

            Die Krankenkasse muss natürlich auch die Kosten für eine "stundenweise" Behandlungspflege übernehmen, wenn dies unter Berücksichtigung des Krankheitsbildes erforderlich ist. Eine stundenweise Behandlungspflege wird von der Krankenkasse nicht für grundpflegerische Verrichtungen und Maßnahmen geschuldet, auch wenn sich hier ein Bedarf abzeichnet, der weit über das Budget der Pflegestufe hinaus geht, soweit es sich dabei um nicht "verordnungsfähige" Leistungen der Behandlungspflege handelt.

            Behandlungspflege wird grundsätzlich für ärztlich Verordnete Maßnahmen und Verrichtungen gem. § 37 SGB V geschuldet. Die Beurteilung, ob ein Anspruch auf stundenweise Behandlungspflege besteht, obliegt dem behandelnden Arzt sowie dem MDK. Ist der zeitliche Umfang bei einer vorliegenden Intensivpflichtigkeit recht leicht zu beurteilen, ist die Beurteilung bei Erkrankungen, die nur eine stundenweise Unterstützung im Bereich der Behandlungspflege erforderlich machen, natürlich deutlich komplizierter. Dies mag auch der Grund sein, weshalb viele Sozialdienste auf einen solchen Anspruch gar nicht erst hinweisen.

            Fazit ist:
            Der Anspruch besteht und kann bzw. sollte auch gegen die jeweilige Krankenkasse geltend gemacht werden. Speziell bei Erkrankungen wie ALS sollte auch ohne Beatmungspflichtigkeit bei fortgeschrittener stark körperlich einschränkender Erkrankung eine stundenweise Behandlungspflege verordnet werden. Ich empfehle hierzu die gemeinsame Absprache mit dem behandelnden Arzt unter Hinweis auf die Möglichkeiten des § 37 SGB V.

            Unabhängig von der Krankenkasse und dem Anspruch auf Behandlungspflege gibt es bei ALS und anderen Erkrankungen die Möglichkeit, eine stundenweise Pflege durch die kommunalen Träger der Sozialhilfe finanzieren zu lassen. Die Leistung wird hier als "Hilfe in besonderen Lebenslagen" bezeichnet; der Anspruch ergibt sich aus dem SGB XII. Hilfen in besonderen Lebenslagen sind u.a. Hilfe zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege sowie ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Diese gesetzlichen Voraussetzungen sind regelmäßig auch bei ALS erfüllt, so dass sich ein Antrag bei den Trägern der Sozialhilfe lohnt. Leistungen im Rahmen der "Hilfe in besonderen Lebenslagen" stehen natürlich auch Menschen zu, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind.

            Das Persönliche Budget ist in § 17 SGB IX erwähnt. Es handelt sich dabei um eine Leistungsform für Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger. Träger sind natürlich auch hier die gesetzliche Kranken- und Pflegekasse. Das Persönliche Budget ist nicht nur eine theoretisch mögliche im Sozialgesetzbuch verankerte Leistung; es besteht vielmehr ein rechtlicher Anspruch auf die Inanspruchnahme. Das Persönliche Budget soll behinderten Menschen insbesondere ermöglichen, die von ihnen benötigten Leistungen selbst und vor allem trägerübergreifend einzukaufen. Eine Verteilung der Kostenlast kann aber auch hier problematisch sein, weshalb das Persönliche Budget - gerade wenn viele Träger an der Finanzierung beteiligt sind - nicht so häufig gewählt wird. Bei der Beteiligung mehrerer Träger spricht man auch von einer "trägerübergreifenden Komplexleistung". Wichtig ist auch, dass das Persönliche Budget ausschließlich für die entsprechend zustehenden (Sach-)leistungen zur Verfügung steht; die Verwendung ist durch die Vorlage von Rechnungen nachzuweisen. Praktisch bietet es finanziell gegenüber den Sachleistungen also keinen großen Vorteil. Der Vorteil liegt eher darin, den behinderten Menschen möglichst viel eigenen Spielraum zu ermöglichen und selber als direkter "Kunde" auf dem Markt aufzutreten und entsprechende Leistungen "einzukaufen". Gerade bei vielen verschiedenen Leistungsträgern trägt das Persönliche Budget neben dem Kundenstatus auch zur Erleichterung bei der organisatorischen Bewerkstelligung bei. Das Persönliche Budget soll auf Antrag bei einem der Rehabilitationsträger gewährt werden.

            Nun noch kurz etwas zu den privaten Krankenvollversicherungen, auch wenn ich hier als Sozialrechtler zugegebener Weise nicht der Fitteste bin:

            Die privaten Krankenversicherungen stellen juristisch gesehen Verträge privat-rechtlicher Natur dar. Das heißt, dass auch der Leistungsanspruch allein aufgrund von privat-rechtlichen Verträgen begründet ist. Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen finden die Vorschriften der Sozialgesetzgebung keine Anwendung. Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass es gerade bei schweren, dauerhaften und vor allem kostenintensiven Erkrankungen immer wieder zu erheblichen Schwierigkeiten mit den Versicherungen kommt. Mittlerweile gibt es z.B. zahlreiche richterliche Entscheidungen, dass Behandlungspflege im Form einer 24-Stunden-Pflege bei Beatmungspatienten nicht als ambulante Pflegeleistung zu klassifizieren ist, was einige private Krankenversicherungen in ihren Versicherungsverträgen gänzlich ausgeschlossen haben, sondern das es sich dabei um eine ambulante ärztliche Versorgung unter Delegation des Pflegepersonals handelt, so dass ein Anspruch besteht. Sind Leistungen nicht explizit im Versicherungsvertrag erwähnt, ist die Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung teilweise nur durch Auslegung zu ermitteln. Es folgen dann oft lange (gerichtliche) Auseinandersetzungen. Persönlich habe ich die Erfahrung gemacht, dass gesetzlich versicherte Menschen es bei schwerer Krankheit aufgrund der zahlreichen Schutzvorschriften im Sozialgesetzbuch bedeutend einfacher haben.

            Viele Grüße!
            Zuletzt geändert von Reinhard Grothaus; 04.08.2011, 15:27.

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              #21
              Sehr schöne Übersicht, Dankeschön Reinhard.

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                #22
                So nun endlich Zwischenstand......
                Erstmal ganz ganz lieben Dank an Reinhard, Du bist eine riesengroße Bereicherung hier für das Forum.
                Also ich habe alle eure Tipps angenommen, und die Logik sagt ja eigentlich schon: Bekommt man einmal die III, dann nimmt man die doch auch. Traurig das selbst bei dieser Krankheit immer noch die Kohle die Nr. 1 ist.
                Also die Tante vom MDK kam, mein Mann lag im Bett (wie sich das gehört....) und schlief wirklich. Sie setzte sich mit mir und dem Pfleger (sein Chef war nicht gekommen) in den Wintergarten und ich muss sagen: ich war sehr sehr überrascht. Das Gespräch war megapositiv, sie hat mich sogar vor der Krankenkasse gewarnt, ich soll mich nicht über den Tisch ziehen lassen und kämpfen, selbst das die vorher gegebene Pflegestufe I bereits ab April (wo wir den Antrag gestellt haben) höher gesetzt wird, denn er war ja nachweislich zu dem Zeitpunkt schon eingeschränkter in den Bewegungen, als eine I vorgibt. Ich beklagte mich, das es entweder einen Pflegerollstuhl oder einen Oberarmrollator gibt. Der Mann könnte laufen, kann aber nicht, da die KK spinnt und beides nicht zusagen will. Die Beine sind zwar extrem dünn, aber Kraft ist noch da. Und die sollte doch gefördert werden. Ein normaler Rollator nützt wenig, da die Arme nicht in der Haltung gebeugt sein können, wie die Griffe vorhanden sind. Beim Oberarmrollator schiebt man das Teil mit dem Oberkörper. Da meinte der Pfleger: ja aber ich kann ihn ja stützen.....mein Veto: er soll die Selbständigkeit spüren, er kann das allein, brauch nur ein geeignetes Hilfsmittel..... Und die gute Frau hat alles notiert, sagte sogar selbst: ja und der brauch dies und das und jenes. Ich fand es cool und hoffe der Bescheid der DAK ist dieses dann auch.... Ich lasse es euch wissen.
                Im Moment ist es so, das die Pfleger ihre jeweils 12 Stunden bis auf ne halbe Stunde etwa, wo morgens Krankengymnastik zusätzlich gemacht wird, auf ihrem Zimmer verbringen. Aber stop: ich will das so! Ich will meinen Mann selbst pflegen, ob lagern, umsetzen, waschen, absaugen, füttern......ich möchte das auch selbst tun. Die Leute tun mir zwar leid, denn die Arbeitszeit geht ja da nie rum, doch ich kann mich nicht auf die Terrasse setzen, während jemand fremdes meinem Mann den Hintern abputzt, oder ihm den Schleim absaugt. Ich weiss nicht ob das jemand verstehen kann, habe gestern dies ganz deutlich hier gesagt, und seitdem kann ich mich in meiner Wohnung auch wieder bewegen. Bei jedem Schritt kam einer gerannt. Die meinen es gut, wollen helfen.....und dann komm ich mit meinem: aber ich will das selber, will jede Minute für ihn da sein......
                So genug nun, hoffe ihr habt alle einen schönen Freitagabend und ein noch schöneres Wochenende.
                Lg

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                  #23
                  Hallo Heidi,

                  die Pflegestufenbeurteilung lief bei uns auch positiv, es kommt so sehr auf den beurteilenden Arzt an. Zu deinen Aussagen mit der Pflege habe ich ein paar Anmerkungen. Ich weiß genau, was du meinst mit der Wohnung für dich haben, aber wenn du die Pfleger die ganze Zeit kaltstellst, lernen sie die Abläufe auch nicht und können dich schlecht ersetzen, wenn du nicht da bist? Wäre es nicht besser, ihr führt festgelegte Pflegezeiten ein, in denen dein Mann gewaschen und versorgt wird und du machst in der Zwischenzeit was anderes, einkaufen oder putzen.

                  Mein Mann hat mich viele Jahre alleine gepflegt (müssen, wir hatten keine Pflegestufe wegen Wartezeiten) und es war unglaublich schwierig für mich, andere Menschen an mich zu lassen, weil sie es anders gemacht haben als er. Es gibt bessere Dinge, die du mit deinem Mann machen kannst als ihm den Hintern abzuputzen. Du wirst auch so noch genug gefordert. Massiere seine Füße und Hände, rede mit ihm oder bewege ihn. Das würde ich mir so wünschen, dass wir mehr Zeit zum einander genießen haben und nicht nur beim Pflegen zusammen sind.

                  Noch eine Bemerkung zum Rollator: ich hatte auch einen hohen und bin damit noch alleine in der Wohnung gelaufen. Dann bin ich über meine Füße gestolpert, die Beine rutschten weg, die Arme blieben hängen und der Rollator blieb natürlich nicht stehen. So hing mein Körpergewicht an den Armen und ich konnte nur noch schreien. Der Oberarm und die Schulter rechts waren gebrochen. Davon habe ich mich einigermassen erholt, aber im Rollator bin ich nur noch gestanden. Bis ich einmal nach vorne das Gleichgewicht verloren habe... Da war dann der linke Oberarm gebrochen, der seitdem nur noch zur Zierde an mir runterhängt. Ich meine damit einfach, es sollte immer jemand in Reichweite sein? Selbst wenn die Beine einen noch tragen, ist die Rumpfstabilität und das Gleichgewicht oft beeinträchtigt, welche für den Rollator auch nötig sind.

                  Viele Grüße,

                  Petra

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                    #24
                    Hallo

                    noch eine kleine Anmerkung von mir. Der „Trick“ beim Rollator sind die Bremsen. Die muss man noch gut bis sehr gut bedienen können. Man muss ab einem gewissen Stadium der Erkrankung (hängen bleiben der Füße z.B.) immer bremsbereit sein. Ich hatte da auch schon des öfteren brenzlige Situationen erlebt. Als mir das zu mühsam wurde habe ich es aufgegeben. Auf die Schnauze gefallen bin ich allerdings vorher ohne Rollator.

                    Gruß Willy

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                      #25
                      Danke für eure Antworten.
                      Petra ich kann Deine Worte verstehen, doch ich kann und will es vielleicht auch nicht. Ich möchte für ihn da sein, und möchte jede freie Minute mit ihm verbringen. Putzen muss man nicht jeden Tag, eine sterile Wohnung macht nicht gesünder, eher kränker**lach**
                      nee, aber solche Dinge kann ich machen, wenn er an der Maschine ist. Da ich kaum in meine Firma muss, kann ich viel von zu Hause aus machen, wenn mein Mann im TV-Sessel sitzt und TV schaut.
                      Bescheid vom MDK ? Wie eigentlich erwaretet die Pflegestufe 3. Komische, unglaubwürdige Gesichter beim PD. Es ist traurig, das man mit dieser Sch...krankheit noch Geld machen will. Uns geht es nicht um die paar Äppel, doch wir wollen das selbst tun. Klar nehmen wir die Kohle, denn Krankengymnastik bekommt er nun auf einmal nur noch 1x die Woche, obwohl der MDK 2x mindestens aufgeschrieben hat. Die Neurologin hat sich geweigert, also geh ich erstmal weiter. Aber notfalls kann ich dann sagen, okay dann kommt der Physiotherapeut eben 3 bis mal die Woche.
                      Im Moment bin ich nur am KOntrollieren, heuet wurde Sauerstoff aufgefüllt, alles wieder angeschlossen- aber natürlich nicht wieder angeschalten. Also bemerkte mein Mann nach ner halben Stunde das die Luft immer dünner wurde......Die Peg wurde nicht verstöpselt, also lief die Brühe in die Pumpe......Lauter solche Dinger, vielleicht verlange ich zuviel??? Nee glaub nicht, erwarte nur das ordentlich gearbeitet wird.
                      Aber eure Worte zu dem PD habe ich noch im Ohr....
                      Ein paar schöne Sonnenstrahlen für den Rest des Tages schickt euch
                      Schwalmi

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                        #26
                        Soetwas darf nicht passieren!

                        Handelt es sich wirklich um einen "Fachpflegedienst", der sich auf außerklinische Heimbeatmung spezialisiert hat? Sind die Pflegekräfte speziell ausgebildet und/oder führen sie etwa die Zusatzbezeichnung "Fachkrankenschwester/-pfleger für Anästhesie und Intensivpflege"?

                        Du solltest auf keinen Fall eine Versorgung durch einen "normalen" Pflegedienst mit nicht speziell ausgebildeten Pflegekräften akzeptieren.

                        Nach der Aktion mit dem Sauerstoff (gibt es eigentlich keine Pulsoxymeterie oder ein anderes Monitoring, so dass man das hätte früher feststellen können??) hätte ich den Pflegedienst spätestens vor die Tür gesetzt. Ich habe leider kein Verständnis dafür, dass man von "ich erwarte vielleicht zu viel" spricht, soetwas kann lebensgefährlich werden. Die Versorgung eines beatmungspflichtigen Patienten erfordert entsprechende Sachkunde, alles andere ist unverantwortlich und nicht zu entschuldigen, tut mir leid. Das wäre ja so, als wenn dich ein Chirurg, der sein Handwerk ebenso erlernt hat, operiert und vergisst, die Hautlappen wieder zusammenzunähen. Würdest du dich dann auch ernsthaft fragen, ob du zu viel erwartest? Beatmung und Sauerstoff gehören zum elementaren Handwerk der in der Intensivpflege tätige Pflegekräfte.

                        Bei uns werden alle relevanten Vitalwerte stündlich dokumentiert, es werden umfassende Tagesberichte und -kurven erstellt etc. pp.

                        Das was zu erzählst hört sich ja schon kriminell an. Wofür hast du genau einen Pflegedienst 24 Stunden rund um die Uhr im Haus, wenn nichtmal eine permanente Sauerstoffversorgung sichergestellt ist?! Gerade das ist doch der Job der Pflegefachkräfte; nämlich die Sicherstellung der Beatmung und die Überwachung der Vitalparameter. Das was du schreibst ist wirklich unglaublich! Ich hätte die betreffende Pflegekraft (hätte sich dieser Vorfall bei uns ereignet) fristlos gekündigt.
                        Zuletzt geändert von Reinhard Grothaus; 11.08.2011, 18:15.

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                          #27
                          Bin ich wenigstens nicht allein mit meiner Meinung. Der Lieferant des Sauerstoffes hat das zwar verbockt, doch es wäre die Aufgabe des PD gewesen, dies zu überwachen. Die PEG soll normalerweise bis gegen 10 laufen, abgemacht wurde sie 7.30 Uhr wegen Toilettengang. Warum wird sie dann nicht wieder dran gemacht? Als ich 12 Uhr nach Hause kam, war die Ration noch nicht durch- dafür aber wie schon geschrieben die ganze Suppe in der Pumpe.....
                          Es handelt sich jedoch um einen Intensivpflegedienst- der Hausarzt sagt auch, er hätte bisher gute Erfahrung gemacht. Der ist allerdings wirklich gut. Vielleicht liegt es nur an dem Pfleger, wird sich morgen beim Gespräch mit Chef ergeben.
                          LG

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                            #28
                            Hallo Schwalmi,

                            welchen PD habt ihr denn. Ich habe in Deinem Profil gesehen, dass Du in Kassel wohnst. Wir wohnen in Staufenberg und haben ein Kind (SMA), das über einen PD mit 24 Stunden Intensivpflege betreut wird. Der PD ist in Hofgeismar ansässig und bietet auch Intensivpflege für Erwachsene.Natürlich gibt es Unterschiede bei den einzelnen Pflegerinnen und Pflegern, aber grundsätzlich sind wir sehr zufrieden.Vielleicht können wir uns darüber noch per PN austauschen.

                            Schöne Grüße
                            Lisalilly

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                              #29
                              Naja, das Problem ist wohl weniger der Pflegedienst als solcher selbst. Es fehlen eigentlich überall qualifizierte Fachkräfte...

                              Wir lehnen mittlerweile mindestens einmal monatlich eine Intensivversorgung ab, weil wir die damit verbundenen Stellen gar nicht wieder auffangen können. Das ist insbesondere so, wenn man seinen "Job" gewissenhaft ausübt und wirklich geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Versorgung einsetzt.

                              Es gibt, soweit ich weiß, immer wieder Pflegedienste, die jede Versorgung zusagen, weil nur die $$-Zeichen in den Augen zählen. Das ist bedenklich.

                              Es ist momentan in fast allen Gebieten von NRW mindestens eine Vorlaufzeit von 6 Wochen einzurechnen, damit eine Versorgung durch qualifizierte Fachkräfte organisiert ist. Bei einer Übernahme in viel kürzerer Zeit droht einfach die Gefahr, dass auch ungeschulte Pflegekräfte zum Einsatz gelangen müssen und das Risiko möchte ich persönlich nicht tragen.

                              Wir sind ebenfalls zu einem großen Teil in der Kinderintensivpflege tätig und da ist es naturgemäß noch schwieriger, da mindestens ein Großteil der Stellen mit examinierten Kinderkrankenschwestern und -pflegern besetzt werden sollte. Kinder erfordern einfach ein großes Feingefühl und Erfahrung in der Kinderversorgung. Damit ist nicht gemeint, dass unter Umstände nicht auch andere qualifizierte und geschulte Pflegekräfte in Frage kommen.

                              Leider geht der Trend immer mehr in die Richtung, unqualifizierte Kräfte für die Intensivpflege einzusetzen, womit sie meines Erachtens den intensivmedizinischen Charakter verliert. Oft bekommen wir sogar von Kliniken Anfragen, ob es möglich sei, bei behinderten kanülierten Menschen Erzieher, Sozialpödagogen oder Heilerziehungspfleger anzulernen, wenn diese sowieso schon die Betreuung des behinderten Menschen übernommen haben. Solche Anfragen lehne ich generell ab. Zu berücksichtigen ist, dass das Haftungsrisiko beim Pflegedienst liegt.

                              Sicherlich kann ich auch verstehen, dass die Arbeit in der Intensivpflege nicht immer ein Zuckerschlecken ist, insbesondere nicht für jedermann das Richtige ist. Ich könnte mir z.B. nicht vorstellen, den ganzen Tag mit nur einem Patienten in seinen Räumlichkeiten zu verbringen und mich (um es mal ehrlich auf den Punkt zu bringen) häufig zu langweilen. Ich habe daher vor der Arbeit unserer Pflegekräfte wirklich großen Respekt. Der Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen wie in Pflegeheimen und Krankenhäusern üblich, fehlt vollständig. Sicherlich ist die Bezahlung größenteils in der 1:1 Versorgung besser; das würde mich aber nicht wirklich locken. Man muss also auch bedenken, dass die Arbeit für Pflegekräfte nicht unbedingt einfach ist. Es kommt hier entscheidend auf den individuellen Charakter und sicherlich auch die zwischenmenschliche Ebene an. Ich kenne Versorgungen, bei denen die Pflegekraft eine 1-Zimmer-Wohnung mit einem Beatmungspatienten teilt, der auch noch psychisch krank ist und die Pflegekräfte von morgens bis abends herum kommandiert.

                              Liebe Grüße Reinhard
                              Zuletzt geändert von Reinhard Grothaus; 12.08.2011, 10:13.

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