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Bezahlung hochkalorische Nahrungsergänzung ("Astronautennahrung") durch PKV

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    Bezahlung hochkalorische Nahrungsergänzung ("Astronautennahrung") durch PKV

    Hallo,
    meine Mutter möchte (noch) keine PEG und bekommt wegen zunehmender Schluckbeschwerden jetzt hochkalorische Ergänzungsnahrung. Ihre private Krankenversicherung weigerte sich zuerst komplett dafür zu zahlen. Nach Vorlage eines Attests, dass wegen Schluckstörung und zur Vermeidung einer PEG-Anlage medizinisch nötig, haben sie jetzt 50% des Rechnungsbetrages bezahlt.
    Ist das zulässig? Lt.Versicherungsvertrag wird Nahrungsergänzung nicht bezahlt, außer sie dient zur Behebung einer pathologischen Mangelerscheinung. Von 50%-Erstattung habe ich noch nichts gelesen. Natürlich sind ihre Ausgaben für "normales" Essen mittlerweile minimal, so dass ich die Argumentation schon nachvollziehen kann - trotzdem handelt es sich um eine ärztliche Verordnung und ist mit normalem Essen ja auch eigentlich nicht vergleichbar.
    Hat jemand Erfahrung, ob und wenn ja mit welchen Argumenten ich dagegen weiter vorgehen kann?
    Danke!
    LG
    M.

    #2
    M-Tochter,
    wir waren nicht privat versichert.
    Hier sind / waren schon Betroffene welche privat Versicherte waren. Leider musst du dich im Forum "durchsuchen" und die Leute mal persönlich anfragen.
    Oder über Google in anderen Foren (mit anderen Krankheiten, oder Foren für kranke Kinder) oder bei den ALS-Mobil und anderen Facebook-ALS-Gruppen nachfragen.

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      #3
      Meine private Krankenkasse sagt auch, dass sie nicht verpflichtet sind zu zahlen. Mit Attest von Neurologen zahlen sie jetzt kulanterweise auch 50 Prozent.

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        #4
        Zitat von M-Tochter Beitrag anzeigen
        Hallo,
        meine Mutter möchte (noch) keine PEG und bekommt wegen zunehmender Schluckbeschwerden jetzt hochkalorische Ergänzungsnahrung. Ihre private Krankenversicherung weigerte sich zuerst komplett dafür zu zahlen. Nach Vorlage eines Attests, dass wegen Schluckstörung und zur Vermeidung einer PEG-Anlage medizinisch nötig, haben sie jetzt 50% des Rechnungsbetrages bezahlt.
        Ist das zulässig? Lt.Versicherungsvertrag wird Nahrungsergänzung nicht bezahlt, außer sie dient zur Behebung einer pathologischen Mangelerscheinung. Von 50%-Erstattung habe ich noch nichts gelesen. Natürlich sind ihre Ausgaben für "normales" Essen mittlerweile minimal, so dass ich die Argumentation schon nachvollziehen kann - trotzdem handelt es sich um eine ärztliche Verordnung und ist mit normalem Essen ja auch eigentlich nicht vergleichbar.
        Hat jemand Erfahrung, ob und wenn ja mit welchen Argumenten ich dagegen weiter vorgehen kann?
        Danke!
        LG
        M.
        Hallo,

        das ist in der PKV immer davon abhängig, was im Vertrag des abgeschlossenen Tarifs enthalten ist. Leider!

        Auf der der Homepage einer Herstellerfirma solcher Trinknahrung steht:

        Das müssen privat Versicherte beachten

        In der Regel übernimmt auch die private Krankenversicherung (PKV) die Kosten für die Versorgung mit unseren verordnungsfähigen Produkten und den dazugehörigen Hilfsmitteln. Allerdings gibt es hier je nach Versicherungsvertrag Ausnahmen. Damit Sie keine unliebsame Überraschung erleben, empfehlen wir Ihnen, mit dem Kundenservice Ihrer Versicherung im Vorfeld Kontakt aufzunehmen und sich zu informieren, welche Bedingungen Ihr Vertrag enthält.
        Quelle: https://www.nutricia.de/produkte/verordnungsfaehigkeit/
        Liebe Grüße
        Sandra

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          #5
          Danke für Eure Antworten.
          Also mal wieder ein Punkt, wo Privatversicherte schlechter gestellt sind als in der GKV...
          Habe bei der Versicherung angerufen - dort hat man mir nur bestätigt, dass sie lt. Versicherungsvertrag gar nicht verpflichtet wären, irgendwas zu zahlen.
          Wir werden die Nahrung jetzt wohl im Internet bestellen, kostet da weniger als die Hälft als in der Apotheke vor Ort. Vielleicht beteiligt sich die KK daran (mit ärztlicher Verordnung) ja trotzdem mit 50%, dann wärs finanziell echt verschmerzbar.

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            #6
            Zitat von M-Tochter Beitrag anzeigen
            Danke für Eure Antworten.
            Also mal wieder ein Punkt, wo Privatversicherte schlechter gestellt sind als in der GKV...
            Habe bei der Versicherung angerufen - dort hat man mir nur bestätigt, dass sie lt. Versicherungsvertrag gar nicht verpflichtet wären, irgendwas zu zahlen.
            Wir werden die Nahrung jetzt wohl im Internet bestellen, kostet da weniger als die Hälft als in der Apotheke vor Ort. Vielleicht beteiligt sich die KK daran (mit ärztlicher Verordnung) ja trotzdem mit 50%, dann wärs finanziell echt verschmerzbar.
            Richtig, sobald man eine Behinderung hat oder eine Erkrankung, kann man froh sein gesetzlich versichert zu sein. Es ist zwar auch in der GKV nicht immer alles easy zu bekommen, aber man hat dann die Möglichkeit sich zu wehren und für seine Rechte zu kämpfen, zur Not per Sozialgericht.

            Es ist auf jeden Fall sinnvoll im Internet, statt in der Apotheke zu kaufen, weil es deutlich günstiger ist. Man muss dann nur immer aufpassen, dass man nicht zu kurzfristig bestellt.
            Liebe Grüße
            Sandra

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              #7
              Meine Krankenkasse erstattet nur bei Kauf in einer Apotheke, es darf aber auch eine günstige online Apotheke sein

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                #8
                Zitat von Martin01 Beitrag anzeigen
                Meine Krankenkasse erstattet nur bei Kauf in einer Apotheke, es darf aber auch eine günstige online Apotheke sein
                Wir werden es ausprobieren. Ein Mischkarton 8*4*125ml kostete in unserer Apotheke 171 €, hab jetzt eine Online-Apo gefunden, die es für 72 € abgibt -
                nachdem die es wohl kaum ohne Gewinn verschenken, frage ich mich schon, mit was für Gewinnspannen normale Apotheken hier rechnen...

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                  #9
                  Ich hatte ganz ähnliche Preise. Diese Gewinnspanne verstehe ich auch nicht.

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