Hallo,
meine Mutter möchte (noch) keine PEG und bekommt wegen zunehmender Schluckbeschwerden jetzt hochkalorische Ergänzungsnahrung. Ihre private Krankenversicherung weigerte sich zuerst komplett dafür zu zahlen. Nach Vorlage eines Attests, dass wegen Schluckstörung und zur Vermeidung einer PEG-Anlage medizinisch nötig, haben sie jetzt 50% des Rechnungsbetrages bezahlt.
Ist das zulässig? Lt.Versicherungsvertrag wird Nahrungsergänzung nicht bezahlt, außer sie dient zur Behebung einer pathologischen Mangelerscheinung. Von 50%-Erstattung habe ich noch nichts gelesen. Natürlich sind ihre Ausgaben für "normales" Essen mittlerweile minimal, so dass ich die Argumentation schon nachvollziehen kann - trotzdem handelt es sich um eine ärztliche Verordnung und ist mit normalem Essen ja auch eigentlich nicht vergleichbar.
Hat jemand Erfahrung, ob und wenn ja mit welchen Argumenten ich dagegen weiter vorgehen kann?
Danke!
LG
M.
meine Mutter möchte (noch) keine PEG und bekommt wegen zunehmender Schluckbeschwerden jetzt hochkalorische Ergänzungsnahrung. Ihre private Krankenversicherung weigerte sich zuerst komplett dafür zu zahlen. Nach Vorlage eines Attests, dass wegen Schluckstörung und zur Vermeidung einer PEG-Anlage medizinisch nötig, haben sie jetzt 50% des Rechnungsbetrages bezahlt.
Ist das zulässig? Lt.Versicherungsvertrag wird Nahrungsergänzung nicht bezahlt, außer sie dient zur Behebung einer pathologischen Mangelerscheinung. Von 50%-Erstattung habe ich noch nichts gelesen. Natürlich sind ihre Ausgaben für "normales" Essen mittlerweile minimal, so dass ich die Argumentation schon nachvollziehen kann - trotzdem handelt es sich um eine ärztliche Verordnung und ist mit normalem Essen ja auch eigentlich nicht vergleichbar.
Hat jemand Erfahrung, ob und wenn ja mit welchen Argumenten ich dagegen weiter vorgehen kann?
Danke!
LG
M.
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