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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

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Argumentationsshilfen gegenüber Kostenträgern

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    Argumentationsshilfen gegenüber Kostenträgern

    Hallo
    ich bräuchte Hilfe. Kann mir jemand eine hieb- und stichfeste
    Argumentationshilfe gegenüber meinen Kostenträger geben für ein
    Permobil Vertical. Ich habe Pflegestufe 3 und im Moment nur einen
    normalen Pflegerollstuhl der nicht mehr ausreichend ist. Ich habe einen
    Permobil ausprobiert und er wäre genau recht für meine Bedürfnisse.
    Wer hat schon mal so einen Brief mit Erfolg verfasst? und durchgeboxt
    Im voraus besten Dank.
    Klaus

    #2
    Guten Tag,
    In der Argumentation des Widerspruchs gegen die Ablehnung Ihrer Krankenkasse müssten Sie einerseits Bezug nehmen auf die Ablehnungsgründe, die im Schreiben genannt werden. Um Ihren rechtlichen Anspruch auf das beantragte Hilfsmittel zu untermauern, ist es wichtig, Ihre ganz persönlichen Lebensumstände und Gründe aufzuzählen, die belegen, warum genau dieses Gerät notwendig und zum Ausgleich der Behinderung erforderlich ist.
    Wenn Sie sich bei mir melden möchten, unterstütze ich Sie gerne.
    Ein erfahrener Forumsteilnehmer, der im Moment seinen PC nicht gebrauchen kann, meldete sich bei mir mit der Bitte, Ihnen zu bedenken zu geben, dass es sich vielleicht nicht lohne, um die Stehfunktion des Rollstuhls zu streiten. Das Stehtraining lasse sich auch in der Physiotherapie durchführen. Unverzichtbar erscheint ihm jedoch die elektrische Lageverstellung vom Sitzen zum Liegen mit dem "biomechanischen Längenausgleich".
    Ich biete Ihnen gerne an, gemeinsam die weitere Vorgehensweise zu überlegen.
    Freundliche Grüße,
    Annette Held-Wehmer
    Hilfsmittelberatung DGM
    Tel. 07665/9447-51 (vormittags)

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