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Krankengeld und Urlaub...passen nicht zusammen???

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    Krankengeld und Urlaub...passen nicht zusammen???

    Hallo,
    ich hab mal wieder eine Frage

    Wer von euch hat oder hatte mal einen Urlaubsantrag gestellt, während er/sie noch im Krankengeldbezug war/ist?

    Selbiges habe ich gerade getan. Seit einem Telefonat von heute weiß ich, dass mein Urlaubsantrag abgelehnt wird. Begründung: während des Krankengeldes habe die Kasse eine besondere Sorgfaltspflicht mir gegenüber, diese sei nicht mehr zu gewährleisten, wenn ich im Ausland sei (ich wollte nach Italien).

    Im Übrigen könne ich in dieser Zeit kein Krankengeld erhalten.

    Wer kann mir raten, was ich tun kann? Macht es Sinn, Widerspruch einzulegen?

    Vielen Dank für hoffentlich zahlreiche Antworten...
    Niki
    Lebe wild und gefährlich:
    die Gedanken bleiben frei..

    #2
    Hallo Niki,
    Grundsätzlich besteht keine Pflicht, bei Krankheit zu Hause zu bleiben. Bedingung: die Reise beeinflußt die Genesung nicht negativ. Auch sollte man wegen des Urlaubes nicht genesungsfördernde Maßnahmen unterbrechen müssen, wie z.B. eine Reha oder Krankengymnastik etc.
    Bei einem Italienurlaub dürfte das allerdings etwas schwierig werden.
    Also eine Genehmigung der Krankenkasse wäre schon von Vorteil, da es im schlimmsten Fall zu einer Streichung vom Krankengeld führen kann. Eine Bescheinigung vom Arzt, dass gesundheitlich nichts gegen einen Urlaub einzuwenden ist, wäre vielleicht sehr hilfreich bei der Krankenkasse.
    Aber widerrum, warum schlafende Hunde wecken?
    Gruß Wolfgang
    Die Zeit ist schlecht? Wohlan. Du bist da, sie besser zu machen.
    Thomas Carlyle


    Hast Du unsere Hilfsmittellinkliste schon gesehen?
    Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 1 - Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 2[/B]

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      #3
      hallo niki.

      als im letztem jahr, februar der MDK bei mir war um die pflegestufe I festzustellen, sie kannte sich mit ALS aus, sprachen wir über reisen, daher weil die dame vom MDK, viel reisen empfohlen hatte. auf meine frage hin ob wir es der kasse melden meinte sie, das liegt in unseren händen. der tip, durch blume gesagt, schlafende soll man nicht wecken.

      mein neurologe stellte mir eine bescheinigung aus, daß er keine bedenken hatte. mein lungenfacharzt stellte mir eine bescheinigung wg der beatmungsmaschiene, für die airlines aus, alles in english.

      dann ging die post ab. zum glück konnte ich mir einen rolli leihen, denn meiner war noch nicht da. das erste mal im faltrolli. hamburg-dubai-kuala lumpur. 2 strecken, a 6,5 h , war je 3 h unter der maske, die flugbegleiter waren sehr freundlich und hilfsbereit. 5 tage in kuala lumpur aufenthalt und weiter ging es nach melbourne. von den 8 h flug, war ich 4 h unter der maske. ich war 4 wochen unterwegs das war eine erfahrung wert.

      also leute von heute, nutzt das aus, so lange es geht!

      lg, rainer




      lg,

      der hamburger


      Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
      Albert Camus

      Hilfsmittel-Alben

      Soweit die Füße tragen, bis zur Diagnose!
      http://www.sandraschadek.de/index.ph..._ueber_sich_(6)

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        #4
        Hallo ,wir hatten Urlaub in Teneriffa gebucht .Da arbeitete mein Mann noch.3 Monate später stand die Diagnose ALS und er bezog Krankengeld.Paralell lief der Rentenantrag.Auch war er auf die Beatmung in der Nacht angewiesen.Die Sozialbearbeiterin der KK hat uns unterstützt den Urlaub anzutreten,mit Beatmungsgerät.Wir haben es uns lange überlegt--und haben es nicht bereut!!Liebe Grüsse Stern.

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          #5
          urlauben

          Hallo in die Runde,

          ja, wahrscheinlich habe ich es ungeschickt angestellt. Denn als ich im Februar das erste Mal Krankengeld bekam, wurde in einem Begleitschreiben erläutert, dass bei Urlaubsabsichten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes benötigt wird plus ca. sechs Wochen Vorlaufzeit für das Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse.

          Selbstverständlich habe ich daraus geschlossen, dass Urlaub im Grundsatz geht, nur eben diese Punkte zu beachten sind.

          Ich hatte mit meinem Doc gesprochen, der mich auch ermunterte zu fahren. Die Bescheinigung hat er mir sofort ausgestellt, ich hab sie gleich an die Kasse geschickt....und jetzt stehe ich doof da, weil ich eben *schlafende Hunde geweckt habe*...

          Und die Auskunft der Dame bei der Krankenkasse war deutlich: nicht nur, dass ich auf eigenes Risiko reisen müsste - ich würde auch für die Zeit des Urlaubes kein Krankengeld bekommen....was natürlich in den Unterlagen im Februar nicht beschrieben stand...

          Ich wüsste gern, ob es jemandem ähnlich blöd erging wie jetzt mir und ob z.B. ein Widerspruch, eine ärztliche Bescheinigung, dass die Reise unabdingbar wichtig fürs Seelenleben ist (es geht für mich um einen wichtigen Abschiedsprozeß).....irgendsowas in der Richtung halfen oder ob man sich an den Paragraphen der Krankenkassenbestimmungen die Zähne ausbeißen wird...

          Herzlich, Niki
          Lebe wild und gefährlich:
          die Gedanken bleiben frei..

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