Hallo,
ich hatte bei der AOK Antrag auf Stromkostenerstattung für mein Treppen- und Deckenlift gestellt.Nach drei Monaten Bearbeitungszeit habe ich gestern eine Ablehnung erhalten mit der Begründung es seien die Kosten nicht genau zu ermitteln,weil kein Betriebsstundenzähler dran ist! Meine Frage an Euch bekommt jemand von Euch für diese Hilfsmittel die Stromkosten erstattet und mit welcher Begründung? Kann ich in Widerspruch gehen ?Vielen Dank für Hilfe im voraus.
Viele Grüße von Gesi.
ich hatte bei der AOK Antrag auf Stromkostenerstattung für mein Treppen- und Deckenlift gestellt.Nach drei Monaten Bearbeitungszeit habe ich gestern eine Ablehnung erhalten mit der Begründung es seien die Kosten nicht genau zu ermitteln,weil kein Betriebsstundenzähler dran ist! Meine Frage an Euch bekommt jemand von Euch für diese Hilfsmittel die Stromkosten erstattet und mit welcher Begründung? Kann ich in Widerspruch gehen ?Vielen Dank für Hilfe im voraus.
Viele Grüße von Gesi.

,also stromkosten muss die kasse zahlen,Bundessozialgericht vom 6.2.1997, GrundsatzurteilAz: 3 Rk 12/96 wichtig:-auflade bzw. nutzungsdauer genau notieren und verbrauch berechnen ( kann die versorgerfirma auch machen, wenn man mal nett fragt)-bei der kasse einen Antrag stellen auf Kostenerstattung-ärztliche Bescheinigung auf über Therapiedauer-Kopie der Stromrechnung und Gebrauchsanweisung des Gerätes lehnt die kasse ab, Widerspruch einlegen...
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