Ankündigung

Einklappen

Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Frage zum Rotoflex Aufstehbett

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frage zum Rotoflex Aufstehbett

    Hallo wollte mal fragen ob schon jemand ein rotoflex aufstehbett hat . Habe heute mit einer Beratungsstelle telefoniert und die meinte das wir es garnicht erst beantragen müssen weil es eh von den Kassen abgelehnt wird . Hab heute schon von der Firma Caretec eine Broschüre bekommen und hätte gerne für meine Mum dieses Indrea-N das ist der einlegerahmen für ihr Bett.

    #2
    Ich habe zwar hier noch keines stehen, aber bei mir wurde das Rotoflex vor wenigen Tagen genehmigt. Kosten: knapp 9000 €. Genehmigt von meiner GKV (DAK).
    Ich musste noch nicht mal in den Widerspruch gehen, geschweige denn Klagen. Ist beim ersten Versuch genehmigt worden. Ich wurde allerdings auch von der Charité gewarnt, dass dies möglicherweise nicht genehmigt würde – die Warnung hat sich jedoch nicht bewahrheitet.
    Über Indrea-N weiß ich nichts. Wird aber wohl genauso toll sein.
    Viel Erfolg!
    ALS - was nun? Meine persönlichen Tipps und Tricks mit der ALS klar zu kommen.
    Offen für Buddhismus? Mögliche Freizeitbeschäftigung: Buddhistische Meditation
    Buchtipp: Von Tod und Wiedergeburt von Lama Ole Nydahl, auch als Kindle-Edition, zum Lesen am PC mit den Lese-Apps.

    Kommentar


      #3
      Diese "Beratungsstellen" sind scheinbar wie die Masse der Sanitätshäuser - vorzugsweise negative Aussagen und nur Schund andrehen wollen.

      Der Einlegerahmen - glaube ich mich zu erinnern - ist nicht so leicht in jedem Bett anpassbar. Zu prüfen ist auch, ob ein Einlegerahmen in Zunkunft noch sinnig ist.

      Bei uns wurde das Rotoflex von der TKK genehmigt. Hier spreche ich von diesem Modell.

      Rückenverstellung mit Drehfunktion:
      kann beim Rotoflex den Kundenwünschen etwas angepasst werden z.B. steiler im Rücken vor der Drehung, schneller drehen.

      Liegefläche:
      Ist 5-Teilig !
      Länge gut an Person anpassbar z.B. 2,10 m bei größeren Menschen.
      Breite: Sehr wichtig!!
      Wir haben diese knapp 1m breite Matratze. Für die Zukunft ist zu bedenken, dass wenn eine Matratze schmäler ist, man die Person jedesmal mühevoll positionieren muss (etwas hochheben, mittig rücken, beim Drehen von einer zur anderen Körperseite - sonst würde man rausfallen).
      Es wäre noch besser eine 1,20 m breite Matratze zu haben, wenn man nur seitlich liegen kann - dann könnte man hin und her gedreht werden ohne weiteres Positionieren. Meines Mannes Knie schauen immer seitlich über die Matratze hinaus (bei 1m) und die Rausfallgefahr ist vorhanden. Aber es gibt nicht mehr als 1 m Breite.

      Schutzgitter:
      Das Rotoflex hat in der Mitte ein Schutzgitter und hätte oben am Kopf ein kleines Schutzgitter. Aufgrund der 1m breiten Matratze kann das obige Gitter lt. Hersteller nicht angebracht werden. Das Schutzgitter in der Mitte ist bei uns nicht einhängbar, da die Knie dort anstoßen würden. Generell ist das Schutzgitter nicht leicht an- und abzumontieren. Es ist aus Metall, fix in der Position, nicht hoch- runterschiebbar, rel. schwer vom Gewicht.
      Für absolute Rückenschläfer, oder Seitschläfer mit ausgestreckten Beinen stören die Schutzgitter nicht und passt auch bei 1 m Matratzenbreite.

      Matratze:
      Wir hatten mehrere Varianten zuhause bis endlich eines passend war. Damit hatten wir ein Problem mit diesem Bett. Wir benötigen spezial soft und doch stabilisierend.
      Die Matratze besteht auch aus 2 Teilen - das große oben, welches dreht und ein kleines feststehendes unten. Also auch spezielle Matratzenbezüge nötig (siehe Lieferantenfotos)

      Lattenrost:
      Ist aus Metall und leicht biegsam. Das Kopfteil kann sich beim Hochfahren des Rückenteils nochmals separat leicht anheben.

      Motor:
      Hat das Rotoflex einen Motor, muss man vorher wissen ob rechts oder links gedreht wird. Bei Änderungen muss ein kostenpflichtiger Techniker kommen.
      Hat man das Rotoflex ohne Motor, so kann man einfach einstellen ob links oder rechts drehen.

      Räder:
      Man nehme die großen Räder. Trotz Feststeller drehen/rutschen die Räder auf Fliesenboden etwas weg.

      Weiteres:
      Das Kopfkissen rutscht beim Hochstellen des Rückens runter, man muss sich also etwas einfallen lassen damit es oben bleibt. Wir haben ein nur 80x40 cm Kissen in einen 80x80 cm Bezug stecken und stecken den übrigen Bezugteil oben unter die Matratze.

      Lifter: Denkt daran, dass in Zukunft mit einem Lifter unter das Bett gefahren werden muss (insoweit kein Deckenlifter installiert). Dann ist womöglich das Indrea-N nicht mehr zu nutzen, da womöglich Bett nicht unterfahrbar! Man bräuchte anderes Bett (dies wird dann aber schwer mit der Kasse zu regeln sein).
      Beim Rotoflex kommt man mit dem Lifter drunter.

      Es gibt ein ähnliches Bett eines anderen Herstellers: Müller-Mühle oder so. Dies ist günstiger für die Kassen, ist aber anders in einigen Details. Nicht unbedingt vorteilhaft. Sanihäuser/Kassen wollen gern dies empfehlen.


      Nachtrag:

      Die Matratze ist beim Rotoflex nur "ungefähr" 1m breit. Genau gemessen ist sie etwas schmäler. Das kommt daher, dass für diese Variante auch der 90er Lattenrost genommen wird (1m breiter wird nicht gebaut). Die 1m Matratzen stehen auf beiden Seiten etwas über und im Kopfbereich hält ein an den Lattenrost angeschweißter "U" förmiger Metallbügel die Matratze. Und die Einhängevorrichtung für die Seitengitter wird mit längeren Abstandshaltern angebracht.
      Die Matratze ist fest mit dem Lattenrost verbunden, d.h. unten an der Matratze sind "Haken" diese werden zw. die Stäbe des Lattenrostes geklemmt, so ist kein verrutschen der Matratze beim Aufstehen.
      Ist ein sog. "Galgen" vorhanden, so ist die Matratze etwas kürzer, da der Galgen innen am Bettrahmen angebracht ist.
      Der Hersteller in Erlangen bietet unterschiedl. Matratzenarten an - mehr m.E. als z.B. unser "Bettenhaus Schweizer in Nürnberg".
      Bezüge lieferte der Hersteller in 3facher Ausfertigung von sehr guter Baumwollqualität in Jersey.
      Es gibt auch spezielle Wechseldruck-Matratzen.

      Aufstellhinweis: Das Bett kann nicht an die Wand gestellt werden, denn dann kann die Drehfunktion nicht ausgeführt werden. Es muss einen bestimmten Abstand zu einer Wand aufweisen (ca. 25 cm) oder am besten freistehend aufgestellt werden.




      Hersteller: PhysioNova, Erlangen - Man kann sich auch direkt an diesen wenden (Hr. Kleeberg)



      oder hier:
      Schweizer Spezialbetten u. Spezialsessel, Nürnberg


      Argumente:


      Varianten:



      Uschi hat glaube ich auch ein Rotoflex
      Zuletzt geändert von Skyline; 30.10.2014, 19:28.

      Kommentar


        #4
        Vielen dank euch beiden . Also sollten wir es mit der Beantragung versuchen oder ? Meine mum ist auch bei der DAK . Und wir wohnen in berlin .

        Kommentar


          #5
          Ja versuchen unbedingt!

          Zu der Frage ob Rotoflex oder alternativ Indrea-N kann ich natürlich nichts sagen. Da musst du den Beitrag von Skyline genau studieren.
          Die Bewilligung wird sehr stark davon abhängen, welchen Gutachter ihr bekommt und ein wenig davon abhängen, was ihr bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst sagt.
          Erst einmal optisch beeindruckend wird es sein, wenn der Gutachter sieht, dass ihr bereits eine zweite Matratze auf das Bett draufgelegt habt. Das dokumentiert ja den aktuell dringenden Bedarf.
          Rechtlich gesehen muss entweder durch das Hilfsmittel die häusliche Pflege erheblich erleichtert, oder erst ermöglicht werden, oder die gepflegte Person dann sich mit dem Hilfsmittel ihre Selbstständigkeit erhalten.


          Optimal wäre es, wenn ihr glaubhaft machen könnt, dass mithilfe des Aufstehbetts (und eventuell in Kombination mit einem Dusch-WC) es deiner Mutter möglich ist selbstständig das Bett zu verlassen und nachts zur Toilette zu gehen. Zum Beispiel, wenn Sie selber mit dem Rollator dorthin laufen kann und sich noch selber die Pyjama Hose hoch und runter ziehen kann. Das würde dann bedeuten, dass die Bewilligung des Aufstehbetts in Kombination möglicherweise mit der Bewilligung eines Dusch-WC dazu führt, dass deine Mutter in der Nacht niemanden wecken muss, wenn sie zur Toilette geht.
          Wenn ihr es schafft das zu argumentieren, muss die Krankenkasse es bewilligen. Wenn sie es nicht tut im Widerspruchsverfahren, wenn Sie es dann nicht tut würde eine Klage vor dem Sozialgericht aussichtsreich sein.


          Es ist also sehr wichtig (sowohl für die Begutachtung der Pflegestufe, als auch für die Begutachtung der Hilfsmittel) sich vor dem Gespräch mit dem MDK-Gutachter genau vorzubereiten und genau eine Argumentation für euren konkreten Fall vor Ort zu überlegen.
          ALS - was nun? Meine persönlichen Tipps und Tricks mit der ALS klar zu kommen.
          Offen für Buddhismus? Mögliche Freizeitbeschäftigung: Buddhistische Meditation
          Buchtipp: Von Tod und Wiedergeburt von Lama Ole Nydahl, auch als Kindle-Edition, zum Lesen am PC mit den Lese-Apps.

          Kommentar


            #6
            Hallo der9ner,
            seit ca. 6 Jahren habe ich das Rotoflexaufstehbett und nutze es nicht nur zum Schlafen, sondern auch für meine Physiotherapien und Lymphdrainage.
            Es hat mir bis jetzt einen grossen Teil meiner Selbstständigkeit erhalten.
            Es gibt auch von der Fa. Caretec Gewichte an Schnüren für das Kopfkissen, damit das Kissen nicht runter rutscht. Die Gewichte werden mit dem einen Ende der Schnur an das Kopfkissen geklipst und mit den Gewichten am anderen Ende über die Matratze gehängt.


            Herr Klose von der Firma Caretec ist sehr erfahren mit der Begründung des Hilfsmittel und wird nach Wunsch gerne behilflich sein bei Eurem Antrag für die Krankenkasse.


            Soweit ich es in Erinnerung habe, gibt es auch längere Seitenteile, damit ist ein Herausfallen nicht mehr möglich.
            Der Vorteil für ein 90er oder 1,00m Bett ist, dass die Therapeuten keine Probleme bei ihrer Behandlung haben. Bei breiteren Betten kommen sie seitlich schlechter an den Patienten heran.
            Da ich mich nachts fast nicht mehr alleine umdrehen kann, liege ich hauptsächlich auf dem Rücken und dann kann ich alleine das Fussteil bis zum Knie und Kopfteil mit Rücken je nach Bedarf verstellen.


            Falls Du noch Fragen hast, schick mir auch gerne eine PN.
            Ein Tipp noch, falls der MDK kommt:
            Besser nicht gross erzählen, was man noch kann, sondern sagen, was man nicht mehr kann. Leider möchte jeder stolz erzählen, wofür er keine Hilfe benötigt. Aber dies will der MDK gar nicht wissen, sondern er notiert nur den Hilfebedarf in Minuten, um die Pflegestufe auszurechnen.


            Einen lieben Gruss
            Uschi
            Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
            Lucius Annaeus Seneca
            Mein 1. Buch über PLS / ALS ist auch als E- Book erhältlich: http://www.schulz-kirchner.de/bueche...kt-e-book.html
            und nach meinem Signaturspruch: am 2. Buch arbeite ich noch momentan.

            Kommentar


              #7
              Zitat von uk1952 Beitrag anzeigen
              Ein Tipp noch, falls der MDK kommt:
              Besser nicht gross erzählen, was man noch kann, sondern sagen, was man nicht mehr kann. Leider möchte jeder stolz erzählen, wofür er keine Hilfe benötigt. Aber dies will der MDK gar nicht wissen, sondern er notiert nur den Hilfebedarf in Minuten, um die Pflegestufe auszurechnen.

              Das ist ein sehr guter Ratschlag, um eine hohe Pflegestufe zu bekommen. Gleichzeitig ist es eine Gratwanderung: wenn der MDK denkt, dass man gar nichts mehr machen kann, dann wird auch das Hilfsmittel nicht bewilligt, weil man es nicht mehr nutzen kann.
              Beispiel: je schlechter man laufen kann, desto besser für eine hohe Pflegestufe. Aber: wenn der MDK glaubt, dass man gar nicht mehr selbstständig vom Aufstehbett zur Toilette gehen kann, wird der MDK sagen, dass das Aufstehbett unnötig ist, weil die Pflegeperson ja sowieso kommen muss.
              Da muss man sich vor dem MDK Termin über sehr viele Details Gedanken machen und das gemeinsam absprechen.
              ALS - was nun? Meine persönlichen Tipps und Tricks mit der ALS klar zu kommen.
              Offen für Buddhismus? Mögliche Freizeitbeschäftigung: Buddhistische Meditation
              Buchtipp: Von Tod und Wiedergeburt von Lama Ole Nydahl, auch als Kindle-Edition, zum Lesen am PC mit den Lese-Apps.

              Kommentar


                #8
                Hallo Peter,
                ich kann seit 8 Jahren nicht mehr laufen, aber nutze das Bett seit fast 6 Jahren. Der Toilettengang hat absolut nichts mit dem Aufstehbett zu tun.

                Einen lieben Gruss
                Uschi
                Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
                Lucius Annaeus Seneca
                Mein 1. Buch über PLS / ALS ist auch als E- Book erhältlich: http://www.schulz-kirchner.de/bueche...kt-e-book.html
                und nach meinem Signaturspruch: am 2. Buch arbeite ich noch momentan.

                Kommentar


                  #9
                  Hallo Uschi,
                  Ja klar. Für die Benutzung nicht. Aber für die Beantragung, vermute ich:
                  Bei meinem Dusch-WC ging es nicht darum, ob ich das Dusch-WC prima gebrauchen konnte. Insbesondere hat es nicht die Krankenkasse interessiert, dass ich mir nicht mehr selbstständig den Hintern abputzen konnte. Sondern vor dem Sozialgericht habe ich schlussendlich gewonnen mit der glaubhaften Demonstration, dass ich mir selber noch die Hose hoch und runter ziehen kann.
                  Die Krankenkasse hatte argumentiert, dass ich bei meinem Toilettengang sowieso Hilfe brauchen würde beim einen-und Auskleiden. Dann spielt es laut Krankenkasse auch keine Rolle mehr, ob man ein Dusch WC hat oder nicht: die Pflegeperson, die mir die Hose an- und aussieht könne mir dann genauso gut den Hintern abputzen.
                  Dadurch, dass ich glaubhaft machen konnte, selber noch die Schlafanzugshose bedienen zu können konnte ich argumentieren, dass es eine erhebliche Erleichterung für die Pflege sei und gleichzeitig meine Selbstständigkeit erhält.
                  Wenn eine Pflegeperson daneben stehen muss, wenn ich das Dusch-WC bediene (auch wenn die Pflegeperson mir den Hintern dann nicht mehr abputzen muss), so sei dies keine erhebliche Erleichterung für die Pflege laut Sozialgesetzbuch, so die Krankenkasse.
                  Kannst du dich noch erinnern, mit welcher Argumentation vor dem medizinischen Dienst du das Bett durchbekommen hast?
                  Viele Liebe Grüße,
                  Peter
                  ALS - was nun? Meine persönlichen Tipps und Tricks mit der ALS klar zu kommen.
                  Offen für Buddhismus? Mögliche Freizeitbeschäftigung: Buddhistische Meditation
                  Buchtipp: Von Tod und Wiedergeburt von Lama Ole Nydahl, auch als Kindle-Edition, zum Lesen am PC mit den Lese-Apps.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo Peter,
                    für Dich mag dies ja richtig sein.
                    Generell sind Wohnumfeldverbesserungen und Hilfsmittel an zwei verschiedenen Stellen zu beantragen., deshalb können auch verschiedene MDK-Mitarbeiter zu unterschiedlichen Zeiten zur Begutachtung kommen.
                    Ein Dusch-WC-Aufsatz gilt als Hilfsmittel, aber das ganze Dusch-WC z.b. von Geberit das Balena 8000 ist dann eine Wohnumfeldverbesserung.


                    Das selbstständige Aufstehen oder Zubettgehen und auch die Therapien sind die Hauptgründe für das Rotoflexbett, egal ob in den Rollstuhl, zum Rollator oder auf die eigenen Füsse erhält es die eigene Handlungsweise zur Selbstständigkeit.
                    Auch ist es egal wozu, ob auf Toilette oder zur Küche oder in ein anderes Zimmer.
                    Bei den Therapien ist das Bett eine grosse Zeitersparnis, da ich mit Steh-Lifter umgesetzt werde und ich somit schnell in liegender Position bin.
                    Ich kann nie länger liegen ohne Schmerzen, max 4-6 Std und dann muss ich aufstehen. Da ich aber keine 24 Std Betreuung habe, weil ich nicht beatmet werde, müsste ich dann warten bis die Pflegerin kommt, dass sind bis zu 15 Std vom Abend vorher bis zu nächsten Morgen. In dieser Zeit trage ich eine dicke Pants (Einmalwindelhose).
                    Der grosse Vorteil aber ist, ich kann vom Rollstuhl alleine mich ins Bett umsetzen, wann immer ich Lust habe schlafen zu gehen.
                    Ich habe einen Griff am Schrank neben dem Bett, an dem ich mich hochziehe und auf Stoppsocken drehend umsetze.
                    Ich werde gegen 19 Uhr das letzte Mal auf Toilette gebracht und mit Pants umgezogen. Morgens kommt gegen 8-9 Uhr die Pflegerin, da sitze ich meistens schon 3 Std im Rollstuhl und arbeite am PC.


                    Das Dusch-WC hat den Vorteil, dass ich in Ruhe auf Toilette sitzen kann und in dieser Zeit macht meine Pflegerin das Frühstück oder Haushalt. Zum besseren Stuhlgang ist die Dusche auch von Vorteil, da sie eine Taste hat zum Stimulieren. Es ist nicht nur eine Zeitersparnis das Dusch-WC für Pflegerinnen, sondern auch eine hygienische Angelegenheit, falls Angehörige einen pflegen möchten.
                    Ich kann meine Arme noch bedingt nutzen und habe noch genug Kraft zum hochziehen, aber keinerlei Feinmotorik um Knöpfe zu öffnen oder mich umzuziehen und auch nicht zum Po abwischen.


                    Trotzdem bekam ich das Balena 8000 und auch das Rotoflexbett unabhängig voneinander von meiner TK genehmigt und ist sogar mit mir umgezogen.


                    Einen lieben Gruss
                    Uschi

                    Nachtrag: Die Begründung für die TK hat Herr Klose von Caretec geschrieben, ebenso bei meinem Umzug die Transport und Wartungskosten. So kostete mich das Bett nur die 10 Eu Rezeptgebühr. Der MDK war wegen dem Bett überhaupt nicht mehr bei mir.
                    Zuletzt geändert von uk1952; 23.10.2014, 19:58. Grund: Nachtrag
                    Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
                    Lucius Annaeus Seneca
                    Mein 1. Buch über PLS / ALS ist auch als E- Book erhältlich: http://www.schulz-kirchner.de/bueche...kt-e-book.html
                    und nach meinem Signaturspruch: am 2. Buch arbeite ich noch momentan.

                    Kommentar


                      #11
                      Ah! Genial! Die Begründung mit den 15 Stunden warten müssen auf den nächsten Pflegedienst-Einsatz ist natürlich spektakulär ideal! Für den Fall, dass der medizinische Dienst doch anrückt (das war bei mir für das aufstehbett der Fall) sollte jeder eine möglichst stichhaltige Begründung für seine individuelle Situation parat haben, weshalb er unbedingt ein aufstehbett braucht: also die Selbstständigkeit fördern oder die häusliche Pflege erst ermöglichen durch das aufstehbett. Bei dir wäre die häusliche Versorgung ja komplett gefährdet. Aber auch, wenn man mit einer Pflegeperson zusammen lebt, wie das vielleicht für bei der Mutter von der9er der Fall ist, ist es gut, wenn man sich eine möglichst gute Argumentation zurecht legt.
                      Viele Liebe Grüße,
                      Peter

                      Nachtrag: was ich damit sagen möchte: ich vermute, dass es bei den Krankenkassen so läuft, dass es keine automatische Regeln gibt: ALS führt zu Genehmigung eines Aufstehbetts.
                      Meine Vermutung ist, dass die Ablehnungen von Aufstehbetten meistens damit zu tun hatten, dass nicht begründet werden kann, warum das aufstehen nicht auch von einer Pflegeperson gemacht werden kann, (eine Begründung wäre zum Beispiel: Pflegeperson ist gerade nicht da und Patient kann mit aufstehbett irgendetwas selbstständig machen – irgendetwas. Ob Dusch WC, oder umsetzen in den Rollstuhl ist egal). Aber Aufstehen aus dem aufstehbett, ohne dass man danach auch etwas selbstständiges machen kann ist für die Krankenkasse sinnlos.
                      Zuletzt geändert von peterw; 23.10.2014, 21:29.
                      ALS - was nun? Meine persönlichen Tipps und Tricks mit der ALS klar zu kommen.
                      Offen für Buddhismus? Mögliche Freizeitbeschäftigung: Buddhistische Meditation
                      Buchtipp: Von Tod und Wiedergeburt von Lama Ole Nydahl, auch als Kindle-Edition, zum Lesen am PC mit den Lese-Apps.

                      Kommentar


                        #12
                        Wenn jemand noch etwas selbst tun kann und auch nur oder mehrheitlich auf dem Rücken liegt - wie z.B. Uschi - ist es weniger ein Thema ob das Bett nur z.B. 90 cm breit ist. Aber wenn man sich gar nicht mehr selbst drehen kann, sondern gedreht werden muss, dann ist es schon ein großes Thema ob das Bett eine ausreichende Breite hat.
                        Ich, als pflegende Ehefrau, muss selbst bei unserem 1m breiten Rotoflex Bett meines Mannes Körper in Position schieben bzw. heben, damit er nicht zu dicht am Bettrand liegt, wenn er seitlich gelagert wird. Und dies ist für mich schon anstrengend.
                        Wir haben Pflegedienst (auch jede Nacht) und machen Physio nur im Bett - und alle würden begrüßen, wenn das Bett noch breiter wäre.
                        Wenn jemand aber nur platt auf dem Rücken liegen bleibt, dann kann das 90er ausreichen.
                        Aber ich mache mal darauf aufmerksam, dass es Dekubitus gibt und Lagern oberstes Gebot ist. Auch wenn die Leute immer meinen, dass sowas bei ihnen nicht vorkommen kann. Aber seid mal komplett gelähmt - dann kann man es besser verstehen.
                        "Wir" hatten schon kleinen Dekubitus an einem Ohr - hat lange gedauert bis es wieder gut wurde!
                        PS: Wir hatten unsere Begründung selbst formuliert und der Arzt hat dies dann übernommen. Das Bettenhaus (hier Fa. Schweizer in Nürnberg) hatte dies nicht übernommen - denn wir konnte es besser mit unseren Anforderungen formulieren.
                        Gruß

                        Kommentar


                          #13
                          ich habe ebenfalls ein ein meter Bett und es reicht völlig aus. Ich bin auch ein Seitenschläfer.
                          Ein Dekubitus am Ohr hatte ich leider auch schon. Ein Ohrmuschelkissen, welches von der Krankenkasse bezahlt wurde, hat Abhilfe geschaffen. Nach ca. zwei Wochen war fast wieder alles gut. Ich nehme dieses Ohrmuschelkissen heute immer noch.



                          8910_0.jpg

                          gruß Wolfgang
                          Zuletzt geändert von Wolfgang !; 30.10.2014, 11:21.
                          Die Zeit ist schlecht? Wohlan. Du bist da, sie besser zu machen.
                          Thomas Carlyle


                          Hast Du unsere Hilfsmittellinkliste schon gesehen?
                          Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 1 - Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 2[/B]

                          Kommentar


                            #14
                            Schrieb einen Nachtrag mit Links zum Rotoflex - siehe oben

                            @ Wolfgang: Ja Ohrmuschelkissen ist gut - haben eines wie Deines selbst gebastelt, da unser Sanihaus das z.B. von Russka gar nicht anbot und wir zwar im Net suchten, doch das von Russka nicht fanden. Wir mussten auch auf das innere Loch achten - Männe hat große Ohren.
                            Gut dass bei Dir 1m breites Bett ausreichend ist - musst du niemals mit dem Rücken/Po verschoben werden beim Umdrehen? Und liegst du mit angewinkelen Beinen? Stoßen diese nie am Sicherheitsgitter an?

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo,
                              das Problem war bei uns ebenfalls, es gab keinen Vertrag mit dem Sanitätshaus und Ruska.
                              Also haben wir mit der Krankenkasse telefoniert und eine Sondergenehmigung eingeholt. Das ging alles ganz unbürokratisch von statten.
                              Zwei mal in der Nacht werde ich gedreht und es kommt sehr selten vor das die Beine oder Füsse an das Gitter anstoßen.
                              Gruß Wolfgang
                              Die Zeit ist schlecht? Wohlan. Du bist da, sie besser zu machen.
                              Thomas Carlyle


                              Hast Du unsere Hilfsmittellinkliste schon gesehen?
                              Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 1 - Augensteuerung Quick Glance TM4 Teil 2[/B]

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X