3 Intensivpflegedienste waren in unserer Häuslichkeit. Der 3. ist seit 09/2016 tätig. Diese erledigen bei uns nur die "Behandlungspflege / Intensivpflege".
Die Grundpflege übernehme ich - auch aufgrund der dann zu erwartenden Aufzahlungsbeträge (besonders für Pflegestufe 3 und nun Pflegegrad 5).
Alle 3 Intensivpflegedienste (nachstehend kurz IPD) fragten wir nach den Kosten pro Stunde für Grundpflege:
- Intensivpflegedienst "L" nannte 2013 den gleichen Betrag, welchen die Krankenkasse für Behandlungspflege pro Stunde bezahlt, dies waren 32,-- Euro.
Zu Beginn 2015 informierte IPD "L" all seine Kunden, dass ab 01/2015 Kosten auf 42,--/Std. für Grundpflege angehoben werden. (Anm.: Krankenkassen zahlte weiterhin 32,--/Std. f. Behandlungspflege)
- Intensivpflegedienst "A" nannte in 2016 den Betrag von 44,--/Std. für Grundpflege (Anm.: Krankenkasse zahlte auch dort 32,--/Std. f. Behandlungspfl.).
- Intensivpflegedienst "Am" nannte in 2017 uns den Betrag von 44,--/Std. für Grundpflege (Anm.: Krankenkasse zahlte auch dort 32,--/Std. f. Behandlungspfl.)
Diesen Betrag von 44,--/Std. für Grundpflege wurde uns in 2017 aber auch von mehr als 10 weiteren Intensivpflegediensten genannt.
Wir fragten bei div. IPD nach dem Grund für diesen Stundensatz - die Antworten aller:
Es gäbe Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Pflegedienste (den organisierten IPD) und den Pflegekassen.
Die Grundpflege übernehme ich - auch aufgrund der dann zu erwartenden Aufzahlungsbeträge (besonders für Pflegestufe 3 und nun Pflegegrad 5).
Alle 3 Intensivpflegedienste (nachstehend kurz IPD) fragten wir nach den Kosten pro Stunde für Grundpflege:
- Intensivpflegedienst "L" nannte 2013 den gleichen Betrag, welchen die Krankenkasse für Behandlungspflege pro Stunde bezahlt, dies waren 32,-- Euro.
Zu Beginn 2015 informierte IPD "L" all seine Kunden, dass ab 01/2015 Kosten auf 42,--/Std. für Grundpflege angehoben werden. (Anm.: Krankenkassen zahlte weiterhin 32,--/Std. f. Behandlungspflege)
- Intensivpflegedienst "A" nannte in 2016 den Betrag von 44,--/Std. für Grundpflege (Anm.: Krankenkasse zahlte auch dort 32,--/Std. f. Behandlungspfl.).
- Intensivpflegedienst "Am" nannte in 2017 uns den Betrag von 44,--/Std. für Grundpflege (Anm.: Krankenkasse zahlte auch dort 32,--/Std. f. Behandlungspfl.)
Diesen Betrag von 44,--/Std. für Grundpflege wurde uns in 2017 aber auch von mehr als 10 weiteren Intensivpflegediensten genannt.
Wir fragten bei div. IPD nach dem Grund für diesen Stundensatz - die Antworten aller:
Es gäbe Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Pflegedienste (den organisierten IPD) und den Pflegekassen.
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