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Grundpflege Kosten - Vereinbarungen zw. Krankenkassen, Land, Pflegefirmen in Bay

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    Grundpflege Kosten - Vereinbarungen zw. Krankenkassen, Land, Pflegefirmen in Bay

    3 Intensivpflegedienste waren in unserer Häuslichkeit. Der 3. ist seit 09/2016 tätig. Diese erledigen bei uns nur die "Behandlungspflege / Intensivpflege".
    Die Grundpflege übernehme ich - auch aufgrund der dann zu erwartenden Aufzahlungsbeträge (besonders für Pflegestufe 3 und nun Pflegegrad 5).

    Alle 3 Intensivpflegedienste (nachstehend kurz IPD) fragten wir nach den Kosten pro Stunde für Grundpflege:

    - Intensivpflegedienst "L" nannte 2013 den gleichen Betrag, welchen die Krankenkasse für Behandlungspflege pro Stunde bezahlt, dies waren 32,-- Euro.
    Zu Beginn 2015 informierte IPD "L" all seine Kunden, dass ab 01/2015 Kosten auf 42,--/Std. für Grundpflege angehoben werden. (Anm.: Krankenkassen zahlte weiterhin 32,--/Std. f. Behandlungspflege)

    - Intensivpflegedienst "A" nannte in 2016 den Betrag von 44,--/Std. für Grundpflege (Anm.: Krankenkasse zahlte auch dort 32,--/Std. f. Behandlungspfl.).
    - Intensivpflegedienst "Am" nannte in 2017 uns den Betrag von 44,--/Std. für Grundpflege (Anm.: Krankenkasse zahlte auch dort 32,--/Std. f. Behandlungspfl.)

    Diesen Betrag von 44,--/Std. für Grundpflege wurde uns in 2017 aber auch von mehr als 10 weiteren Intensivpflegediensten genannt.
    Wir fragten bei div. IPD nach dem Grund für diesen Stundensatz - die Antworten aller:

    Es gäbe Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Pflegedienste (den organisierten IPD) und den Pflegekassen.
    Zuletzt geändert von Skyline; 02.11.2017, 13:23.

    #2
    Grundpflege Kosten - Vereinbarungen zw. Krankenkassen, Land, Pflegefirmen in Bay

    Wir suchten und fanden eine Vereinbarung auf der Homepage der AOK Bayern gültig ab 02/2017 (leider kein PDF der unterzeichneten Vereinbarungen) zwischen den:

    Pflegekassen der Krankenkassen, Bayerischen Städtetagen (für Sozialhilfeträgern), incl. Privatversicherungen und den Vereinigungen der Leistungserbringer

    Hier ist ersichtlich, dass auf oberer Ebene vereinbart wurde, dass die Pflegekassen und letztendlich die betroffenen Erkrankten, auf Grundpflege angewiesenen Menschen, mit 44,-- Euro pro Stunde abkassiert werden können, während die Krankenkassen für eine lebenswichtigere Aufgabe einen niedrigeren Stundenlohn an die Intensivpflegedienste entlohnen können.

    Da bei höherem Pflegegrad die Leistungen der Pflegekassen (sog. Pflegesachleistung) für Grundpflege etc. eher nicht ausreichen wird, so muss der Betroffene (resp. das Sozialamt) die darüber hinausgehenden Kosten begleichen.

    Dazu beachte, dass seit 2017 eine besondere Richtlinie der GKV-Spitzenverband vereinbart wurde. Darin ist vereinbart, wieviel Stunden Grundpflege PAUSCHAL bei welchem Pflegegrad anzusetzen sind:

    "Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Kostenabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen, die einen besonders hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben (Kostenabgrenzungs-Richtlinien) nach § 17 Abs. 1b SGB XI vom 16.12.2016"

    https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/rahmenvertraege__richlinien_und_bundesempfehlungen/2017_Pflege-Kostenabgrenzungs_Rie_Li_17Abs1bSGBXI.pdf


    Es muss also der Erkrankte (und die Sozialämter) die Pflegedienste subventionieren für die "Unterbezahlung" durch die Krankenkassen!


    http://www.aok-gesundheitspartner.de...dex_07965.html

    Vergütung von Leistungen der Pflegeversicherung für Verbände des Arbeitskreises privater Pflegevereinigungen



    Zuletzt geändert von Skyline; 02.11.2017, 09:20.

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      #3
      Da obiges nur für Bayern gilt - so denke ich es - wird in anderen Bundesländern je andere Vereinbarungen gelten.
      Falls ein Teilnehmer des Forums dergleichen für sein Bundesland findet, so bitte ich die Links hier im Thread anzugeben.

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