Ich glaube ich hatte das Gelegentlich schon mal erwähnt:
Die amtliche Beurteilungsgrundlage sind die sog. "Anhaltspunkte".
Hier der Link dazu: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downlo...ublicationFile
Beachtet aber, dass bei mehreren Erkrankungen die GdB's nicht einfach addiert werden.
Die hier interessanten Punkte findet Ihr ab Site 111. Die allgemeinen Grundsätze werden in dem Dokument auch erläutert.
Bei Zweifeln am Bescheid sollte immer Widerspruch eingelegt werden.
Denn muss der Sachbearbeiter eure Akte einem Amtsarzt zur Begutachtung vorlegen
Und man sollte Einsicht in die Akte nehmen.
Die amtliche Beurteilungsgrundlage sind die sog. "Anhaltspunkte".
Hier der Link dazu: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downlo...ublicationFile
Beachtet aber, dass bei mehreren Erkrankungen die GdB's nicht einfach addiert werden.
Die hier interessanten Punkte findet Ihr ab Site 111. Die allgemeinen Grundsätze werden in dem Dokument auch erläutert.
Bei Zweifeln am Bescheid sollte immer Widerspruch eingelegt werden.
Denn muss der Sachbearbeiter eure Akte einem Amtsarzt zur Begutachtung vorlegen
Und man sollte Einsicht in die Akte nehmen.
Kommentar