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Rollstuhl abgelehnt, kann mir jemand ein paar Tipps geben

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    Rollstuhl abgelehnt, kann mir jemand ein paar Tipps geben

    Guten Tag liebe Forumsteilnehmer,

    mir wurde im Juni in der Klinik Hoher Meissner ein Adaptivrollstuhl mit E-Motion und DuoDrive verordnet. Diesen lehnte die TK mit der Begründung ab, "Der Medizinischer Dienst Bayern ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der MD empfiehlt für die Mobilität im Nahbereich ein Elektromobil. Für den Innenbereich können Unterarm-Gehstützen oder ein Rollator eingesetzt werden. Sie teilten uns mit, dass Sie den Aktivrollstuhl mit Zusatzantrieb auch im Auto mitnehmen können. Wir können nur Hilfsmittel bezahlen, mit denen Sie in der Wohnung und im näheren Umfeld mobil bleiben"!
    Natürlich legte ich Widerspruch ein und involvierte den VdK. Dieser sendete etwas an die TK, wobei ich keine Kopie des Schreibens bekam, und die TK erwiederte nur, "keine neuen Argumente, Ablehnung bleibt bestehen"!.
    Kann mir jemand Tipps geben, wie ich hier weiter verfahren sollte?

    Grüße, siweb

    #2
    Hallo Sieweb....
    aaaah da bekomme ich Anfälle.
    Ich Habe HNPP also eine Unterart von CMT.
    Von meinem Hausarzt habe ich ein Rezept für einen Faltbaren Rollstuhl bekommen und ein weiteres für einen "Restkraftverstärker" Herausgekommen ist dann der Adaptivrollstuhl mit Emotion und Duodrive, ( Alber) also genau das was du brauchen würdest. Ich nehmen meinen Rollstuhl auch im Auto mit. Das ist für mich ein Hilfsmittel welches mich Teilhaben lässt auch am Gesellschaftlichen Leben, und das findet nun einmal nicht nur zuhause oder in den nächsten 500m statt.
    Ich würde auf jedenfalls Widerspruch einlegen. Du kannst mir gern auch eine Nachricht zukommen lassen ;)

    LG
    Sonja

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      #3
      Hallo Sieweb,
      ​​ich würde auf jeden Fall das Schreiben vom VDK anfordern. Ansonsten wurde das bei mir direkt genehmigt. Vielleicht hilft es auch, wenn du mit dem Sanitätshaus Rücksprache hälst?
      Liebe Grüße und alles Gute!

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        #4
        Ich kann leider aus dem Schriftverkehr die Fristen nicht erkennen? Nach Ablehnung bleiben 4 Wochen für den Widerspruch. Daraus wird dann seitens der Krankenkasse ein klagefähiger Bescheid für ein Verfahren vor dem Sozialgericht. Bitte in der Geschäftsstelle in Freiburg beraten lassen, vermutlich bezüglich einer neuen Verordnung mit besseren Argumenten für die Nutzung im häuslichen Bereich.

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          #5
          Hallo Zusammen,

          um das Thema abzuschließen: Ich hatte Glück und über ebay Kleinanzeigen wurde 10 km von hier entfernt ein klappbarer E-Rollstuhl angeboten, 1 Jahr alt, wenig genutzt, für 1.000 € (Neupreis ca. 4.000 €). Der klappbare E-Rollstuhl ist von dem Sanitätshaus, in dem ich mich über ein solches Hilfsmittel, insbesondere den hier angebotenen E-Rollstuhl, informierte.

          Den E-Rollstuhl (Meyra iTravel Alu) habe ich mir gekauft. Klagen möchte ich gegen die Krankenkasse derzeit nicht, ich sehe da wenig Erfolgsaussichten. Ggf. werde ich in Zukunft einen neuen Antrag stellen, mit modifizierter Argumentation.

          Grüße, sieweb

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