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Reha

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    Reha

    Ein liebes Hallo an Alle!
    Ich bin zwar schon sehr lange Mitglied im DGM, bin hier im Forum aber neu und habe eine Frage.
    Ich habe HSMN, Typ 2 nach Dyck. An Therapien erhalte ich 2 x die Woche Krankengymnastik und 2 x die Woche Ergotherapie.
    In den letzten 2 Jahren ist die Krankheit insofern fortgeschritten, dass ich nur noch sehr kurze Strecken ohne Rollator bewältige.
    Auch mit meinen orthopädischen Schienen komme ich nicht mehr gut klar.
    Um intensivere Therapien - und die vor allem jeden Tag - sowie eine Hilfsmittelberatung orthopädischer Schienen zu erhalten, habe
    ich bzw. mein Arzt eine stationäre Reha bei meiner Krankenkasse (Barmer GEK) beantragt. Da ich Erwerbslosenrente beziehe,
    ist diese zuständig. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass eine ambulante Behandlung am Wohnort ausreicht.
    Natürlich möchte ich gegen diesen Bescheid Einspruch erheben und jetzt meine Frage: Hat jemand Erfahrung und kann mir sagen, was
    oder welche Gründe in dem Einspruch stehen sollten, damit dieser Erfolg hat? Und wie sind eure Erfahrungen mit den Krankenkassen?
    Gibt es welche, die nicht sofort jeden Antrag abschmettern? Meine macht das nämlich momentan mit wachsender Begeisterung, bin echt
    am Überlegen, die Krankenkasse zu wechseln.
    Nun wünsche ich allen eine gute Nacht und bedanke mich schon einmal für eure Hilfe.
    LG
    Bea

    #2
    Da sonst keiner antwortet:
    Zum Thema Reha habe ich keine eigenen Erfahrungen. Ich könnte Dir nur sagen, wie ich es versuchen würde.
    Das formelle: Schau erst einmal auf Fristen in der Rechtsbehelfsbelehrung. In der Frist musst Du Deinen "Widerspruch" (nicht EINspruch) einlegen.
    Argumentieren würde ich mit der behinderungsbedingt eingeschränkten Mobilität um täglich zu den ambulanten Reha-Einrichtungen zu gelangen. Weiter mit der für den Reha-Erfolg notwendigen multidisziplinären bei "neuromuskulären Erkrankungen". Schließlich solltest Du darauf hinweisen das die stationäre Reha die Pflegebedürftigkeit verhütet oder zumindest hinauszögert.

    Vielleicht fällt noch jemandem was ein oder hat persönliche Erfahrungen.

    PS: Mit dem Argument der Verhütung von Pflegebedürftigkeit war ich bei der Beantragung meiner Hilfsmittel für's Bad bei der Barmer erfolgreich (Kostete ungefähr das 10-fache von dem Schrott aus dem Hilfsmittelkatalog).
    It's a terrible knowing what this world is about

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      #3
      Vielen lieben Dank für deine Antwort, die eine große Hilfe ist.
      Und natürlich hast du Recht: es muss Widerspruch und nicht Einspruch heißen...steht ja auch so in dem Ablehnungsbescheid
      Noch eine Frage: würdest du den Widerspruch selber einlegen oder ihn deinen Arzt schreiben lassen?

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        #4
        Dein Arzt kann das nicht. Das musst Du selber tun oder ein von Dir bevollmächtigter Rechtsanwalt.
        Du könntest aber eine Stellungnahme Deines Arztes mit einreichen und Dich darauf beziehen.
        Ich würde den Widerspruch von meinem Anwalt einlegen lassen. Ohne eine entsprechende Rechtsschutzversicherung ist das allerdings sehr teuer.
        Du könntest Dich vielleicht beim VdK beraten lassen. Da muss man dann aber Mitglied werden, glaube ich.

        Wenn Du Dich noch beraten lassen willst und die Frist droht abzulaufen, kannst Du auch erstmal schreiben das Du Widerspruch einlegst und die Begründung nachreichst.
        Zuletzt geändert von KlausB; 25.08.2019, 00:35.
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