Ein liebes Hallo an Alle!
Ich bin zwar schon sehr lange Mitglied im DGM, bin hier im Forum aber neu und habe eine Frage.
Ich habe HSMN, Typ 2 nach Dyck. An Therapien erhalte ich 2 x die Woche Krankengymnastik und 2 x die Woche Ergotherapie.
In den letzten 2 Jahren ist die Krankheit insofern fortgeschritten, dass ich nur noch sehr kurze Strecken ohne Rollator bewältige.
Auch mit meinen orthopädischen Schienen komme ich nicht mehr gut klar.
Um intensivere Therapien - und die vor allem jeden Tag - sowie eine Hilfsmittelberatung orthopädischer Schienen zu erhalten, habe
ich bzw. mein Arzt eine stationäre Reha bei meiner Krankenkasse (Barmer GEK) beantragt. Da ich Erwerbslosenrente beziehe,
ist diese zuständig. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass eine ambulante Behandlung am Wohnort ausreicht.
Natürlich möchte ich gegen diesen Bescheid Einspruch erheben und jetzt meine Frage: Hat jemand Erfahrung und kann mir sagen, was
oder welche Gründe in dem Einspruch stehen sollten, damit dieser Erfolg hat? Und wie sind eure Erfahrungen mit den Krankenkassen?
Gibt es welche, die nicht sofort jeden Antrag abschmettern? Meine macht das nämlich momentan mit wachsender Begeisterung, bin echt
am Überlegen, die Krankenkasse zu wechseln.
Nun wünsche ich allen eine gute Nacht und bedanke mich schon einmal für eure Hilfe.
LG
Bea
Ich bin zwar schon sehr lange Mitglied im DGM, bin hier im Forum aber neu und habe eine Frage.
Ich habe HSMN, Typ 2 nach Dyck. An Therapien erhalte ich 2 x die Woche Krankengymnastik und 2 x die Woche Ergotherapie.
In den letzten 2 Jahren ist die Krankheit insofern fortgeschritten, dass ich nur noch sehr kurze Strecken ohne Rollator bewältige.
Auch mit meinen orthopädischen Schienen komme ich nicht mehr gut klar.
Um intensivere Therapien - und die vor allem jeden Tag - sowie eine Hilfsmittelberatung orthopädischer Schienen zu erhalten, habe
ich bzw. mein Arzt eine stationäre Reha bei meiner Krankenkasse (Barmer GEK) beantragt. Da ich Erwerbslosenrente beziehe,
ist diese zuständig. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass eine ambulante Behandlung am Wohnort ausreicht.
Natürlich möchte ich gegen diesen Bescheid Einspruch erheben und jetzt meine Frage: Hat jemand Erfahrung und kann mir sagen, was
oder welche Gründe in dem Einspruch stehen sollten, damit dieser Erfolg hat? Und wie sind eure Erfahrungen mit den Krankenkassen?
Gibt es welche, die nicht sofort jeden Antrag abschmettern? Meine macht das nämlich momentan mit wachsender Begeisterung, bin echt
am Überlegen, die Krankenkasse zu wechseln.
Nun wünsche ich allen eine gute Nacht und bedanke mich schon einmal für eure Hilfe.
LG
Bea
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