Zitat von pelztier86
Beitrag anzeigen
Trotzdem wird zunächst wohl ein geringerer Prozentsatz anerkannt. Dann unbedingt widersprechen, denn im Widerspruchsverfahren wird das dann fast immer erhöht, gerade bei fortschreitenden Erkrankungen.
Das sind die Beurteilungskriterien:
(die 50-80 wird er schon erreichen oder geht Treppensteigen ohne Hilfsmittel (Geländer) noch?: Natürlich nicht, freihändig Aufrichten aus dem Liegen auch nicht und 100 Meter am Stück gehen ohne Gefährdung im öffentlichen Verkehr schafft er auch nicht. Würde jetzt einfach mal so behaupten Daher beantragt er auch das "G")
| Muskelschwäche | |||
| mit geringen Auswirkungen (vorzeitige Ermüdung, gebrauchsabhängige Unsicherheiten) | 20-40 | ||
| mit mittelgradigen Auswirkungen (zunehmende Gelenkkontrakturen und Deformitäten, Aufrichten aus dem Liegen nicht mehr möglich, Unmöglichkeit des Treppensteigens) | 50-80 | ||
| mit schweren Auswirkungen (bis zur Geh- und Stehunfähigkeit und Gebrauchsunfähigkeit der Arme) | 90-100 | ||
| Zusätzlich sind bei einzelnen Muskelkrankheiten Auswirkungen auf innere Organe (z. B. Einschränkung der Lungenfunktion und/oder der Herzleistung durch Brustkorbdeformierung) oder Augenmuskel-, Schluck- oder Sprechstörungen (z. B. bei der Myasthenie) zu berücksichtigen. | |||
Sollte man natürlich nicht genau so schreiben.

Kommentar