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Behandlungspflege bei Tracheostoma

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    Behandlungspflege bei Tracheostoma

    HILFE
    Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrung und kann mir raten? Mein Mann hat Myotone Muskeldystrophie Curschmann-Steinert. Er kann die Hände nur sehr eingeschränkt bewegen, sitzt im Rollstuhl, wird über Sonde ernährt(PEG), ist trachetomiert wegen Schluckunfähigkeit und starker Schleimbildung, er wird nachts beatmet, er kann nicht sprechen. Er muß sehr oft abgesaugt werden (Verordnung bis zu 15/tgl.). Mein Mann ist privatversichert und beihilfeberechtigt.Ich selbst bin noch berufstätig. Krankenkasse und Beihilfestelle haben ein Riesenproblem die Kosten für eine selbstbeschaffte Kraft zu bezahlen, die das Absaugen (Behandlungspflege!) übernimmt, wenn ich nicht zu Hause bin. Außerhalb der Grundpflege morgens und abends ist kein Pflegedienst bereit, sozusagen auf Abruf bereit zu stehen,wenn mein Mann einen Notruf auslöst, was darüberhinaus sowieso bedingt, dass das Absaugen dann immer noch nicht sofort erfolgen würde. Nachdem ich Klage eingereicht habe, ist die Krankenkasse bereit eine Pauschale pro Stunde für 7 Stunden Betreuung im Rahmen der Behandlungspflege kalendertäglich auf dem Kulanzwege zu zahlen. Die Beihilfestelle, die vorher groß gemeint hat sie sei an die Entscheidung der Krankenkasse gebunden, will jetzt nichts mehr davon wissen. Sie wirft uns vor, das käme ja teurer als Heimpflege.
    Sie wäre bereit für die Zeit meiner Abwesenheit durch Berufstätigkeit zu zahlen - was ich genau nachzuweisen hätte !) Auf meine Nachfrage was wäre, wenn ich krank wäre, Urlaub hätte, zum Arzt muß (auch für meinen Mann ) hieß es nur , das sei meine Privatsache. Übrigens handelt es sich um eine kirchliche Beihilfestelle.
    Ich kann das kaum glauben, das das die Rechtslage ist! Nach meinen Informationen aus dem Internet - siehe das "Elke Hauschildt-Urteil" offensichtlich nicht !Oder sind Beamte Menschen zweiter Klasse?
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie ist es ausgegangen. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr euch meldet.
    Gruß Margita

    #2
    Hallo Margita, leider kann ich dir nichts dazu sagen, aber ich wollte dir trotzdem antworten, damit du nicht denkst es bleibt hier völlig ungehört. Manchmal frag ich mich auch wie die Kassen das so eingeschränkt sehen können, in die höchste pflegestufe kommt ja schon fast keiner mehr. Das einzige was ich dir sagen kann ist, das du voll am ball bleiben musst und immer wieder Klagen wenn die Kassen sich so anstellen. Es ist dein gutes recht zu arbeiten und deinen mann bei dir zuhause zu haben, es muss ja irgendwie möglich sein einen mobilen pflegedienst für deinen mann zu bekommen in der zeit in der du dich nicht um ihn kümmern kannst.
    Desweiteren wünsch ich dir und deinem mann alles gute und bleibt immer am Ball.

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      #3
      Hallo Rene,
      danke für Deine Antwort,ich dachte tatsächlich schon, niemand schaut ins Forum.Ich habe jetzt in Erfahrung gebracht, dass bei gesetzlich Versicherten die Sachlage wer für die Behandlungspflege bei beatmeten Patienten zuständig ist,klar geregelt ist (Drachenfliegerurteil). Die gesetzlichen Krankenkassen versuchen zwar auch in den meisten Fällen sich zu drücken, doch es gibt eine rechtliche Grundlage zu klagen. Privatpatienten und beihilfeberechtigte Privatpatienten sind dem "Good will" ausgeliefert und der ist meist eben nicht "good". Ich frage mich, ob es hier nicht mal an der Zeit für eine Musterklage wäre, ob es zweierlei Recht geben darf. Leider kostet es die Nerven und die Kraft derjenigen, die mit ihrer Krankheit, bzw. mit der Pflege ohnehin schon genug zu tragen haben.
      Ich grüße dich herzlich
      Margita

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