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    FSHD Berufseintritt

    Hallo!

    Die Zeit meines Studiums neigt sich dem Ende entgegen und ich bin dabei mich mit Bewerbungen zu beschäftigen.
    Anfang des Jahres habe ich mich der Empfehlung meiner Eltern gebeugt und einen Schwerbehindertenausweis beantragt, bisher jedoch ohne Ergebnis.
    Mir stellt sich nun die Frage, in wie weit ich bei Bewerbungen diesen Sachverhalt angeben sollte. Außerdem ist mir nicht klar an welcher Stelle in der Bewerbung man das Thema Behinderung ansprechen sollte.
    Ich würde mich freuen etwas über eure Erfahrungen lesen zu können.

    #2
    Hallo Caralee,

    was heißt: Schwebi bisher leider ohne Ergebnis? Haben die sich noch nicht gemeldet, oder etwa den Antrag abgelehnt?

    Für deinen Berufsanfang kannst Du dich in einer Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung schlau machen. Die müsste es eigentlich an deiner Universität geben. Wenn nicht an deiner, dann eben an einer anderen. In Oldenburg gibt es zumindest eine, und da ist eine Frau tätig, die auch FSHD hat, sich also ganz gut auskennt mit der Problematik.

    Was hast Du denn studiert?

    Liebe Grüße
    Guido

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      #3
      Hallo Guido,

      vielen Dank für deinen schnellen Beitrag!

      Den Schwebi habe ich schon vor über einem halben Jahr beantragt, da die Bearbeitung nun Sache des Landkreises ist, zieht sich der ganze Prozess in die Länge. Man konnte mir dort telefonisch bisher auch keine Auskunft geben.

      An der Uni habe ich es schon versucht, aber nicht wirklich etwas Neues erfahren. Solange mein Schwebiantrag noch nicht durch ist, kann und möchte ich in meinen Bewerbungen eh nichts bezgl. FSHD angeben. Was für Erfahrungen hast du denn in dieser Hinsicht gemacht?

      Ach ja, ich studiere Psychologie.

      Liebe Grüße
      Caralee

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        #4
        Hallo Caralee,

        Psychologin ist doch super, da kannst Du deine Arbeit noch lange ausüben. Ich kenne eine Psychologin mit FSHD, sie ist Kontaktperson der DGM, falls Du magst, kannst Du sie ja mal anmailen: iris.stein@dgm.org

        Ansonsten gibt es noch die Integrationsfachdienste, die mir jetzt einfallen. Habe ich aber selber noch nicht benutzt.

        Soweit ich weiß, kannst Du zwar deine Behinderung angeben, musst für die Aufnahme einer Arbeit aber nicht deine Erkrankung nennen. Die Behinderung anzugeben ist jedoch in soweit vorteilhaft, weil dann der Arbeitgeben und die zuständige Behörde deinen Arbeitsplatz Dir gemäß einrichten können. Gerade in dem Bereich, in dem Du arbeiten wirst, dem sozial-medizinischen, ist es aber eher so, dass ein offener Umgang mit deiner Erkrankung und Behinderung positiv aufgenommen wird. War zumindest meine Erfahrung.
        Ich habe immer gleich gesagt, was los ist, dann konnte sich jeder darauf einstellen. Ich vertrat auch immer die Ansicht, dass gerade der therapeutische Arbeitsbereich ja auf der Vorstellung beruht, einen Menschen mit Behinderung wieder sozial integrieren zu können. An sonsten würde die therapeutische Arbeit insgesamt wenig Sinn machen. Deshalb ist gerade den Arbeitgebern im therapeutischen Bereich daran gelegen, diese Vorstellung auch konkret umzusetzen und Menschen mit Behinderung einzustellen.

        Ich würde Dir also bezüglich deiner beruflichen Berwerbungen raten, nichts zu verschweigen, sondern ganz offen mit deiner Erkrankung und Behinderung umzugehen. Der Schwebi ist in diesem Punkt ganz nebensächlich, er ist nur wichtig, wenn es um die Einrichtung deines Arbeitsplatzes geht, weil das Integrationsamt sonst nicht tätig werden kann.

        Das ist übrigens durchaus ein Punkt, den Du wegen des Schwebis noch nachschieben kannst. Vielleicht schreibst Du dem Integrationsamt gleich, dass deine Erkrankung es erfordern wird, den künftigen Arbeitsplatz deinen Bedürfnissen anzupassen.

        Liebe Grüße
        Guido
        Zuletzt geändert von Guido; 15.10.2008, 15:05.

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          #5
          Hallo Guido,

          hier in NRW werden seit einiger Zeit die Anträge für Schwerbehinderte auch von den Kreisverwaltungen bearbeitet . Es war hier deswegen einige Aufregung . Da die bis dahin zuständigen Behörden aufgelöst wurden . Ich kann allerdings nicht sagen ob die neue Regelung schlechter ist.

          Gruß
          Horst
          Horst , Einschlusskörpermyositis,erkannt 2002,

          Man muss so leben ,
          als habe man nur noch eine Stunde Zeit
          und könne nur das Allerwichtigste erledigen .
          Und gleichzeitig so , als werde man das ,
          was man tut , bis in alle Ewigkeit fortsetzen .

          Leo Tolstoi

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            #6
            Hallo Guido,

            in puncto Schwebi wurde meine Aussage ja nochmal von holi bestätigt. Bei und ist jetzt eine Abteilung im Landratsamt zuständig, da es die Versorgungsämter in Erfurt, Gera usw. nicht mehr gibt. Dort rechtfertigt man sich mit der großen Anzahl von zu bearbeiteten Fällen, da vor der Auflösung der Versorgungsämter einiges liegen geblieben ist. Habe aber heute erfahren, dass mein Antrag bearbeitet wurde und ich in der nächsten Zeit einen Bescheid zugestellt bekomme.

            Psychologie hatte aus genau diesen Gesichtpunkten gewählt, will ja schließlich so lange we möglich im Arbeitsleben stehen. Danke für den Tipp bezüglich Frau Stein.

            Ich bin ja auch der Meinung, dass ich mit meiner Erkrankung nicht hinter dem Berg halten sollte. Ich habe vor mich in einem Klinikum zu bewerben, in dem ich schon einige Praktikas gemacht habe. Dort kennen mich einige Leute (auch die die Entscheidungen bezüglich Einstellungen treffen), die es eh schon wissen. Ich gehe im Alltag ja auch sehr offen damit um und bin bisher damit sehr gut gefahren. Klar gehe ich in einem klinischen Bereich davon aus, dass eine gewisse Toleranz herrscht. Ich habe jedoch auch Erfahrungen mit Menschen, die im medizinischen Bereich tätig sind, machen müssen, welche alles andere als tolerant waren. Von daher sehe ich beide Seiten.

            Liebe Grüße Caralee

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              #7
              Hallo Caralee, hallo Horst,

              ähm, was den Schwebi angeht, habe ich Mist geschrieben. Da war mein Wissenstand offensichtlich mehr als veraltet. Verzeihung. Ich werde den betreffenden Teil aus meiner Nachricht löschen. Aber schön, dass dein Antrag bearbeitet wird.

              Natürlich gibt es im therapeutisch- medizinischen Bereich immer Menschen, die irgendwelche Probleme bezüglich Behinderung haben. Habe ich auch kennen gelernt. Aber diese Menschen sollten nicht zur Richtschnur unseres Verhaltens werden. Im Gegenteil, ich sehe es als meine Aufgabe, solche Ansichten im direkten Gespräch anzugehen und nachzufragen, was denn nun eingentlich genau der Punkt ist, aus welchem heraus eine Ablehnung begründet werden könnte. Ich musste für mich feststellen, dass Offenheit in jedem Fall die bessere Verhaltensweise ist, auch wenn es bei einer Ablehnung bleiben sollte, da Du Dir in diesem Fall nichts vorzuwerfen hast.
              Andersherum, was ist das für ein Arbeitsverhältnis, bei dem Du jeden Tag befürchten müsstest, deine Erkrankung oder Behinderung würde erkannt.

              Ich wünsche Dir, dass Du die anvisierte Arbeitsstelle bekommst.

              Liebe Grüße
              Guido

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