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Darf man Muskelkrankheit verschweigen?

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    Darf man Muskelkrankheit verschweigen?

    Hallo miteinander,

    weiss einer von euch, ob man eine bekannte, aber noch nicht störende Muskelkrankheit vor dem Arbeitgeber verschweigen darf?

    In einem Fragebogen für die Altersvorsorge wird nach Krankheiten oder ärztlichen Behandlungen der letzten 2 Jahre gefragt (die einzige Behandlung ist zur Zeit 1 x wöchentlich Physiotherapie). Vom Gesundheitszustand her gibt es keine Einschränkungen bis jetzt und da finde ich doch, dass man dann niemanden beunruhigen sollte...

    Ich hoffe, einer hat damit schon Erfahrung und kann mir einen Rat geben.

    Liebe Grüsse
    Sandra

    #2
    Hallo Sandra

    ja, ich denke, das darfst Du.
    Der Arbeitgeber hat kein Recht, Dich über Krankheiten auszufragen. Er darf nur nach Schwerbehinderung fragen - und auch diese Frage mußt Du nur beantworten, wenn "die Art der Behinderung für die auszuübende Tätigkeit von ausschlaggebender Bedeutung" ist.
    So steht's jedenfalls im "ABC Behinderung und Beruf". Das ist ein Ratgeber, den Du vom Integrationsamt kostenlos bekommen kannst. (Darin ist dann auch das komplette neunte Sozialgesetzbuch abgedruckt.)
    Was ist denn das für ein "Fragebogen für die Altersvorsorge" ?
    Die Frage stellt sich ja: Ist der in seiner Form überhaupt zulässig ?
    Kannst Du den vielleicht scannen und hier als Bild einstellen ?
    Liebe Grüße vom Hanno

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      #3
      Hallo Sandra,

      das ist jetzt wieder mit der Schweiz schwierig: Gelten die Bestimmungen in Deutschland ausnahmslos auch dort?
      Es wäre sicher sinnvoll, wenn Du dich bezüglich deiner Frage zusätzlich noch bei irgendwelchen schweizer Selbsthilfevereinen informierst.

      Jetzt geht es ja in der Frage explizit nicht um den Arbeitsplatz, sondern um eine Altersvorsorge, also vermutlich um eine betriebsinterne Rentenversicherungsfrage.
      In Deutschland würde ich schon dazu raten, das Thema Behinderung, bzw Erkrankung erstmal mit dem Arbeitgeber vertraulich zu besprechen. In Deutschland werden Arbeitsplätze, die mit Menschen besetzt werden, die eine Schwerbehinderung haben,steuerlich gefördert, weshalb viele Arbeitgeber nichts gegen eine Einstellung von Menschen mit einer körperlichen Schwerbehinderung haben.

      Da die Frage jetzt aber versicherungstechnischer Natur ist, weiß ich nicht, wie weit man darauf antworten muss. Wir kennen das ja jetzt ein bisschen von deinem Auto. Wenn ein Unfall passiert wäre und die Versicherung bei Dir eine Erkrankung feststellt, die sie so bewertet, dass ein "normaler" Fahrbetrieb nicht mehr möglich gewesen sei, dann stellt sich die Frage der Haftung.
      Auf den Fall deiner Frage bezogen: Wenn der Arbeitsplatz wegen einer gravierenden Verschlechterung der Erkrankung aufgegeben werden müsste und die Vorsorgeversicherung über die Erkrankung nicht im Vorfeld informiert wurde, muss sie dann trotzdem zahlen? Wohl eher nicht.

      Da es sich nur um eine Versicherungsfrage handelt und nicht um eine Arbeitsplatzfrage, würde ich erst mit dem Arbeitgeber sprechen. Der wird vermutlich dazu raten, auf die Frage wahrheitsgemäß zu antworten. Die Frage wäre dann, was die Beantwortung der Frage für den Arbeitnehmer bedeutet? Muss dann irgendwas mehr gezahlt werden. Oder sind dann die Beiträge irgendwie anders? Oder ist dieser Punkt etwa besser auszuklammern?

      Da es nicht um den Arbeitsplatz geht, sondern nur um eine Versicherungsfrage, stellt sich vorerst die Frage: möchte ich diese Versicherung in Anspruch nehmen? Wenn ja, dann wird man um eine Beantwortung der Frage nicht herumkommen. Aber es wäre ja auch egal, wenn der Arbeitgeber schon über die Erkrankung bescheid weiß und sich darüber im Klaren ist, dass der Arbeitsablauf dadurch nicht gestört wird. Wird er ja auch nicht.

      Liebe Grüße
      Guido

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        #4
        Sorry Sandra ...

        ... dass Du in der Schweiz lebst, wußte ich nicht - es könnte dort alles natürlich etwas anders aussehen.
        Wie gut, dass der Guido Dir jetzt so ausführich geantwortet hat. Damit kannst Du bestimmt mehr anfangen.
        LG Hanno

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          #5
          Hallo,

          macht ja nix, ich denke grundsätzlich sollte es in der Frage ja eigentlich egal sein, in welchem Land man lebt.

          Hat jeder von euch, auch wenn er (noch) keine Probleme hatte, seine Krankheit als Belastungsfaktor frewillig und gerne erwähnt? Muss man wirklich alles sagen, auch wenn es vielleicht nie oder erst in wer weiss wie vielen Jahren mal ein Thema in Bezug auf Arbeitsunfähigkeit sein könnte? Wenn er es jan icht durch mich wüsste, könnte es ja noch Jahre dauern, bis er weiss, dass er vorbelastet ist, ausserdem haben wir nicht mal was Schriftliches, nur eine mündliche Diagnose eines Neurologen auf Grund der Familiengeschichte, die ist aber leider nicht anzuzweifeln...

          Liebe Grüsse
          Sandra
          Zuletzt geändert von tomsa; 12.02.2013, 12:16.

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            #6
            Hallo Hanno,

            ich finde deine Beiträge wichtig und richtig und würde mir in diesem Forum mehr davon wünschen. Schließlich ist die hier gestellte Frage auch in Deutschland relevant und deine Antwort für viele Leser sicher hilfreich.

            Liebe Sandra,
            ich habe meinen Arbeitgebern zwar nie gerne aber doch immer gleich bei der ersten Begenung von meiner Erkrankung erzählt. Bislang bin ich damit gut gefahren. Aber: ich arbeite jetzt natürlich in einem ganz anderen Arbeitsbereich; und zwar in so einem, der sich selbst ja zuschreibt, Menschen mit Erkrankungen irgendwie rehabilitieren zu wollen (wenn schon nicht zu können).
            Ich für mich finde es auch angenehmer, wenn meine Umgebung über mich Bescheid weiß und ich aus meiner Erkrankung kein Geheimnis machen muss. Meine Leistungsbemessung hängt dann ganz klar von meinem persönlichen Leistungsvermögen ab und nicht von einer für uneingeschränkte Arbeitnehmer gesetzten Leistungsnorm.

            Ich glaube in euerm Fall schon, dass die Versicherung sich im Zweifelsfall auf die unterlassene Angabe der Erkrankung berufen kann. Ob sie damit dann Recht bekommt, ist nochmal eine andere Frage. Aber wenn diese Versicherung ohnehin erst ab 25 Jahren relevant wird, würde ich diesen Punkt versuchen auszuklammern, falls Ihr die Erkrankung nicht benennen wollt.

            Wie Hanno schon schrieb: sagen muss man nichts! In Deutschland zumindest. Und in euerm Fall vermutlich auch zumindest bezüglich der Arbeitsstelle, da die Erkrankung deines Sohnes meines Erachtens in den nächsten Jahren für den "Büroberuf" keine Auswirkungen haben dürfte. Die Messlatte für seine Leistungsbemessung liegt dann aber für ihn genau an der Stelle der Leistungsnorm. Sollte aber doch vorerst auch kein Problem sein, oder? Probieren geht eben über Studieren und ich glaube, dein Sohn wird sich auch erstmal an den Leistungen der Kollegen orientieren wollen und nicht gleich mit einer Extrawurst kommen wollen.

            Liebe Grüße
            Guido

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              #7
              Ich habe noch nichts davon gehört, dass Angestellte derartige Fragen erlaubt sind. So etwas kenn ich eigentlich nur bei der privaten Rente bzw. Berufsunfähigkeitsrente. Da ist das normal.

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                #8
                Hallo Sandra
                Sei vorsichtig in der Schweiz! Eine private Versicherung nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) kann Dich rausschmeissen, wenn Du beim Antrag schummelst. Hier gilt, dass Du alle Fragen zu Deiner Gesundheit wahrheitsgemäss beantworten musst und alle Angaben liefern musst, die Du zum Zeitpunkt des Antrages weisst oder hättest wissen müssen. Mich hat eben ein Risikoversicherer rausgeschmissen, nachdem ich mich nachträglich "geoutet" habe. Frage, wenn Du mehr wissen möchtest.

                Beim Arbeitgeber ist dies etwas anders: Er darf Dir keine Fragen zu Deiner Gesundheit stellen, wenn sie nicht im direkten Zusammenhang mit Deiner Arbeit stehen. Er kann Dich aber vor einer Anstellung von einem Vertrauensarzt untersuchen lassen. Und dessen Fragen musst Du ebenfalls wahrheitsgemäss beantworten. Diese Untersuchung kann Auswirkungen auf Deine berufliche Vorsorge haben. Sprich: Auf alle Leitungen, die über das Minimum nach BVG hinausgehen. Rettungsanker: Vielleicht fragt der Vertrauensarzt ja nicht oder der zukünftige Arbeitgeber verzichtet auf eine solche Untersuchung.

                Eine "richtige" Verhaltensweise kann ich Dir nicht empfehlen. Es kommt sehr darauf an, wie vertaruensvoll Du mit Deinem Arbeitgeber umgehst. Was mir persönllich sehr geholfen hat, ist ein Gespräch mit einem Vertreter der Proinfirmis. Du bekommst die Gewissheit, dass Du nicht alleine da stehst und dass Dich jemand unterstützt, falls Dein Arbeitgeber Schwierigkeiten machen sollte.

                Herzlichst, Erich
                ------------------------------------------------
                Gib' mir die Kraft, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann, die Gelassenheit, das Unabänderliche zu ertragen, und die Weisheit, zwischen diesen beiden Dingen die rechte Unterscheidung zu treffen.
                Franz von Assisi

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