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KG-Rezept bei FSHD

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    KG-Rezept bei FSHD

    Hallo,

    bisher hatte ich immer D1-Rezepte. Pro Woche machte ich einmal KG und einmal Gerätetraining. Jetzt habe ich die Praxis gewechselt. Hier können sie kein D1-Rezept annehmen, da sie keine Geräte haben.

    In der neuen Praxis mache ich KG nach Bobath. Meine Ärztin kann mit kein Rezept KG-ZNS ausstellen, da FSHD in einer Liste nicht aufgeführt ist, nur Schlaganfall, MS ...

    Meine Krankenkasse konnte mir auch nicht weiterhelfen.

    Ein Arzt von meiner letzten Reha hat mir geschrieben: "das Problem, was Sie schildern, liegt eher daran, wie man FSHD einordnet. Ordnet man es unter neurologische Erkrankungen ein - so ist es eigentlich üblich - kann auch KG-ZNS/KG verordnet werden (bedeutet z.B. Bobath)."

    Wie kann ich zu einem Rezept kommen für Bobath, ohne dass meine Ärztin oder die KG-Praxis auf den Kosten sitzen bleiben (was schon vorgekommen ist, wenn ein Rezept falsch ausgestellt ist). Bei einem Neurologen bin ich nicht in Behandlung, da kann ich also kein Rezept herbekommen.
    Weiß jemand Rat?

    Viele Grüße
    Nicky

    #2
    Hallo Nicky,

    Du bekommst die Verordnung so, wie es der REHA- Arzt gesagt hat. Deine behandelnder Hausarzt ordnet die Muskelerkrankung den neurologischen Erkrankungen zu. Ganz so, wie es klinisch definiert ist. Das ist also keine Willkür des Arztes oder der KK, sondern Muskelerkrankungen sind klinisch gesehen inventarisiert unter den neurologischen Erkrankungen.

    Das Dir die KK nicht helfen können will, liegt einfach an deren Impuls, Kosten zu sparen. Selbstverständlich hätten sie in dieser Frage Auskunft geben müssen. Die KK muss Dir bescheinigen können, dass Du bei FSHD ein Anrecht auf Behandlungen im Rahmen KG- ZNS hast.

    Wenn dein behandelnder Hausarzt allerdings weiterhin so windige Begründungen findet, Dir die KG- ZNS- Verordnung zu verweigern, solltest Du ihn direkt fragen, woran es liegt, dass er Dir diese Verordnung nicht ausstellen will. Manche Arztpraxen fürchten nämlich Regressforderungen, weil sie einen zu kleinen Patientenpool haben und deshalb die Verordnungsmenge pro Jahr an solchen Verordnungen büdgetiert ist. Dieses Phänomen tritt gerne im letzten Quartal auf, weil dann in der Regel die Verordnungsmengen ausgeschöpft sind.
    Alles das soll es zwar eigentlich gar nicht geben, taucht aber trotzdem immer wieder auf.

    Möglicherweise ist also die Praxis zu klein für deine Anforderungen und die Aussage des Arztes, FSHD stehe nicht auf seiner Liste, war dann, freundlich gesagt, der Versuch durch die Blume, dich abzuwimmeln.
    Wenn es nicht so ist, sondern der Arzt tatsächlich das Gesagte auch so meint, dann ist stark an seiner Kompetenz zu zweifeln. Er sollte schon eine Muskeldystrophie den neurologischen Erkrankungen zuordnen können.

    Vielleicht kopierst Du Dir eine alte Verordnung. Dann hast Du ja ein Beweisstück für den Arzt, dass es bei FSHD auch KG- ZNS gibt. Wenn er sich dann immer noch anstellt, bleibt wohl nur ein Praxiswechsel.

    Liebe Grüße
    Guido

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      #3
      Hallo Nicky, hallo Guido,

      "Praxiswechsel" ist genau das richtige Stichwort.
      Ich denke, Du solltest Dir einen Neurologen suchen, und zwar einen, der schon mal was von Muskeldystrophien gehört hat und sich damit ein bißchen auskennt (ist auch bei Neurologen nicht selbstverständlich hab ich gelernt).
      Vielleicht kann Dir die DGM einen in Deiner Nähe empfehlen, oder hier im board jemand. Googel doch mal Neurologen in Deiner Stadt und schick denen dann eine Frage-mail.
      Meine Neurologin verschreibt mir nun schon seit drei Jahren Folgerezepte für KG-ZNS außerhalb des Regelfalles. Es gab noch nie Probleme, und das, obwohl ich zweimal pro Woche KG hab wegen meiner FSHD.
      Gruß vom Hanno , wünsche eine schöne Adventszeit

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        #4
        Hallo Hanno,

        es gibt leider auch neurologische Praxen mit kleinem Patientenpool.

        Eigentlich wäre es besser, bei einem Praxiswechsel im Vorfeld schon nachzufragen, ob die Praxis den Anforderungen, zB fortlaufende (also über den Regelfall hinaus) Verordnung über KG- ZNS mindestens 3 mal die Woche bei zB FSHD, gerecht werden kann. Das ist meistens schon telefonisch zu klären.

        Liebe Grüße
        Guido

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          #5
          Hallo Guido, hallo Hanno,

          danke für Eure Informationen. Werde mich zuerst nochmals an meine Hausärztin wenden und wenn das nicht funktioniert, werde ich mir einen Neurologen suchen.

          Herzliche Grüße
          Nicky

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