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Antrag auf Schwerbehinderung, GdB

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    Antrag auf Schwerbehinderung, GdB

    Hallo,

    ich bräuchte mal euren Rat. Ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Folgendes habe ich angegeben:

    Verdacht auf Muskelerkrankung
    Schwächegefühl in den Armen und Beinen, verstärkt bei Belastung seit Mitte 2009 (abnehmende Muskelkraft)
    Normaler Spaziergang höchstens 45 min möglich
    Radfahren nur noch mit dem E-Bike möglich
    Sport wie z.B. walken ist gar nicht mehr möglich
    Langes Stehen (z.B. 30 min) ist nicht mehr möglich


    Es wurden alle Arztberichte (auch die von einem Muskelzentrum) gesichtet wo halt eben drin steht, dass bei mir der Verdacht auf eine Muskelerkrankung vererbter Form besteht (meine Mutter ist auch „verdächtig“).


    Nun wurden mir 30 % GdB zugesprochen, da eine gesicherte Diagnose nicht vorliegt (mehrere molekulargenetische Untersuchungen verliefen ohne Ergebnis) und es sich bei meinen Beschwerden um subjektive Beschwerden handelt, die nicht objektivierbar sind

    Soll ich nun Widerspruch einlegen? Wenn ja, muss ich ihn Begründen? Ich würde mich sehr über ein paar Tipps und Ratschläge freuen.

    Lieben Gruß Karin

    #2
    Ich kann dir leider keinen sinnvolleren Rat geben außer den: wenn du meinst, dass dir ein höherer GdB zusteht, dann leg Widerspruch ein! Dann mußt du ihn wohl auch begründen (denke ich).
    Ich weiß ja nicht, ob ich hier Werbung für fremde Foren machen darf, aber frag doch einfach mal bei den Leuten von www.muckis-und-ihre-freunde.de die haben eigentlich immer einen guten Rat parat und da gibt es auch viele Betroffene, die noch keine Diagnose aber einen Schwerbehindertenausweis haben.

    Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg!
    Der Vorteil der Intelligenz besteht darin: Sich dumm stellen zu können. Das Gegenteil ist weitaus schwieriger.

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      #3
      Hallo Heike,

      danke für deine Antwort. Tja, dass ist so mein Problem. Steht mir ein höherer GdB zu? Ich fühle mich sehr eingeschränkt, da mein Naturell eben sehr lebendig ist.... Ich fühle mich teilweise unverstanden..... habe Angst, man könnte Denken ich übertreibe..... habe Angst nicht ernst genommen zu werden...... habe Angst, da kein Mensch Muskelerkrankungen in meinem Umfeld kennt...

      Hast du einen GdB?

      Dein Vorschlag mit dem anderen Forum ist gut, da stöbere ich auch ab und zu rum :-)

      Lieben Gruß Karin

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        #4
        Hallo Heike,
        Beim ersten Anlauf haben sie sogar geschrieben, der bloße Verdacht auf einen Muskelerkrankung reicht nicht aus.
        Dann habe ich etwas gewartet und nachdem ich das Ergebnis der Gen- Blutuntersuchung hatte, und einen Diagnose feststand, habe ich einen Veränderungsantrag gestellt. Dabei wurde mir ein GdB von 30 zugesprochen.
        Da ich durch eine andere Erkrankung schon 50% hatte, habe ich jetzt einen Gesamt GdB von 60.
        Mit einem Widerspruch ist es immer so eine Sache. Ich habe das auch gemacht, aber es ist dann mit einer neuen Anfrage an meinem Arzt, der dann ein Gutachten abgegeben hat, erledigt gewesen.
        Sollte so etwas nicht ausreichen und die Sache vor das Sozialgericht gehen, kann es lange dauern und, wenn du keinen Rechtsschutz hast, Geld kosten.
        Ich würde an deiner Stelle etwas warten und dann einen Veränderungsantrag stellen.
        Bis dahin hast du ja vielleicht auch eine Diagnose.

        Gruß Manfred

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          #5
          Zitat von Manfred G. Beitrag anzeigen
          Hallo Heike,
          Beim ersten Anlauf haben sie sogar geschrieben, der bloße Verdacht auf einen Muskelerkrankung reicht nicht aus.
          Das war gar nicht ich, das war Karin

          Hallo Karin,

          bei mir ist das so, dass ich meinen ersten Antrag nach der Diagnose FSHD gestellt hatte. Mit angerechnet wurden noch die Hashimoto Thyreoiditis (diese Schilddrüsenerkrankung haben anscheinend relativ viele Muskelkranke) und die Arthrosen in den Schultern, die ich durch die FSHD habe. Beim ersten Anlauf bekam ich 50% ohne Merkzeichen.
          Dann wurden 2 massive Bandscheibenvorfälle diagnostiziert, die (wegen der FSHD) nicht operiert werden können/sollen. Daraufhin habe ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt und habe jetzt 80% und das Merkzeichen "G".

          Mir hatten vorher alle gesagt, dass ein Antrag auf GdB fast immer erstmal abgelehnt wird oder so gering bemessen wird, dass man einen Widerspruch einlegen muß. Aber das wurde mir auch in Bezug auf die Rente gesagt ... ich hatte in beiden Fällen großes Glück und brauchte nicht in den Widerspruch gehen.

          Die Frage ist: was willst du mit dem Schwerbehintertenausweis erreichen? Welchen GdB brauchst du?
          Die Fragen hören sich vielleicht komisch an, sind aber ganz ernst gemeint.
          Mein Schwager z. B. wollte erreichen, dass er früher in Rente gehen kann und war zufrieden, als er einen GdB von 30% hatte. Jetzt kann er mit 60 in Rente gehen.

          Hast du schon mal dran gedacht, dich beim VdK zu erkundigen? Meist muß man zwar erst Mitglied werden (Jahresbeitrag um die 60,-€), aber dann wird einem auch kompetent geholfen - zumindest habe ich noch nichts gegenteiliges gehört.
          Ich werde mich am Montag auch beim VdK anmelden, da ich in nächster Zeit meinen ersten Aktivrolli und auch einen Elektrorollstuhl bei der KK beantragen will. da das Sanitätshaus mir schon angedeutet hat, dass das ein langer Weg werden könnte, nehme lieber frühzeitig jede Hilfe in Anspruch, die ich bekommen kann

          Liebe Wochenendgrüße, Heike
          Der Vorteil der Intelligenz besteht darin: Sich dumm stellen zu können. Das Gegenteil ist weitaus schwieriger.

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            #6
            Hallo Heike,

            der GdB ist für mich eigentlich für die Bestätigung nötig, dass ich einige Dinge in meinem Beruf nicht mehr so gut ausführen kann. Ich konnte bisher zwar immer gut mit meinem Vorgesetzten über alles spreche, aber auch er hat mir empfohlen, einen Antrag zu stellen. Für meine Arzttermine nehme ich immer 1 Urlaubstag. Wenn ich 50 % hätte würde ich 5 Tage mehr Urlaub bekommen, was mir natürlich gut tun würde (bin noch voll berufstätig). Hashimoto Thyreoiditis habe ich überings auch. Zuerst habe ich gedacht, die Muskelschwäche läge daran ;-)
            Für mich ist das alles NEULAND, daher habe ich gerade mal auf die Seite VdK geschaut und mir Infomaterial bestellt. Danke für den Tip

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              #7
              Hallo Karin,

              ich finde es ja schon auffällig, wie viele von uns Muskelkranken Hashimoto haben ...

              Wenn es für dich wichtig ist, 50% zu bekommen, dann solltest du auch alles versuchen, um sie zu bekommen.
              Ich wünsche dir dafür viel Glück und noch mehr Erfolg :-)
              Der Vorteil der Intelligenz besteht darin: Sich dumm stellen zu können. Das Gegenteil ist weitaus schwieriger.

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                #8
                Hallo Karin,

                Du könntest schon einen Widerspruch einlegen. Die Begründungen dafür wurden Dir ja gleich durch die (das muss man so deutlich sagen: dämliche) Argumentation der Behörde mitgeliefert.
                Aber: in deinem Fall, nämlich dass Du mit dem Schwebi ein ganz bestimmten Ausgleich erreichen wolltest (Arbeitsplatzhilfen usw.), ist das meines Wissen nach überhaupt nicht nötig. Das liegt daran, dass Du schon mit einem 30% Schwebi Arbeitsplatzausgleiche beantragen kannst. Der 30% Schwebi wird dafür in diesem Punkt, also nur bezogen auf den Erhalt des Arbeitsplatzes, von der entsprechenden Behörde aufgewertet.

                Was jetzt die Dir vorliegende Argumentation der Behörde bezüglich deines Schwebis angeht, dazu wäre zu sagen:
                die Aussage, zu deiner Erkrankung gäbe es keine gesicherte Diagnose, ist schlichtweg falsch.
                Eine Diagnose beschreibt deine Symptomatik und die liegt ja klinisch gesichert als Arztbrief vor. Es wird also Ärzte gegeben haben, die an Dir bestimmte nachweisbare Verluste an Körperstruktur und -funktion festgestellt haben. Also existiert der klinische Nachweis (Diagnose), dass bei Dir ein quantifizierbares Leiden vorliegt.

                Was nicht gesichert ist, ist eine Klassifikation deiner Erkrankung, weshalb eben nur von Verdacht auf... gesprochen wird.
                Wenn jetzt deine Erkrankung aber nicht sicher klassifiziert werden kann, heißt das nicht automatisch, das deine Symptomatik nur eingbildet ist.
                Grund für eine Schwerbehinderung ist doch ganz eindeutig nicht eine abstrakte Klassifizierbarkeit, die vielleicht der Ordnungsliebe von Behörden entgegen kommt, sondern deine Symptomatik, die klinisch zB durch eine Kraftgradmessung usw. bescheibbar ist, die also weder nicht da ist, noch nur rein subjektiv so empfunden wird.

                Weiter wäre auszusagen: wenn schon ein Haufen Ärzte zu der Aussage Verdacht auf Muskelerkrankung kommen, weil sie vor Ort diagnostisch eine dementsprechende Symptomatik an Dir festgestellt haben, dann kann eine aus der reinen Beschreibung heraus urteilende Behörde wohl kaum zu einen anderen Schluss kommen.
                Insofern zeigt sich in der Begründung der Behörde schon der Versuch, dich runterzuhandeln. Sie hauen ein paar völlig inakzeptable Sätze raus, die dir suggerieren sollen, du hast von nichts eine Ahnung, also bleib ruhig. Der Satzlogik nach ist es aber nicht nachvollziehbar, warum Dir dann überhaupt noch etwas zugestanden wird. Wofür sollst Du denn 30% erhalten, wenn man deren Begründung folgt?

                Fakt ist, die Behörde weiß, dass sie falsch argumentiert. Das kann sie machen, weil in dem Begriffsdschungel der Medizin und der Sozialgesetzgebung sich nach wie vor nur ein kleines Expertentum auskennt. Die Behörde weiß auch, dass sie bei einem Widerspruchsverfahren wenig Changen hat, ihre Argumentationslinie durchzusetzen, da deine Symptomatik medizinisch- klinisch faktisch anerkannt ist.

                Verdacht auf... heißt eben nicht, dass die Medizin sich nicht sicher ist, ob nun überhaupt irgendwas bei einem Menschen vorliegt. Es meint vielmehr, es liegt auf jeden Fall etwas vor, dies ist aber nicht klassifizierbar, oder anders gesagt: nicht mit einem bestimmten Erkrankungsnamen der ICD- 10 zu beschreiben.

                Es steht Dir also frei, gegen diese Art der Begründung einen Widerspruch einzulegen. Sie ist formal schon falsch und inhaltlich unverschämt.

                Den anderen Weg hat Manfred schon beschrieben. Du wartest ein Jahr und stellst dann einen Antrag auf Erweiterung des Schwebi. Dies kannst Du machen, da Muskelerkrankungen progredient verlaufen, eine Verschlechterung deiner Symptomatik also krankheitsbedingt zu erwarten ist. Das wäre der weniger aufreibende Weg.

                Wenn Du aber jetzt für deinen Arbeitsplatz bestimmte Ausgleiche brauchst, dann reicht eigentlich der 30% Schwebi. Das liegt daran, dass der 30% Schwebi im Falle der Arbeitsplatzausgleiche auf die entsprechende Gradmarke hochgestzt werden kann. Solche Regelungen erfährst Du auch über die zuständige Behörde (Integrationsamt). Das heißt, wenn dies dein Anliegen ist, dann erübrigt sich eigentlich deine Frage. Dann kannst Du beim zuständigen Amt schon mit dem 30% Schwebi das erreichen, was Dir wichtig war.

                Ich wünsche Dir viel Erfolg, bei dem, was Du unternimmst.

                Liebe Grüße
                Guido

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                  #9
                  Hallo Karin,
                  ja, mit den Behörden ist das so eine Sache. Ich habe genau das gleiche Problem, hab 40 bekommen, bin in Widerspruch gegangen, der abgelehnt worden ist, da es sich um subjektive Beschwerden handelt, die kein dritter bestätigen kann. Also wie bei Dir. Jetzt gehe ich vor das Sozialgericht, da ich auch gerne das Merkzeichen G haben möchte. Der VDK unterstützt mich dabei. Habe aber schon bammel, da ich mir schon wie ein Simulant vorkomme und auch schon so von manchen Ärzten behandelt werde.

                  Liebe Grüße
                  Kerstin

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                    #10
                    Hallo,

                    herzlichen Dank für eure Ratschläge.... werde mich mal damit beschäftigen und mir den Kopf "zerbrechen"

                    Ich wünsche euch allen ein schönes Restwochenende

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                      #11
                      Hallo Karin, ich habe selbst einen Schwerbehindertenausweis. Ich kann Dir nur dringend anraten einen Widerspruch einzulegen. Ich kann zwar noch mir dem normalen Fahrrad fahren, aber dennoch kann ich nicht mehr laufen nur noch gehen. Gelesen habe ich, dass du den Verdacht auf eine Muskelerkrankung hast. Würde noch versuchen dieses durch eine Diagnose noch einmal zu konkretisieren. Bitte laß dich nicht durch Menschen abwimmeln, sondern versuche jeden Arzt zu fragen was du hast. Bei mir war es der Neurologe. Doch zurückkomment auf deine Frage, kann ich Dir nur ans Herz legen Widerspruch einzulegen. Dieser Bescheid ist nur obligatorisch und ein Widerspruch von Dir kann nicht schaden. Bei mir wurden auch fast jedesmal ein Schwerbehindertenausweis oder eine Erwerbminderungsrente abgelehnt. Also nur Mut, du kannst mehr gewinnen als verlieren. Viele Grüße Sven

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                        #12
                        Hallo Sven,

                        danke schön für die Worte . Ich habe Widerspruch eingelegt und ganz klar geschrieben, was ich nicht mehr kann und wie ich mich dabei fühle. Bin mal gespannt was da nun zurückkommt. Werde euch hier auf dem laufenden halten

                        Gruß Karin

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                          #13
                          Ergebnis GdB

                          Hallo zusammen,

                          ich wollte euch kurz berichten, wie meine Geschichte mit dem GdB ausgegangen ist. GdB 30 ist geblieben. Mein Widerspurch wurde leider abgelehnt und ich werde auch nicht klagen. Ich werde einfach abwarten bis ich einen Verschlimmerungsantrag stellen kann. Naja, es ist beruhigend, dass hier sooooooooo viele sind, die auch Probleme haben, die "richtigen" Zahl hinter dem GdB zu bekommen. Man verliert echt teilweise den Mut und die Kraft zum "kämpfen" . Mal sehen was die Zukunft bringt. Ich habe noch eine Frage zum Thema Rollator und Rolli. Werd mal schauen, wo ich meine Fragen stellen kann.

                          Allen hier ein schönes Restwochenende

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo Karin

                            gerade habe ich bescheid bekommen 50% habe ich bekommen sofort vorher hatte ich dreißig ich habe aber kein ALS sonder viele andere Krankheiten auch des Bewegungsaparates.
                            Amt ist nicht gleich Amt bei den einen bringt es was wenn man wiederspruch einlegt bei den anderen nicht.
                            ich werde in ein paar Monaten einen Antag auf Verschlimmerung stellen bis dahin ist auch bei mir verschlimmerung eingetreten.

                            Was hast du für eine Frage wegen Rolli ?
                            Rolator ,kannst mich auch gerne anschreiben.
                            Verschreiben wird dir den der Arzt rede mit der Krankenkasse damit du auch den richtigen bekommst der für dich genau passt.
                            Ich brauche ihn auch viel zu sitzen daher habe ich auch eine größere Sitzfläche bekommen.


                            Alles Liebe
                            Mäuschen

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                              #15
                              Hallo Mäuschen,

                              danke für deine Info. Ich habe ein neues Thema für meine Frage bzgl. eines Rollatorts bzw. Rolli eingestellt. Vielleicht kannst du da mal reinschauen und mir ein paar Tips geben.

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