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Fahrkosten zur Klinik

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    Fahrkosten zur Klinik

    Hallo,
    ich habe da noch eine Frage an alle, vielleicht weiß jemand was, kann mir weiterhelfen?:
    Zahlt die gesetzliche Krankenkasse evtl. einen Zuschuss an die Fahrkosten, wenn man zur Diagnostik / Weiterbehandlung an eine Uniklinik weiter weg muss (in diesem Fall ca. 40 km entfernt vom Wohnort)? Vielleicht weiß das jemand? Freue mich über jede Antwort!
    LG, Bettina.

    #2
    Liebe Bettina,

    diese Frage kann dir wahrscheinlich nur deine eigene Krankenkasse beantworten, denn da gibt es meines Wissens nach Unterschiede und Ermessensspielräume. Vielleicht brauchst du die Bescheinigung des überweisenden Arztes, dass du keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kannst und daher die PKW-Kosten zu übernehmen sind.
    Ein Tipp: Überprüfe doch bitte vorher, ob die 40 km wirklich passen (von uns aus Osnabrück sind es nämlich schon rund 60 km bis zur Uniklinik Münster) und vergiss die Rückfahrt nicht bei der Beantragung.

    Liebe Grüße
    Anita
    ms

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      #3
      Zitat von dgmschulz Beitrag anzeigen
      Liebe Bettina,

      diese Frage kann dir wahrscheinlich nur deine eigene Krankenkasse beantworten, denn da gibt es meines Wissens nach Unterschiede und Ermessensspielräume. Vielleicht brauchst du die Bescheinigung des überweisenden Arztes, dass du keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kannst und daher die PKW-Kosten zu übernehmen sind.
      Ein Tipp: Überprüfe doch bitte vorher, ob die 40 km wirklich passen (von uns aus Osnabrück sind es nämlich schon rund 60 km bis zur Uniklinik Münster) und vergiss die Rückfahrt nicht bei der Beantragung.

      Liebe Grüße
      Anita
      Liebe Anita,
      herzlichen Dank für Deine Antwort. Ich werde morgen bei meiner Krankenkasse anrufen und nachfragen.
      Was die Kilometerzahl von Bramsche nach Münster betrifft, könntest Du wohl Recht haben, mein Mann hat das nur grob geschätzt, müssen wir noch mal nachrechnen, dann sind es von hier aus sicher etwas mehr als 70 km.
      Ich wünsche Dir noch einen schönen Sonntag,
      LG, Bettina.

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        #4
        Fahrkosten zur Behandlung, nur stationär!

        Habe bei der Krankenkasse angerufen, sie sagten mir, bei ambulanten Behandlungen / Diagnostik, u.s.w. gibt es kein Fahrgeld erstattet, aber bei einem stationären Aufenthalt. Der wird sich wahrscheinlich dann anschließen, da ich ja auch ins Schlaflabor soll, Muskelbiopsie, u.s.w., aber der 1. Termin, am 28. Februar ist erst einmal ambulant.
        Wenn ich dann noch stationär muss, soll ich vorher einen Antrag von der Krankenkasse mitnehmen und den dort in Münster abstempeln und unterschreiben lassen, dann bekomme ich das Fahrgeld zurück erstattet.

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