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Behinderungsantrag

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    #16
    Hallo. Hätte nochmal eine Frage.
    Mein Arzt hat mal so beiläufig gesagt das ich die Möglichkeit hätte
    Rente zu beantragen.
    Ich bin aber erst 28 Jahre alt und habe nur einen Behinderungsantrag von 40% genehmigt bekommen.
    (bin aber gerade am Kämpfen um mehr Prozente)
    Besteht die Möglichkeit auf Rente oder eine Zuschuss da ich momentan eine Umschulung mache mich mit der aber nicht arrangieren kann und das Geld zum leben mit zwei Kindern hinten und vorne nicht reicht?
    Bin für jede Antwort dankbar, da ich sehr verzweifelt bin.
    Liebe Grüße Sascha

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      #17
      Hallo Sascha,

      ich kann dir nur empfehlen, mal einen Beratungstermin bei deiner zuständigen Geschäftsstelle der Rentenversicherung zu vereinbaren. Sobald du jemals in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast über bsp.weise eine Beschäftigung oder die Agentur für Arbeit, steht dir eine Erwerbsminderungsrente zu. Wie hoch die Rente dann allerdings wird, ist abhängig davon "wieviel" du eingezahlt hast und wieviele Rentenpunkte du damit erreichst. Je weniger du eingezahlt hast umso niedriger wird die Erwerbsminderungsrente. Bekommst du denn jährlich keinen vorläufigen Rentenbescheid zugeschickt??? Da stehen Daten drin wie z. B. wie hoch "derzeit" deine Erwerbsminderungsrente wäre und wie hoch deine Altersrente werden könnte, wenn du weiterhin soviel einzahlst wie bisher.

      Was hast du für eine Muskelerkrankung bzw. hast du schon eine gesicherte Diagnose? Das wäre sehr von Vorteil bei der Rentenbeantragung. Es geht aber auch anders: Ich hatte vor der EM-Rentenbeantragung auch keine Diagnose, und dann hat der Rentengutachter durch Muskelstechen Myotonie bei mir entdeckt, was bei 2 vorherigen Versuchen in einer Uniklinik nicht gesehen wurde. So hat die Rentenbegutachtung auch noch meine Diagnose ans Licht gebracht, und ich habe auch die EM-Rente bewilligt bekommen (allerdings nur für 2 Jahre, dann muss ich neu beantragen). Ich bin allerdings auch "schon " 41 Jahre alt.
      Liebe Grüße, Biggi

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        #18
        Prozente und Rente

        Liebe Forumsteilnehmer,

        das mit der Rente und mit dem Widerspruch bei den Prozenten beim Schwerbehindertenausweis hat immer eine gute und schlechte Seite.

        Also erstmal zur Rente: Wenn man da erst mal den Antrag gestellt hat, hat man kaum noch eine Möglichkeit, irgendwelche Zuschüsse zu bekommen. Sei es KFZ-Hilfen oder Mittel zum behindertengerechten Umbau der Wohnung (außer Pflegekasse). Deshalb erstmal alle Dinge, die man in näherer Zukunft erreichen möchte, beantragen und "durchziehen". Bevor man einen Rentenantrag stellt, sollte man möglichst noch die "Krankschreibung" voll ausnutzen, denn diese Zeiten erhöhen dann auch den Rentenanspruch.

        Dann zum Schwerbehindertenausweis: Hier ist es nicht immer ratsam, sofort einen Widerspruch einzulegen, wenn man meint, die Prozente sind zu niedrig angesetzt.
        Es ist wirklich so, dass einzelne Behinderungen nicht zusammengezählt werden können, sondern dass der Grad der Einschränkungen insgesamt zur Feststellung kommt.
        Bei einem Widerspruchsverfahren (das möglicherweise mehrere Jahre dauern kann) wird immer der körperliche Zustand zum Zeitpunkt der Antragsstellung zugrunde gelegt.
        Deshalb ist es bei einer fortschreitenden Muskelerkrankung unter Umständen ratsamer, auf einen Widerspruch zu verzichten und nach einiger Zeit einen "Verschlimmerungsantrag" zu stellen. Die Zwischenzeit sollte man nutzen, den körperlichen Zustand beim Facharzt (oder im Muskelzentrum) dokumentieren zu lassen. Dieser sollte dann auch bei Antragstellung als "Referenz" angeben.

        Vielfach ist es auch ratsam, diesen Antrag auf "Prozente" über den VdK oder SoVD stellen zu lassen, denn diese Verbände fackeln nicht lange, wenn der Antrag "falsch" beschieden wurde. Das wissen die Versorgungsämter.

        Ich wünsche viel Erfolg bei Euren Vorhaben.

        Viele Grüße und alles Gute
        Anita
        ms

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          #19
          Liebe Foris,

          ich habe seit 2 Wochen meinen Bescheid über 100 % Schwerbehinderung - Merkzeichen G + aG + B (gebehindert, außergewöhnlich gebehindert, Begleitperson) für unbefristete Zeit. Allerdings habe ich auch angegeben, dass ich seit Juli einen E-Rollstuhl benutzen muss - vielleicht war auch das alleine dafür ausschlaggebend. Vorher hatte ich ja nur 60 % zuerkannt bekommen.

          Ich kann Anita nur Recht geben - beantragt bei Verschlechterung auf jeden Fall eine Höherstufung und lasst euren Neurologen jede noch so kleine Verschlimmerung dokumentieren. Nur so habt ihr eine Chance auf eine gerechte Bewertung durch die Ärzte in den Versorgungsämtern.

          Ich wünsche euch allen viel Glück!!!
          Liebe Grüße, Biggi

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