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    #16
    Wie schon gesagt Klaus es ist deine Überzeugung, und diese zweifle ich nicht an und diese respektiere ich auch uneingeschränkt.
    Nur ist es auch das was man im Net findet und zu lesen bekommt.

    Die einen oder anderen die es Betrifft könnten da etwas näher dran sein, sage es mal so.

    Aber jetzt soll es gut sein, ist sicher für die wenigsten hier im OD- Forum von Interesse, glaube ich zu wissen!

    Ich Persönlich habe dadurch wenn auch nur einen geringen Teil an Lebensqualität gewonnen, und warum sollte man dieses Erlebnis anderen Patienten vorenthalten bei denen es auch so wirken könnte wie bei einem selbst.

    Danke für deine Antworten, Konrad
    Zuletzt geändert von Gast; 28.01.2018, 16:53.

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      #17
      Keine Frage.
      Selbstverständlich bringt die Linderung der Symptome mehr Lebensqualität und Cannabis hat (bei Erwachsenen) keine gravierenden Nebenwirkungen und nach dem jetzigen Kenntnisstand, zumindest kein Risiko einer Verschlimmerung der Grunderkrankung.

      Es gibt auch keinen Grund jemandem das vorzuenthalten. Aber man soll Cannabis, wie auch jedem anderen Medikament auch keine Wirkung zuschreiben, die es nicht hat.
      Groß ist die Gefahr, wenn die (zu Werbezwecken für Nahrungsergänzungsmittel wie CBD) zugeschrieben Wirkung sich als nicht existent erweist, das dazu führt, dass es allgemein nicht mehr zugelassen wird und von den zweifelsfrei positiven Effekten dann keiner mehr profitieren kann.
      Zuletzt geändert von KlausB; 28.01.2018, 17:53.
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        #18
        Vollkommen Richtig Klaus, da bin ich mit dir 100 pro einer Meinung, ich denke mal das da unsere Gesetzgebung beide Augen darauf haben wird, und das haben die auch,
        Zuletzt geändert von Gast; 28.01.2018, 18:51.

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          #19
          Der Gesetzgeber hat das ja nun (endlich) vernünftig geregelt.

          Nur die Sachbearbeiter bei den Krankenkassen halten sich da leider nicht dran. Bei unheilbaren Erkrankungen (wie z.B. ALS oder fast allen neuromuskulären Erkrankungen) haben die so gut wie keine Möglichkeit Cannabis abzulehnen, sofern der Arzt das verordnet (das tut er nur bi entsprechenden Symptomen). Sie tun es aber trotzdem (gesetzeswidrig) in fast der Hälfte der Anträge.

          Frei nach dem Motto: "Ich muss das teuer bei meinem Dealer bezahlen und der bekommt das umsonst aus der Apotheke"
          Jeder Schwerkranke würde da sicherlich liebendgern mit ihm tauschen.
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            #20
            "liegt es nicht an der fehlenden Fachkompetenz des jeweiligen zuständigen Medizinischem Dienstes (MDK)"

            Die Prüfung durch den MDK ist gar nicht vorgehen. Gesetzlich vorgesehen ist eigentlich nur eine rein formale Prüfung, wobei die Prüfungsfrist nur 3 Tage beträgt.
            Die Protokollpflicht (auch über die gesundheitlichen Auswirkungen) dient nicht der Kontrolle der Abgabemenge sondern lediglich der begleitenden wissenschaftlichen Studie.
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