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Antrag Behindertenausweis

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    Antrag Behindertenausweis

    Liebe Forumler,

    nun bin ich ein Jahr in AU und meine Beschwerden werden schleichend schlechter. Egal ob es sich um Müdigkeit, Muskeln, Nierenschmerzen, Sehstörung, Atmung, eitrige Ohrenentzündung usw. handelt, bereitet mir das Gehen doch zunehmend Probleme.

    Man hat mir dazu geraten einen Behindertenausweis zu beantragen, u. a. weil ich den Berg zur Physio nicht mehr hochkomme wenn ich schon auf den Beinen unterwegs war, und dort die Parkplätze meistens belegt sind.

    Ich zögere immernoch weil ich schon gehört habe, dass man dadurch evtl. Probleme mit der Abgabe des Führerscheins bekommen kann. Vielleicht ist hier jemand der mir sagen kann, was ich angeben kann und was lieber nicht, damit dieser Fall nicht eintritt.

    Für Antworten wäre ich dankbar.

    Liebe Grüße, Sandmann

    #2
    Zitat von sandmann Beitrag anzeigen
    Liebe Forumler,

    nun bin ich ein Jahr in AU und meine Beschwerden werden schleichend schlechter. Egal ob es sich um Müdigkeit, Muskeln, Nierenschmerzen, Sehstörung, Atmung, eitrige Ohrenentzündung usw. handelt, bereitet mir das Gehen doch zunehmend Probleme.

    Man hat mir dazu geraten einen Behindertenausweis zu beantragen, u. a. weil ich den Berg zur Physio nicht mehr hochkomme wenn ich schon auf den Beinen unterwegs war, und dort die Parkplätze meistens belegt sind.

    Ich zögere immernoch weil ich schon gehört habe, dass man dadurch evtl. Probleme mit der Abgabe des Führerscheins bekommen kann. Vielleicht ist hier jemand der mir sagen kann, was ich angeben kann und was lieber nicht, damit dieser Fall nicht eintritt.

    Für Antworten wäre ich dankbar.

    Liebe Grüße, Sandmann
    So einen Quatsch habe ich noch nie gehört, ich habe meinen Schwerbehindertenausweis seit 14 Jahren, seit 5 Jahren mit Merkzeichen, und seit über 40 Jahren habe ich meinen Führerschein, Autofahren kann ich seit fünf Jahren nicht mehr, und mein Führerschein habe ich immer noch.

    Noch nie hat irgendjemand zu mir gesagt, noch habe ich so einen Quatsch von einer Behörde gehört, geschweige mitgeteilt bekommen, das ich Probleme mit der Abgabe des Führerscheins bekommen kann, man O man, laß dich doch nicht veräppeln !!

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      #3
      Du fühlst den Antrag aus, gibst im Antrag deine dich behandelnden Ärzte an, unterschreibst die Einverständniserklärungen die dem Antrag Beiliegen und schickst den Antrag weg,

      Keine Befunde Beifügen !!

      Das Versorgungsamt, fordert alles was es Braucht bei deinen Ärzten an !!

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        #4
        Gut danke, den Antrag hab ich heute angefordert.

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          #5
          Sorry, eins hätte ich doch gerne gewußt, wer Bitte erzählt einem Kranken Menschen einen so einen SCHEISS !!

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            #6
            Zitat von sandmann Beitrag anzeigen
            Gut danke, den Antrag hab ich heute angefordert.
            Kann man sich bei jeder Gemeinde abholen, die haben die Anträge aufliegen, die helfen auch wenn man Fragen hat .

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              #7
              In Gesprächen wurde das erwähnt, so genau weiß ich das nicht mehr. Gut, dass das geklärt ist. Beim Arzt hab ich vergessen zu fragen.

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                #8
                Die Anträge kann man sich auch aus dem Internet, von der Seite des zuständigen Versorgungsamtes herunterladen.

                In Hamburg kann man den Antrag auch online stellen.

                Du solltest Deine Ärzte informieren, dass Du einen Antrag stellst und sie bitten nicht nur Deine Diagnosen dem VA mitzuteilen sondern auch welche konkreten Einschränkungen damit verbunden sind.

                Mit dem Führerschein ist es folgendermaßen:
                Wenn man schon einen hat ist das kein Problem.
                Man darf allerdings nur ein Fahrzeug führen wenn man gesundheitlich dazu in jeder Situation in der Lage ist.
                Jeder, ob behindert oder nicht ist verpflichtet vor Fahrantritt selber einzuschätzen ob sein Gesundheitszustand das sichere Führen eines Kfz erlaubt.
                Wenn Du merkst, dass Deine Behinderung deine Fähigkeit zum Autofahren beeinträchtigt darfst Du also nicht fahren, auch wenn Du einen Führerschein hast ist das dann Fahren ohne Fahrerlaubnis.
                Die Straßenverkehrsbehörde darf nur dann ein Gesundheitsattest verlangen, wenn ihr Anhaltspunkte bekannt werden, dass Du nicht zum sicheren Autofahren fähig bist (Z.B. nach einem Unfall), allein die Tatsache, dass Du behindert bist reicht dafür nicht aus.
                Die berühmte MPU können sie allerdings nicht verlangen, sondern nur eine Beurteilung ob die ihr bekannt gewordenen Beeinträchtigungen sich auf Deine Fahrtüchtigkeit auswirken.
                It's a terrible knowing what this world is about

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                  #9
                  D. h., dass es in meinen Ermessen liegt ob ich ein Fahrzeug führen kann und erst, sollte ich an einem Unfall beteiligt sein es evtl. zur Prüfung meiner Fahrtüchtigkeit kommt. Das macht dann auch nichts, fals in meinen Berichten vermerkt ist dass ich zwei Unfälle hatte, wg. Sekundenschlaf?

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                    #10
                    Zitat von sandmann Beitrag anzeigen
                    D. h., dass es in meinen Ermessen liegt ob ich ein Fahrzeug führen kann und erst, sollte ich an einem Unfall beteiligt sein es evtl. zur Prüfung meiner Fahrtüchtigkeit kommt. Das macht dann auch nichts, fals in meinen Berichten vermerkt ist dass ich zwei Unfälle hatte, wg. Sekundenschlaf?
                    Das liegt nicht in Deinem ermessen. Wenn Du weißt, daß Du das Kfz nicht sicher führen kannst darfst Du auch nicht fahren.
                    Das wird ja nicht an die Straßenverkehrsbehörde weitergegeben.

                    "Das macht dann auch nichts, fals in meinen Berichten vermerkt ist dass ich zwei Unfälle hatte, wg. Sekundenschlaf?"

                    Dann solltest Du mal ernsthaft überlegen ob Du so überhaupt noch auto fahren kannst.

                    Wenn Du mal einen zum Krüppel fährst stehst Du mit einem Bein im Knast, wenn das irgendjemand herausbekommt.
                    Ganz unabhängig von dem Schwerbehindertenantrag.

                    Die Versicherung, die dem eine lebenslange Rente zahlen soll wird das herausbekommen und Dich in Regress nehmen. und die werden das herausbekommen.

                    Habe ich selber erlebt: Ein Unfallbeteiligter wollte mal von meiner Versicherung eine Rente haben. Die haben herausgefunden, dass die Verletzung von einem häuslichem Unfall stammte und das Gutachten ein Gefälligkeitsgutachten war. Und das trotz ärztlicher Schweigepflicht. Keine Ahnung wie.
                    Zuletzt geändert von KlausB; 16.08.2018, 23:17.
                    It's a terrible knowing what this world is about

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                      #11
                      Diese "Unfälle" waren als ich noch arbeiten ging, das hab ich ja jetzt nicht mehr.

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                        #12
                        Ich behaupte, dass ich die Situation gut einschätzen kann und in der Lage bin, Auto zu fahren.

                        Aaaber ich bin vorsichtig geworden, was Behörden u. ä. betrifft.

                        Deshalb, lieber einmal mehr nachfragen ...
                        Zuletzt geändert von Gast; 17.08.2018, 08:12.

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                          #13
                          Moin Sandmann,
                          ich hab' auch noch nie gehört, dass man einem den Führerschein abgenommen hat, weil er behindert ist. Ich selbst fahre nun schon fast ein Jahr kein Auto mehr, obwohl meine Augen noch ziemlich gut funktionieren, allerdings hapert es mit der Aufmerksamkeit und der Konzentration. Dadurch wurde ich ängstlich und wer Angst vorm fahren hat, sollte sowieso kein Fahrzeug führen...ist zumindest meine Meinung.
                          Wenn du also noch gefühlt sicher Auto fahren kannst, ist doch alles in Ordnung.
                          Zu deinem Antrag; Stell' dich auf Schwierigkeiten Seitens der VA ein...die geben selten etwas freiwillig....viel Glück dabei!
                          Zuletzt geändert von Gast; 17.08.2018, 12:40.

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                            #14
                            Zitat von sandmann Beitrag anzeigen
                            D. h., dass es in meinen Ermessen liegt ob ich ein Fahrzeug führen kann und erst, sollte ich an einem Unfall beteiligt sein es evtl. zur Prüfung meiner Fahrtüchtigkeit kommt. Das macht dann auch nichts, fals in meinen Berichten vermerkt ist dass ich zwei Unfälle hatte, wg. Sekundenschlaf?
                            Hi A,
                            nein das macht bei der Antragstellung auf einen Grad der Behinderung nicht's, wenn in deinen Berichten steht, das du zwei Unfälle wegen Sekundenschlaf hattest.

                            Ich finde dennoch, was Klaus schreibt, sollte dir auf jeden Fall zu Denken geben !!

                            Gruß, Konrad

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                              #15
                              Zitat von smoykie Beitrag anzeigen
                              Zu deinem Antrag; Stell' dich auf Schwierigkeiten Seitens der VA ein...die geben selten etwas freiwillig....viel Glück dabei!
                              Danke Sharon

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