Ankündigung

Einklappen

Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

PKW und ESt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    PKW und ESt

    Hallo,

    ich bin etwas unter Druck: Gesundheitlich lange angeschlagen, türmen sich div. Themen, die ich dringend erledigen muss. So auch das Thema PKW und Einkommensteuererklärung. Vorab: Sorry, wenn ich mit den Begrifflichkeiten vielleicht nicht immer 100%-tig bin.....

    Folgendes:
    Ich bin immer mit einem PKW zur Arbeit gefahren (Vollzeit berufstätig), den ich nicht behindertengerecht umbauen lassen kann (zu alt, Schaltgetriebe, etc.). Ich benötigte dringend ein PKW, in den ich den schweren Rolli mit e-Motion-Kraftverstärker verladen kann und der mit Hand-Gas / -Bremse etc. ausgestattet ist. Da ich für die Rentenversicherung zuviel verdiene, habe ich einen entsprecheneden Antrag nicht gestellt. Aber nicht nur, weil ich mir eine Ablehnung selbst errechnet habe, sondern weil ich über e-Bay ein unglaubliches Angebot bekommen hatte, für das ich mich schnell entscheidne musste (normalerweise beziehe ich keine solchen Hilfsmittel über e-Bay, aber dass war nicht mehr zu toppen). Der Wagen ist 1 Jahr alt, hat einen Lade-Boy und kann per Hand-Gas / -Bremse und mit einem Knauf gefahren werden (vorab: Der Wagen hatte keinen Unfall, ich komme damit bestens zurecht, ist Werkstadtgepüft und ist gerade ohne Probleme durch den TÜV gekommen).

    Auch wenn es ein nicht zu toppendes Angebot war - wer die Preise für diese Ausstattung kennt, kann dies einschätzen -, so waren die Ausgaben doch für mich hoch. Nun möchte ich die Ausgaben steuerlich geltend machen und springe zwischen den verschiedenen Tipps und Ideen hin und her. Diese reichen von "Außergewöhnlichen Belastungen", bis "keine Möglichkeit". Ich habe nun folgende Herausforderungen:
    - Auch wenn ich den PKW fast nur für die Arbeitsstrecken benutze, so fahre ich ihn auch für Strecken zur wöchendlichen Physiotherapie, etc. und auch für die Fahrt zum Einkauf. Wie gehe ich damit steuerlich um?
    - Kann ich die kompletten Kosten absetzten, oder nur die für den Umbau? Eigentlich wollte ich keinen Wagen kaufen, da der alte PKW zwar 17 Jahre alt ist, aber noch hervorragend fährt. Erst durch den Rollstuhl und den damitr verbundenen Einschränkungen bin ich gezwungen gewesen, ein anderen PKW anzuschaffen.
    - Muss ich mich zwischen Pauschale und tatsächlichen Fahrtenkosten entscheiden?
    - Würde es ein Problem sein, dass die Umbauten quasi gebraucht sind (die Originalrechunng für die Umbauten und von dem PKW liegen mir vor, ebenso kann ich meinen Kaufvertrag vorlegen, aus dem hervor geht, dass ich den PKW incl. der Umbauten gekauft habe)?
    - Hat wer evtl. noch andere Tipp´s?

    Sorry, aber Steuer-Sachen sind für mich ein rotes Tuch......
    Die Lohnsteuerhilfe und andere konnten mir nicht wirklich helfen und der PKW ist eine einfaches Modell.

    Vielen dank schon mal für die vielen Rückmeldungen:-)

    LG

    Rabe

    #2
    Ich gehe mal davon aus, dass Du das Merkzeichen aG hast.
    Wie kommst Du darauf, dass Du Zuviel verdienen könntest um Kraftfahrzeughilfe von der Rentenversicherung zu bekommen?
    Der Zuschuss zur Anschaffung eines Pkw ist zwar abhängig vom Einkommen (tatsächliches Einkommen - diverse Freibeträge) aber die Kosten für die behinderungsbedingten Zusatzeinrichtungen (Automatik, Standheizung etc.) und den Fahrzeugumbau (z.B. Ladevorrichtung, Handbedienung etc.) werden unabhängig vom Einkommen voll übernommen.
    Beispielsweise hättest du für das Auto, das Du Dir gekauft hat einen Zuschuss in Höhe des Zeitwertes der rollstuhlgerechten Umbauten bekommen. Hättest Du aber vor dem Kauf beantragen müssen.

    Bei der Steuer werden entweder 15.000 km x 0,60 EUR oder die tatsächlichen Kfz-Kosten anrechnen.
    Abschreibungen für den Kauf des Autos bekommst Du, glaube ich nicht. In der Pauschale / den Kfz-Kosten ist der Wertverlust (eines normalen Pkw) eigentlich schon drinnen. Aber vielleicht kannst Du die Zusatzeinbauten über 5 Jahre abschreiben.

    Am besten mal direkt beim Finanzamt nachfragen (auch nach den nötigen Belegen, wenn Du die tatsächlichen Kosten abrechen willst (Fahrtenbuch?)) oder bei einem richtigen Steuerberater.

    Ich mach es immer so, dass ich Alles was ich meine absetzen zu können aufschreibe und die Steuererklärung persönlich beim Finanzabgebe.
    It's a terrible knowing what this world is about

    Kommentar


      #3
      Danke für diese Information

      Kommentar


        #4
        Rabe

        Wie bereits geschrieben wurde, bekommt man die behinderungsbedingte Zusatzausstattung des Autos zu 100 % und nur die Höhe der Kosten für das Auto sind abhängig vom Einkommen.

        Darüber hinaus ist vorab wichtig durch einen Fahrtauglichkeitstest eines Gutachters feststellen zu lassen, welche Umbauten für dich notwendig sind, damit du sicher am Verkehr teilnehmen kannst, ohne dich und vor allem die anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
        Wichtig bei einem Unfall!
        Liebe Grüße
        Sandra

        Kommentar


          #5
          Zitat von Sunflowers Beitrag anzeigen
          Rabe

          ...

          Darüber hinaus ist vorab wichtig durch einen Fahrtauglichkeitstest eines Gutachters feststellen zu lassen, welche Umbauten für dich notwendig sind, damit du sicher am Verkehr teilnehmen kannst, ohne dich und vor allem die anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
          Wichtig bei einem Unfall!
          Kann man machen. Muss man aber nicht. Wenn man schon einen Führerschein hat muss man den Fahrtauglichkeitstest dem Verkehrsamt nicht vorlegen. Wie man auch keine Eintragungen im Führerschein vornehmen lassen muss. (Die Umbauer erzälen einem gerne irgendeinen anderen Quatsch.)

          Das Gutachten kann man sich, wenn man will in die Schublade legen, wenn man sich selber dann besser fühlt. Ein "Muss" ist das aber auch im Falle eines Unfalls nicht.

          Nützlich wäre das Gutachten evtl. um die Notwendigkeit der Zusatzeinrichtungen gegenüber dem Kostenträger zu begründen.
          Wenn man das Gutachten zu diesem Zweck machen will muss man die Kostenübernahme hierfür vor Beauftragung des Gutachtens beantragen.
          It's a terrible knowing what this world is about

          Kommentar


            #6
            Zitat von KlausB Beitrag anzeigen

            Kann man machen. Muss man aber nicht. Wenn man schon einen Führerschein hat muss man den Fahrtauglichkeitstest dem Verkehrsamt nicht vorlegen. Wie man auch keine Eintragungen im Führerschein vornehmen lassen muss. (Die Umbauer erzälen einem gerne irgendeinen anderen Quatsch.)

            Das Gutachten kann man sich, wenn man will in die Schublade legen, wenn man sich selber dann besser fühlt. Ein "Muss" ist das aber auch im Falle eines Unfalls nicht.

            Nützlich wäre das Gutachten evtl. um die Notwendigkeit der Zusatzeinrichtungen gegenüber dem Kostenträger zu begründen.
            Wenn man das Gutachten zu diesem Zweck machen will muss man die Kostenübernahme hierfür vor Beauftragung des Gutachtens beantragen.
            Bei Menschen, die bereits einen Führerschein besitzen und eine schwere Krankheit haben oder hatten, ist der behandelnde Arzt verpflichtet, den Patienten auf mögliche Einschränkungen und Gefahren hinzuweisen. Der Arzt sollte den Patienten auch schriftlich bestätigen lassen, dass er auf die Gefahr hingewiesen wurde, andernfalls könnten Ärzte für die Kosten möglicher Unfälle haftbar gemacht werden. Oft steht diese Empfehlung auch im Abschlussbericht von Reha-Maßnahmen.

            Ob der Patient dies dann bei der zuständigen Führerschein- bzw. Kfz-Zulassungsstelle meldet und seine Fahrtauglichkeit überprüfen lässt, liegt im Verantwortungsbereich des Patienten.

            In der Anlage 4 zu § 11 FeV (www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html) sind häufig vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können, tabellarisch verzeichnet. Sie dient als Grundlage, wenn eine Begutachtung zur Kraftfahreignung notwendig wird. Zu den Erkrankungen sind mögliche Beschränkungen oder Auflagen aufgeführt. Die Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlicht "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung", die detailliert auf einzelne Erkrankungen eingehen und laufend aktualisiert werden. Kostenloser Download unter: www.bast.de > Verhalten und Sicherheit > Fachthemen > Beguchtachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung.

            Steuert eine fahruntaugliche Person dennoch ein Kraftfahrzeug, macht sie sich strafbar und muss für mögliche Schäden selbst aufkommen. Bei einem Unfall muss mit strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.


            Quelle: https://www.betanet.de/fuehrerschein.html
            Liebe Grüße
            Sandra

            Kommentar


              #7
              Zitat von Sunflowers Beitrag anzeigen

              ...

              Steuert eine fahruntaugliche Person dennoch ein Kraftfahrzeug, macht sie sich strafbar und muss für mögliche Schäden selbst aufkommen. Bei einem Unfall muss mit strafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.


              Quelle: https://www.betanet.de/fuehrerschein.html
              Das gilt grundsätzlich. Jede Person hat vor jeder Fahrt selbst zu beurteilen ob sie fahrtüchtig ist oder nicht. Dabei sind Hinweise eines Arztes natürlich zu beachten. Aber auch Hinweise im Beipackzettel von Medikamenten.
              Bestehen Einschränkungen kann man, wenn möglich diese durch technische Hilfsmittel kompensieren um die Fahrtauglichkeit herzustellen. Das liegt zunächst in der eigenen Verantwortung Einer gutachterlichen oder amtlichen (Eintrag im Führerschein) Feststellung bedarf es nicht.
              Beachtet man das nicht ist das der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, denn die erlischt in diesem Fall automatisch.
              Zuletzt geändert von KlausB; 11.10.2022, 14:39.
              It's a terrible knowing what this world is about

              Kommentar


                #8
                Zitat von KlausB Beitrag anzeigen

                Das gilt grundsätzlich. Jede Person hat vor jeder Fahrt selbst zu beurteilen ob sie fahrtüchtig ist oder nicht. Dabei sind Hinweise eines Arztes natürlich zu beachten. Aber auch Hinweise im Beipackzettel von Medikamenten.
                Bestehen Einschränkungen kann man, wenn möglich diese durch technische Hilfsmittel kompensieren um die Fahrtauglichkeit herzustellen. Das liegt zunächst in der eigenen Verantwortung Einer gutachterlichen oder amtlichen (Eintrag im Führerschein) Feststellung bedarf es nicht.
                Beachtet man das nicht ist das der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, denn die erlischt in diesem Fall automatisch.
                Jeder Mensch mit einem Führerschein sollte so viel Vernunft und Gripps besitzen, bei Behinderung oder sonstiger gesundheitlichen Einschränkungen abzuklären, ob er weiterhin selbst Auto fahren darf/kann und wenn ja, ob eventuell technische Umbauten erforderlich sind.

                Es geht schließlich um die eigene Sicherheit im Straßenverkehr und auch um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.

                Die Diskussion ist hier ziemlich irrelevant!

                Lies selbst: https://www.rehadat-autoanpassung.de...inschraenkung/

                Unter KÖRPERBEHINDRUNG steht:

                Menschen mit einer körperlichen Bewegungseinschränkung wie beispielsweise Querschnittlähmung, halbseitige Lähmung, Amputation oder kleine Körpermaße können prinzipiell ein Fahrzeug fahren.

                Entscheidend sind hier neben medizinischen Gutachten vor allem technische Gutachten, die die notwendigen Fahrzeugumrüstungen ermitteln. Um zu prüfen, ob die jeweiligen Personen mit den technischen Anpassungen zurechtkommen, sind vor der Führerscheinprüfung meistens Fahrproben im technisch umgerüsteten Fahrzeug erforderlich. Führerscheininhaber und -inhaberinnen müssen in der Regel einige Fahrtrainings im angepassten Fahrzeug absolvieren.
                Liebe Grüße
                Sandra

                Kommentar


                  #9
                  Aus Deinem Link:
                  ",,,, Wer einen Führerschein besitzt und eine Körperbehinderung, Sinnesbehinderung oder kognitive Beeinträchtigung erwirbt, hat keine gesetzliche Meldepflicht gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde (auch Straßenverkehrsbehörde oder Führerscheinstelle).

                  Allerdings verlangt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine eigenverantwortliche Vorsorge, ..."

                  Gilt für jeden Verkehrsteilnehmer wie z.B. auch Fußgänger und Radfahrer.

                  Das ist die einzige rechtlich relevante Aussage.
                  Alles andere sind nur gut gemeinte Ratschläge. Besonders die Sache mit den teuren Gutachten.
                  It's a terrible knowing what this world is about

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
                    Aus Deinem Link:
                    ",,,, Wer einen Führerschein besitzt und eine Körperbehinderung, Sinnesbehinderung oder kognitive Beeinträchtigung erwirbt, hat keine gesetzliche Meldepflicht gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde (auch Straßenverkehrsbehörde oder Führerscheinstelle).

                    Allerdings verlangt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine eigenverantwortliche Vorsorge, ..."

                    Gilt für jeden Verkehrsteilnehmer wie z.B. auch Fußgänger und Radfahrer.

                    Das ist die einzige rechtlich relevante Aussage.
                    Alles andere sind nur gut gemeinte Ratschläge. Besonders die Sache mit den teuren Gutachten.
                    Teuren Gutachten .....

                    Lieber teures Gutachten, als im schlimmsten Fall ein Leben lang für etwas Zahlen müssen, weil durch mich jemand zu Schaden kam!

                    Ich kenne niemanden der das Gutachten selbst zahlen musste. Gezahlt wurde es vom Kostenträger, der DRV, einer Unfallversicherung oder durch die Agentur für Arbeit. Selbstverständlich muss dies vorher beantragt werden und eine Bewilligung der Kostenübernahme muss vorliegen.
                    Liebe Grüße
                    Sandra

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X