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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

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    Ich bitte um Euren Rat,

    mein Mann kann seine linke Körperseite nicht mehr so kraftvoll wie sonst einsetzen (Diagnose ALS)

    Aber er will Auto fahren.

    Also suchen wir durch den rasanten negativen Krankheitsverlauf ein neues Auto:

    -Automatik
    - Rollstuhlgerecht , d.h. wenn es nicht mehr geht, fährt mein Mann im Rollstuhl als "brummeliger" Beifahrer mit.
    - Benziner, denn ich mus noch wengstens 10 Jahre das Auto auch in Berlin fahren dürfen.



    Ich danke Euch fürEure Ideen, Ratschläge

    Susann

    #2
    Da wir Als’ler zusammenhalten und ich grad zufällig mich mit dem gleichen Thema beschäftige hier mal kurz meine bis jetzt gesammelte Erfahrungen.

    Von der Rechtlichen Seite ist dein Mann verpflichtet seine Behinderung Bei der Führerscheinstelle zu melden. Diese veranlassen dann ein medizinisches Gutachten (ACHTUNG KOSTEN) und er bekommt einen Eintrag auf dem Führerschein (ähnlich Sehbehinderung).Soweit mir bekannt wird er dann alle 6 Monate begutachtet. Die Frage ist ob das einer rausbekommt, wenn er sich nicht bei der Führerscheinstelle meldet und was ihn dann erwartet.

    Von der Technischen Seite ist Heutzutage echt viel möglich und die Zukunft wird noch besser Kannst dir ja mal die Paravan-systeme anschauen. Oder schau mal wer bei dir Fahrzeugumbau in der Umgebung macht. Die beraten euch auch sicher gerne. Zeitlich solltest du mal locker nen Jahr einplanen. Da ich noch "Erwerbstätig" bin um paar Förderungen durchzubekommen hier paar Seiten die mir geholfen haben. Das Arbeitsamt scheint für diesen Bereich echt viel Geld übrig zu haben. Bei anderen Kostenträgern habe ich leider weniger Erfahrung.

    Hier findest du alles zum Ablauf und Kostenträgerin in kurzform: https://www.reha-automobil-technik.de/informationen
    Hier bisschen länger: https://www.betanet.de/kraftfahrzeughilfe.html
    Erfahrungen und Tipps:https://www.dgm-forum.org/showthread...und-Autofahren
    Kraftfahrzeughilfe für EU-Rentner:https://www.dgm-forum.org/showthread...highlight=auto
    Medizinisches Gutachten für Neuromuskuläre Erkrankungen:https://www.dgm-forum.org/showthread...highlight=auto
    Leihwagen behindertengerecht umgebaut:https://www.dgm-forum.org/showthread...highlight=auto
    Adressen Fahrzeugumbauten: https://www.dgm-forum.org/showthread...highlight=auto
    Mal eine kleine Auswahl was die Suche ausgespuckt hat. Gibt noch viel mehr Threads in diesem Forum die sich mit diesem Thema beschäftigen.

    Auch gibt es noch mehr Themen die dich früher oder später beschäftigen werden. Da ich mich mit dem gleichen Krankheitsbild rumschlagen muss. Kann ich dir nur raten täglich in der Vergangenheit zu schmökern. (Vielleicht ne kleine Linkliste anlegen mit interessanten Themen.) Da trifft man auch einige Leute die auch den Plan hatten sich auf das zukünftige Leben vorzubereiten und dann trotz Vorbereitung verstorben sind.
    Das DGM-Als Forum ist in seinem Umfang die beste Anlaufstelle für Informationen die mit Als in Zusammenhang stehen. Hier wurde eigentlich alles was mit Als zu tun hat schon einmal diskutiert. Aufgrund der mangelhaften Moderation ist es zwar bisschen schwierig sich zwischen den Psychos oder anders erkrankten mit zu großem Mitteilungsbedürfnis zurecht zu finden. Aber mit einer gesunden „ich-krieg-das-schon-hin-Einstellung“ ist alles möglich!
    Zuletzt geändert von Alshoernchen; 20.01.2019, 23:28.

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      #3
      Danke,Danke, dachte schon, ich bleibe alleine

      Zu den Kosten: Wir sind nun im Rentenalter,gerade erreicht, zublödaberauch.....

      Aber ich habe ein neueres Auto und mein Mann auch. Wir werden Beide verkaufen und das Angepasste holen.

      Du bringst mich aber auf eine Idee: Einfach unsere Autowerkstatt befragen. Sie ist eine Kleine in Familienhand .
      Und mein Mann hatte einen sehr schwer körper-und geistig behinderten Schüler, deren Eltern haben auch eine KfZ- Werkstatt.

      Nach dem Paravan-System google ich gleich.

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        #4
        Zitat von Alshoernchen Beitrag anzeigen
        D

        Von der Rechtlichen Seite ist dein Mann verpflichtet seine Behinderung Bei der Führerscheinstelle zu melden.
        Das ist FALSCH!

        Von der rechtlichen Seite steht die Fahrerlaubnis bei JEDEM unter dem Vorbehalt das er bei jedem Fahrtantritt überprüft, ob es gesundheitliche Gründe gibt die das Führen eines Fahrzeuges nicht erlauben. Das gilt selbst bei Fahrzeugen für die man keinen Führerschein benötigt (z.B. Fahrrad).
        Man ist also auf jeden Fall immer und zu jeder Zeit persönlich für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung verantwortlich, nicht die Straßenverkehrsbehörde.
        Wenn die Behörde allerdings Kenntnis davon erlangt, dass die gesundheitliche dauerhaft nicht gegeben ist, muss sie eine Begutachtung veranlassen. Es ist aber keiner verpflichtet seine gesundheitliche Einschränkung zu melden. Gibt es solche Einschränkungen und man kann diese durch geeignete Maßnahmen kompensieren steht dem Autofahren nichts im Wege.

        fährt jemand aber Auto, obwohl er weiß, dass er dazu nicht in der Lage, ist die Fahrerlaubnis zu diesem Zeitpunkt erloschen. Er fährt dann praktisch ohne Fahrerlaubnis und muss entsprechende Konsequenzen erwarten.

        PS: Der Gesundheitsvorbehalt gilt auch dann weiter, wenn man der Behörde ein Gutachten vorgelegt hat. Bei jedem fortschreiten der Erkrankung verliert das Gutachten seine Gültigkeit. Man kann sich dann nicht etwa darauf berufen, dass die Behörde einem das Autofahren erlaubt hätte.
        Das kann man sowieso nicht, da jedes Gutachten nichts zu der gesundheitlichen Situation bei Fahrtantritt aussagt und Gutachter haften ohnehin nicht für Fehlbeurteilungen, nur bei GROBER Fahrlässigkeit.
        Zuletzt geändert von KlausB; 21.01.2019, 13:31.
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          #5
          Vielen Dank für die Berichtigung! Ich versuche in Zukunft besser zu recherchieren. So wie ich den Zustand deines Mannes aus der Ferne einschätze wird die Polizei bestimmt die Führerscheinstelle benachrichtigen, wenn es zu einem Unfall kommt.
          Ähnlich wie in diesem Thread: https://www.myhandicap.de/community/..._jawie_und_wo/
          Ruf einfach mal bei deinem Kostenträger(Rentenversicherung?) an. Bin der Meinung das die den Umbau zu einem großen Teil übernehmen (vlt auch Zuschuss?).
          Zuletzt geändert von Alshoernchen; 21.01.2019, 14:09.

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            #6
            Das ist mir mal nach einem Unfall, an dem ich unschuldig war passiert. Da hatte ich allerdings noch dehr geringe Einschränkungen beim Gehen.
            Ich musste dann einmalig ein Attest meines Hausarztes vorlegen und damit war das dann erledigt.

            Auf jeden Fall, wenn es soweit kommt:
            Ich würde dann ein rein auf den physischen Zustand bezogenes Gutachten vorlegen, maximal noch mit Reaktionstest der zum Bedienen notwendigen Körperteile (bei gelähmten Beinen eben der Arme).
            Den Psychologischen Teil würde ich zunächstmal nicht machen, nicht mal irgendein Gespräch mit einem Verkehrspsychologen führen, auch nicht um die Ablehnung zu begründen.
            Das mit diesen Verkehrspsychologen kann ausgehen wie das Hornberger Schießen.
            Bekommt man dann einen Bescheid, dass der Führerschein entzogen werden soll, weil man die psychologische Begutachtung nicht hat durchführen lassen sofort Rechtsmittel einlegen:
            Einen Widerspruch einreichen und GLEICHZEITIG eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht zur Aussetzung der Vollziehung der Verwaltungsentscheidung (ist die gut begründet bekommt man die in wenigen Tagen) einreichen.
            Wenn die physische Eignung bestätigt ist und man nicht irgendwie psychologisch aufgefallen ist (etwa durch 1x im Monat geblitzt worden) besteht ja kein Anlass an der psychischen Eignung zu zweifeln.
            Auch die psychische Belastung durch die Behinderung wäre kein Grund. Dann müsste ja jeder, der sich in einer psychisch belastenden Situation befindet zum Test (Scheidung, Tod eines Kindes/nahen Angehörigen/Freundes und sonstige Unwegbarkeiten des Lebens).
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              #7
              Gut, dass Du die Frage hier gestellt hast.
              Im ALS-Forum hätte ich ja nicht antworten dürfen.
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                #8
                *Daumen hoch*
                Liebe Grüße
                Sandra

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