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Steuervorteile bei chronisch Kranken ?!

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    Steuervorteile bei chronisch Kranken ?!

    Hallo zusammen.

    Ich habe FSHD und habe gehört, dass bei solchen chronischen Krankheiten steuerliche Vorteile geltend gemacht werden können. Auch bei der Zuzahlung von Medikamenten soll es einen reduzierten Höchstbetrag geben. Kann man auch die Fahrten zu den Fachärzten vergütet bekommen ? Wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte, der dies selber in Anspruch nimmt ! Vielen Dank im voraus..

    Mfg
    Andreas

    #2
    Hallo,

    von stuerlichen Vorteilen für chronisch Kranke habe ich persönlich noch nichts gefunden.
    Bei einer Behinderung mit min. 80% GdB gibt es diese aber.

    Zu den Zuzahlungen:
    Normalerweise muss man 2% seines Bruttoeinkommens für Zuzahlungen leisten. Dieser Satz fällt auf 1% sobald der Arzt eine chronische Erkrankung feststellt und bescheinigt. Diese Bescheinigung reicht man dann bei der Krankenkasse ein und dann muss man "nur" noch 1% seines Bruttoeinkommens für Zuzahlungen hergeben. Danach bekommt man eine Befreiung.

    Für Fahrten kann man glaube ich einen Pauschalbetrag erhalten, wenn man regelmäßig diese Ärzte aufsuchen muss. Hier hilft ein Anruf bei der Krankenkasse, die geben darüber auskunft.

    Gruß
    Gregor
    Ein Forum Für Menschen mit Muskelerkrankungen: www.muckis-und-ihre-freunde.de

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      #3
      Vielen Dank für die Info.

      Dann werde ich mal mit meinem Arzt und/oder Krankenkasse reden.

      Mfg
      Andreas

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        #4
        Hallo Luetten81,

        was Gregor sagt, stimmt schon.
        Aber außerdem gibt es natürlich mit Behindertenausweis auch Steuervorteile, je nach Grad der Minderung. Diese werden auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Erkundige Dich am Besten bei einem guten Steuerberater.

        Gruß Tilde
        Die Gesundheit ist wie das Salz, man merkt nur, wenn sie fehlt.

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          #5
          Also ich bekomme mit 40% schon Steurervorteile. Die sind nicht ganz so hoch aber immerhin.also es geht darum welchen Grad man hat.

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            #6
            Hallo Andreas,

            Wie schon oben geschrieben bekommst Du einen Freibetrag bei der Lohnsteuer, der sich nach deinem Behindertengrad richtet. Aber Du kannst auch, wenn dein Behindertengrad über 50% liegt, die KFZ- Steuer halbieren und auch die GEMA- Gebühren sparen usw. Das steht immer alles in den Beilageschreiben für die Schwerbehindertenausweise. Bekommst Du beim Rentenversicherungsträger.

            Liebe Grüße
            Guido

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              #7
              Hallo zusammen.

              Das Versorgungsamt hat mir eine 40%-ige Behinderung bescheinigt. Das hört sich erstmal ganz gut an. Jetzt muss ich nur noch mit meinem Steuerberater klären, wie ich das ausnutzen kann.

              Was gehört denn noch so alles zu den Zuzahlungen, die man anrechnen kann ? Auch die Zuzahlung zu der Reha, wenn die über den Rentenversicherer geleistet wird ?
              Gehören denn die Zuzahlungen für Medikamente der Ehefrau auch dazu ?

              Vielen Dank für eure Info´s.

              Mfg
              Andreas

              [ 28. November 2007: Beitrag editiert von: Luetten81 ]

              [ 28. November 2007: Beitrag editiert von: Luetten81 ]

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