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Hilfsmittel (Matratze)

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    Hilfsmittel (Matratze)

    Hallo,
    als FSHD Patient mit einer ausgeprägten Skoliose hat mein Arzt mir eine orthopädische Matratze verordnet.Die Krankenkasse (HEK) lehnt eine Übernahme der Kosten mit der Begründung ab,es handele sich um ein Mittel des täglichen Bedarfs.
    Wer kennt Urteile zu diesem Thema ?
    Gruss Zilli
    Zilli

    #2
    Sehr geehrter Herr Zielliken;

    Um Widerspruch gegen die Entscheidung Ihrer Krankenkasse einlegen zu können, benötigen Sie den schriftlichen, widerspruchsfähigen Bescheid. Wenn dieser bei Ihnen eingetroffen ist,kann ich Ihnen meine Unterstützung zur Formulierung des Widerspruchschreibens anbieten.
    In der Regel werden Kosten für Spezialmatratzen zur Vorbeugung gegen Dekubiti übernommen. Die von Ihnen beantragte Matratze ist zwar im Hilfsmittelkatalog aufgeführt, die Indikation dafür könnte in Ihrem Antrag jedoch orthopädisch begründet worden sein. Wichtig zu klären wäre daher die Frage, ob bei Ihnen die Gefahr einer Druckgeschwürausbildung besteht. Dies ist dann der Fall, wenn Sie lange liegen, ohne Ihre Postition verändern zu können,oder wenn Sie sehr mager sind und daher die Polsterung des Unterhautgewebes nicht vorhanden wäre.
    Aus einem Urteil des SG Dortmund (S3 1 Kn 119/95)geht hervor, daß eine Anti-Dekubitus-Matratze auch dann bewilligt werden müsse, wenn sie lediglich zum Zweck der Vorbeugung eingesetzt wird.
    Dies sind Elemente, die Sie evtl in Ihrem Widerspruchschreiben aufnehmen könnten.Gerne können Sie mich anrufen unter der Durchwahl-Nr. 07665/9447-51.
    Für heute viele Grüße,

    Annette Held-Wehmer
    DGM-Hilfsmittelberatung

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