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Hartz IV

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    Hartz IV

    Hallo ihr lieben,

    leider sind wir Hartz IV betroffen. Ich habe da mal ne Frage: Der Sachbearbeiter sagte uns, Kinder mit Behinderung werden erst ab 14 Jahren berücksichtigt. Kann und vor allen Dingen, DARF das sein??

    Wir haben Wiederspruch eingelegt und gesagt, das sei ja Sittenwiedrig und ganz und gar gegen Menschenrechte.
    Wer weis mehr??

    Gruß karin65
    http://hanshickmann.de.tl/

    #2
    Hallo, Karin!

    Eigentlich gelten nach Hartz IV folgende Regelungen: Sind beispielsweise beide Ehe- oder Lebenspartner arbeitslos, erhält jeder 90 Prozent des Regelsatzes, zusammen also 622 Euro (Ost: 596 Euro). Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr gibt es zusätzlich 60 Prozent des Regelsatzes, also 207 Euro (Ost: 199 Euro). Für Kinder ab 14 Jahre sind es 80 Prozent, also 276 Euro (Ost: 265 Euro).

    Es lohnt sich also, nochmals mit dem betreffenden Sachbearbeiter zu sprechen.

    Weitere Infos über Veränderungen für Kinder und Jugendliche durch Hartz IV habe ich unlängst in folgendem Dokument zusammengefasst gefunden: www.schaunichtweg.de/wissenswertes/hartz_IV.pdf

    Mit freundlichen Grüßen,
    A.Bergemann
    Anja Bergemann<BR>Sozialberatung der DGM<BR>Tel. 07665/ 9447-31,-0<P><BR>Dt. Gesellschaft für Muskelkranke e.V.<BR>Im Moos 4<BR>79112 Freiburg i.Brsg.<BR>Tel. 07665/ 9447-0<BR>Fax 07665/ 9447-20<BR>info@dgm.org

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