HILFE
Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrung und kann mir raten? Mein Mann hat Myotone Muskeldystrophie Curschmann-Steinert. Er kann die Hände nur sehr eingeschränkt bewegen, sitzt im Rollstuhl, wird über Sonde ernährt(PEG), ist trachetomiert wegen Schluckunfähigkeit und starker Schleimbildung, er wird nachts beatmet, er kann nicht sprechen. Er muß sehr oft abgesaugt werden (Verordnung bis zu 15/tgl.). Mein Mann ist privatversichert und beihilfeberechtigt.Ich selbst bin noch berufstätig. Krankenkasse und Beihilfestelle haben ein Riesenproblem die Kosten für eine selbstbeschaffte Kraft zu bezahlen, die das Absaugen (Behandlungspflege!) übernimmt, wenn ich nicht zu Hause bin. Außerhalb der Grundpflege morgens und abends ist kein Pflegedienst bereit, sozusagen auf Abruf bereit zu stehen,wenn mein Mann einen Notruf auslöst, was darüberhinaus sowieso bedingt, dass das Absaugen dann immer noch nicht sofort erfolgen würde. Nachdem ich Klage eingereicht habe, ist die Krankenkasse bereit eine Pauschale pro Stunde für 7 Stunden Betreuung im Rahmen der Behandlungspflege kalendertäglich auf dem Kulanzwege zu zahlen. Die Beihilfestelle, die vorher groß gemeint hat sie sei an die Entscheidung der Krankenkasse gebunden, will jetzt nichts mehr davon wissen. Sie wirft uns vor, das käme ja teurer als Heimpflege.
Sie wäre bereit für die Zeit meiner Abwesenheit durch Berufstätigkeit zu zahlen - was ich genau nachzuweisen hätte !) Auf meine Nachfrage was wäre, wenn ich krank wäre, Urlaub hätte, zum Arzt muß (auch für meinen Mann ) hieß es nur , das sei meine Privatsache. Übrigens handelt es sich um eine kirchliche Beihilfestelle.
Ich kann das kaum glauben, das das die Rechtslage ist! Nach meinen Informationen aus dem Internet - siehe das "Elke Hauschildt-Urteil" offensichtlich nicht !Oder sind Beamte Menschen zweiter Klasse?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie ist es ausgegangen. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr euch meldet.
Gruß Margita
Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrung und kann mir raten? Mein Mann hat Myotone Muskeldystrophie Curschmann-Steinert. Er kann die Hände nur sehr eingeschränkt bewegen, sitzt im Rollstuhl, wird über Sonde ernährt(PEG), ist trachetomiert wegen Schluckunfähigkeit und starker Schleimbildung, er wird nachts beatmet, er kann nicht sprechen. Er muß sehr oft abgesaugt werden (Verordnung bis zu 15/tgl.). Mein Mann ist privatversichert und beihilfeberechtigt.Ich selbst bin noch berufstätig. Krankenkasse und Beihilfestelle haben ein Riesenproblem die Kosten für eine selbstbeschaffte Kraft zu bezahlen, die das Absaugen (Behandlungspflege!) übernimmt, wenn ich nicht zu Hause bin. Außerhalb der Grundpflege morgens und abends ist kein Pflegedienst bereit, sozusagen auf Abruf bereit zu stehen,wenn mein Mann einen Notruf auslöst, was darüberhinaus sowieso bedingt, dass das Absaugen dann immer noch nicht sofort erfolgen würde. Nachdem ich Klage eingereicht habe, ist die Krankenkasse bereit eine Pauschale pro Stunde für 7 Stunden Betreuung im Rahmen der Behandlungspflege kalendertäglich auf dem Kulanzwege zu zahlen. Die Beihilfestelle, die vorher groß gemeint hat sie sei an die Entscheidung der Krankenkasse gebunden, will jetzt nichts mehr davon wissen. Sie wirft uns vor, das käme ja teurer als Heimpflege.
Sie wäre bereit für die Zeit meiner Abwesenheit durch Berufstätigkeit zu zahlen - was ich genau nachzuweisen hätte !) Auf meine Nachfrage was wäre, wenn ich krank wäre, Urlaub hätte, zum Arzt muß (auch für meinen Mann ) hieß es nur , das sei meine Privatsache. Übrigens handelt es sich um eine kirchliche Beihilfestelle.
Ich kann das kaum glauben, das das die Rechtslage ist! Nach meinen Informationen aus dem Internet - siehe das "Elke Hauschildt-Urteil" offensichtlich nicht !Oder sind Beamte Menschen zweiter Klasse?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie ist es ausgegangen. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr euch meldet.
Gruß Margita

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