Hallo zusammen,
ich habe Pflegestufe 2 und werde von meiner Mutter gepflegt. Wenn meine Mutter im Urlaub ist, lasse ich mir teilweise über einen Pflegedienst helfen. Die Kosten für den Pflegedienst habe ich immer über die Verhinderungspflege mit der Krankenkasse abrechnen lassen. Bisher hat meine Mutter das Pflegegeld dann auch für diese Zeit in voller Höhe erhalten.
Beim letzten Kurzurlaub meiner Mutter (4 Tage) habe ich die Kosten für den Pflegedienst ebenfalls ersetzt bekommen, allerdings hat man meiner Mutter nun das Pflegegeld für die 4 Tage gekürzt.
Ist diese Kürzung rechtmäßig? Ich habe immer gedacht, dass einem der Betrag der Verhinderungspflege i.H.v. 1.432 Euro jährlich zusätzlich zum Pflegegeld zusteht und keine Kürzung des Pflegegeldes erfolgt.
Für Ihre/Eure Antworten herzlichen Dank!!!
Viele Grüße
Manüla2
ich habe Pflegestufe 2 und werde von meiner Mutter gepflegt. Wenn meine Mutter im Urlaub ist, lasse ich mir teilweise über einen Pflegedienst helfen. Die Kosten für den Pflegedienst habe ich immer über die Verhinderungspflege mit der Krankenkasse abrechnen lassen. Bisher hat meine Mutter das Pflegegeld dann auch für diese Zeit in voller Höhe erhalten.
Beim letzten Kurzurlaub meiner Mutter (4 Tage) habe ich die Kosten für den Pflegedienst ebenfalls ersetzt bekommen, allerdings hat man meiner Mutter nun das Pflegegeld für die 4 Tage gekürzt.
Ist diese Kürzung rechtmäßig? Ich habe immer gedacht, dass einem der Betrag der Verhinderungspflege i.H.v. 1.432 Euro jährlich zusätzlich zum Pflegegeld zusteht und keine Kürzung des Pflegegeldes erfolgt.
Für Ihre/Eure Antworten herzlichen Dank!!!
Viele Grüße
Manüla2

Kommentar