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Besuche von Altenheimbewohnern nicht mehr für jedermann möglich in Ba-Wü

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    Besuche von Altenheimbewohnern nicht mehr für jedermann möglich in Ba-Wü

    Ich wohne in Ba-Wü, bin aus med. Gründen ungeimpft und habe darüber ein ärztliches Attest.
    Bisher konnte ich meine im Altenpflegeheim lebende, bettlägrige, schwer kranke, hochbetagte Muter mit einem aktuellen Schnelltest besuchen.
    Gestern wollte ich mich erneut für die Weihnachtstage anmelden und erfuhr, dass seit dem 20. 12. 21. nun ein PCR-Test vom Land Ba-Wü vorgeschrieben ist und dies für alle Ungeimpften, auch die, die aus med. Gründen ungeimpft sind, gilt.
    Die Geimpften dürfen weiterhin mit einem Schnelltest zu Besuch kommen.
    In engen Ausnahmefällen dürfen die Heime von den Regeln abweichen.

    Diese Regelungen sind gülitig in der Alarmstufe 2, die aber so eng gefasst ist, dass sie in den nächsten Monaten nicht enden kann. Denn Ba-Wü hat pro 100.000 Einwohner die niedrigste Zahl an Krankenhaus- und Intensivbetten aller Flächenbundesländer, die keine "Stadt-Bundesländer" haben (Bremen, Hamburg, Berlin). Da aber die Belegung der Intensivbetten für die Alarmstufe 2 maßgeblich ist, ist die Aussicht, dass die Alarmstufe 2 bald enden könnte, gleich Null.
    PCR-Tests kosten in einer Apotheke 80 Euro u. beim Arzt 130 Euro, wie ich dann gestern erfahren habe.
    Aber: Beim Arzt hieß es, dass ein PCR-Test 72 Stunden dauert ... vermutlich infolge der Überlastung der Labore.
    Für den Besuch im Altenheim wird ein PCR-Test aber nur anerkannt, wenn er nicht älter als 48 Stunden ist.
    Hinzu kommt, dass ich weder 80 Euro noch 130 Euro bei 2 bis 3 Besuchen pro Woche finanzieren kann und will.

    Ich will dies deshalb nicht, weil ich zum einen geimpft wäre, wenn es nicht zu riskant für mich ist und zum anderen, weil ich so kontaktarm wegen meiner Mutter und mir lebe, dass das Ansteckungsrisiko bei mir wirklich fast Null ist.
    Außerdem kann ich mir Kosten von monatlichen 700 Euro bis weit über 1000 Euro (je nach Test und Häufigkeit der Besuche) nicht leisten.

    Diese Regel sei zum Schutz meiner Mutter, sagte man mir der Mitarbeiter der Corona-Hotline.
    Aber meine -demente- Mutter würde lieber Besuche bekommen und auf einen PCR-Test der Besucher verzichten, als dass sie nun künftig für Monate keinen Besuch mehr bekommen kann!
    Es ist das erste Mal, an dem meine Mutter zu Weihnachten keinen Besuch nun erhält! Und es wird vermutlich ihr letztes Weihnachten sein.
    Hinzu kommt, dass ich meiner Mutter bei jedem Besuch auch stets viel zu trinken gegeben habe, weil es mit der Getränkeversorgung im Heim (in allen Heimen) hapert.


    Meine Fragen in die Runde:
    Welche juristischen Möglichkeiten habe ich, diese Verordnung -schnell- anzufechten?
    Eilantrag wohin?

    Denn diese Verordnung ist nicht im Interesse meiner Mutter.
    Im Gegenteil:Meine Mutter wird nun ganz vereinsamen.
    Hinzu kommt, dass ich unfreiwillig ungeimpft bin.
    Es hieß bisher doch immer, dass man daraus keine Nachteile haben würde.

    #2
    Eilantrag geht an das Verwaltungsgericht.
    Das die Verordnung komplett gekippt würde ist aber eher unwahrscheinlich.
    Ersatzweise konnte man beantragen, dass dem Land BW vom Gericht aufgegeben wird die Kosten des PCR-Tests zu übernehmen wenn das Attest wasserdicht ist..
    Worauf begründet sicg den Dein Attest?
    Zuletzt geändert von KlausB; 25.12.2021, 02:18.
    It's a terrible knowing what this world is about

    Kommentar


      #3
      Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
      Eilantrag geht an das Verwaltungsgericht.
      Das die Verordnung komplett gekippt würde ist aber eher unwahrscheinlich.
      Ersatzweise konnte man beantragen, dass dem Land BW vom Gericht aufgegeben wird die Kosten des PCR-Tests zu übernehmen wenn das Attest wasserdicht ist..
      Worauf begründet sicg den Dein Attest?
      Danke für die Hinweise.
      Die Idee, dass dem Land die Kosten des PCR-Tests aufgegeben werden, wäre ein sinnvoller Vorschlag. Dass ich darauf noch nicht selbst gekommen bin ...
      Welches Verwaltungsgericht wäre da zuständig Deiner Meinung nach?
      Das Gericht, in dessen Bezirk das Plfegeheim steht?
      Das Gericht, in dessen Bezirk ich wohne?
      Oder das in dessen Bezirk die Landesregierung sich befindet?

      Ich werde wohl doch einen Anwalt benötigen. Wenn ich nicht gewinne, werden die Kosten dann vielleicht so hoch sein, dass ich damit viele PCR-Tests finanzieren könnte. Selbst die Rechtschutzversicherung wird nicht alles bezahlen.
      Mmmh ... viele Abwägungen ...

      Das Attest wird mit mehreren meiner Vorerkrankungen wie auch mit meiner Gesamsituation begründet, weil ein Grund davon sicher anerkannt werden muss. Allerdings im Attest selbst steht aus Gründen der Wahrung des Arztgeheimnisses und des Datenschutzes nur "aus med. Gründen".
      Ich möchte hier öffentlich nicht weiter ins Detail gehen ,,,

      Bisher habe ich das Attest noch nie gebraucht, weil bisher die Besuche im Pflegeheim mit Schnelltest ohne Attest auch erlaubt waren.
      Auch die neue Regelung gewährt keine anderen Rechte für Menschen, die aus med. Gründen ungeimpft sind, wenn es um den Besuch in Pflegeheimen geht.
      Ungeimpfte aus med. Gründen haben also nicht mehr Rechte als andere Ungeimpfte bei Besuchen im Pflegeheim.

      Im übrigen öffentlichen Leben hätte man mit dem Attest schon "Vorteile": Aber auf diese "Vorteile", die in der Regel mit Kontakten zu -ungetesteten- Geimpften verbunden wären, verzichte ich gern, weil ich mich nicht anstecken will.
      D. h. ich sehe es als Nachteil für mich, wenn ich das Attest für z. B. 3G verwenden würde angesichts der von ungetesteten Geimpften ausgehenden Ansteckungsgefahr. Ich lebe daher spartanisch zurückgezogen und nahezu kontaktlos.
      Mir geht es nur um den Besuch meiner Mutter im Pflegeheim und sonst sehe ich keine Verwendungsmöglichkeit für das Attest.


      Hast Du Dich denn schon boostern lassen?
      Wenn nicht: Würdest Du das mit Novavax tun wollen?
      Novavax ist kein Totimpfstoff, wie Du sicher weißt. Es werden nicht inaktive Ganzkörperviren eingesetzt und es wird Gentechnik bei der Herstellung verwendet.

      Ich hoffe ja, dass es bald einen Impfstoff gibt, der nicht meine schweren Vorerkrankungen im "Nebenwirkungsprofil" hat und auch nicht in der tatsächlichen Anwendung solche Impfreaktionen zeigt.
      Ich bin aber skeptisch, weil womöglich nicht der Impfstoff selbst das Problem ist, sondern die Vorgänge, die durch die Impfung (egal mit welchem Impfstoff) dann im Körper ausgelöst werden und dies bei entsprechend Vorerkrankten zu den bekannten schweren Impffolgen führen kann.










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