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Pflichten eines Pflegedienstes

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    Pflichten eines Pflegedienstes

    Hallo an alle,

    meine Frage bezieht sich auf Pflichten eines Pflegedienstes, auch wenn diese nicht extra im Pflegevertrag vereinbart wurden.

    Ich liege die meiste Zeit des Tages im Bett, werde 24h vom Pflegedienst betreut, werde invasiv beatmet und habe eine PEG - also das "volle Programm". Nun möchte ich aber - im Grunde bestehe ich darauf - unabhängig von der Tageszeit (das hängt davon ab, welche Schicht meine Frau hat) in den Rollstuhl - und natürlich auch wieder zurück - transferiert werden. Der Transfer kann meiner Meinung nach (und auch einiger Pflegekräfte) mit Hilfe eines Deckenliftes sehr einfach und gefahrlos auch von einer Plegekraft ausgeführt werden. Der Pflegedienst besteht aber darauf, dass der Transfer von zwei Pflegekräften durchgeführt wird. Darf er darauf bestehen ? Und dann will er die Zeit der zweiten Pflegekraft uns (bzw. der Pflegekasse) auch noch in Rechnung stellen. Ist das rechtens ?

    Und welches Recht habe ich darauf, dass eine Pflegekraft, die ja sowieso bei mir sein muss, mich z.B. zur Selbsthilfegruppe begleitet ? Die Pflegekräfte wollen ja.

    Habe ich auch ein Recht darauf, dass mir die Pflegekraft bei der Nutzung einer Augensteuerung (verordnetes Hilfsmittel) zur Seite steht, auch wenn sie so gar nichts von modernerer Technik hält ?

    Und das Schönste ist ja, darf ein Pflegedienst den Pflegevertrag einfach mit 4- oder 5-wöchiger Frist ohne Angabe von Gründen kündigen, obwohl er genau weiß, dass dann die Pflege nicht mehr sichergestellt ist, oder muss er mindestes noch warten, bis die weitere Pflege wieder sichergestellt ist oder wenigstens, bis die aktuelle Quartals-Verordnung abgearbeitet ist ?

    Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ich auf die eine oder andere Frage eine sichere Antwort erhalten könnte.

    Ich wünsche allen schöne Osterfeiertage.
    LG von Gerd.

    #2
    Hallo Gerd,

    das sind natürlich alles wichtige Fragen, die Du stellst, deshalb würde ich Dir raten, diesbezüglich die DGM- Sozialberatung in Freiburg anzurufen, oder Du sendest denen deine Mail zu. Die kennen sich in solchen Fragen sicher gut aus. Tel: 07665 / 944732, bzw: info@dgm.org

    Seit dem es in der Pflege das sogenannte Qualitätsmanagement gibt, wird dort jeder Handgriff gesondert oder extra berechnet. Diese Feststellung klärt allerdings nicht deine Fragen. Aber sie zeigt auf, dass Pflegedienste alles berechnen müssen, um rentabel zu bleiben.
    Als ich noch in der Pflege gearbeitet habe, gab es zwar schon das QM, aber wir haben den Transfer von Wachkomapatienten, vom Rollstuhl ins Bett und umgekehrt, allein hinbekommen müssen. Ich weiß jetzt nicht, ob es eine QM- Vorschrift gibt, die besagt, dass dafür zwei Pflegekräfte nötig wären. Allerdings weiß ich auch nicht, ob der Pflegedienst, bei dem ich arbeitete, für diese Einzelaktion nicht für zwei abgerechnet hat. Keine Ahnung. Ich schätze, da gibt es in der Leistungserbringung gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Pflegediensten.

    Auch deine Frage zur Hilfe bei der Augensteuerung und der Selbsthilfegruppe, das müsste meines Erachtens alles im Pflegevertrag stehen, wenn das vom Pflegedienst übernommen werden soll. Dafür ist heute nicht mehr unbedingt die Pflege zuständig, sondern dafür gibt es heute die Assistenz. Du müsstest dann ein "Persönliches Buget" beantragen. Da wird Dir im Groben das Pflegegeld ausgezahlt und Du kannst selber bestimmen, wer es bekommt. In der Regel helfen da die Wohlfahrtsverbände, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt etc., um so ein Persönliches Buget zu beantragen. Da kannst du dich auch erkundigen.

    Wie gesagt, deine Fragen sind sehr wichtig und erfordern eine qualifizierte Beratung, die eine gute Lösung für deine Bedürfnisse findet. Deshalb: DGM, oder Wohlfahrtsverbände.

    Liebe Grüße
    Guido

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      #3
      Hallo Gerd,

      da mich deine Fragen sehr interessieren bzw. die Antworten
      Hast du welche bekommen?
      Gruss vom Hannes

      wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

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        #4
        Antworten ? ...

        ... nur die von Guido.
        Das hat sich seit Mitte Juli aber auch erledigt. Ich habe seitdem einen neuen Pflegedienst, bei dem die Pflegekräfte mir lieber etwas helfen oder was mit mir unternehmen, anstatt dumm rumzusitzen.
        Gruß, Gerd.

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          #5
          Zitat von Gerd-NF Beitrag anzeigen
          ... nur die von Guido.
          Das hat sich seit Mitte Juli aber auch erledigt. Ich habe seitdem einen neuen Pflegedienst, bei dem die Pflegekräfte mir lieber etwas helfen oder was mit mir unternehmen, anstatt dumm rumzusitzen.
          Gruß, Gerd.
          nur interessieren mich die Antworten immer noch
          ( kann doch nicht sein das ich der einzige bin und bleibe )

          In meinem Vertrag:
          ICH kann jederzeit ohne Begründung kündigen , normal 14 Tage
          Pflegedienst kann kündigen wenn die Pflege sichergestellt ist.

          Die Abrechnung des Pflegedienst erfolgt nach festem Leistungskatalog der Pflegekasse ! ( SGB XI )

          z.B.
          LK 2 ( LK = Leistungskatalog)
          Teilwaschung
          • Teilwaschung
          • Mund-, Zahn- und Lippenpflege
          • Rasieren
          • Hautpflege
          • Haarpflege
          • Nagelpflege
          • An- u. Auskleiden incl. An- u. Ablegen von Körperersatzstücken
          • Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches

          (bin gerade am basteln, also unverbindlich, fragen sie ihren Pfleger oder Pflegerin )
          Gruss vom Hannes

          wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

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            #6
            Qualitätsmanagement Pflege

            moin Guido

            schön das du uns mit deinen praktischen Erfahrungen aus der Pflege unterstützt
            Zitat von Guido Beitrag anzeigen
            Seit dem es in der Pflege das sogenannte Qualitätsmanagement gibt, wird dort jeder Handgriff gesondert oder extra berechnet. Diese Feststellung klärt allerdings nicht deine Fragen. Aber sie zeigt auf, dass Pflegedienste alles berechnen müssen, um rentabel zu bleiben.
            mh
            das Pflegedienste rentabel arbeiten müssen ist schon klar
            sonst wäre ja bald keiner mehr für uns da

            aber Pflege QM (Qualitätsmanagment) hat doch nichts mit der Abrechnung zu tun .
            Diese wird doch ausschließlich nach dem Leistungskatalog der Pflegekasse abgerechnet !
            Egal wieviele "Handgriffe", Pfleger oder Zeit der Pflegedienst hierzu braucht

            oder ?
            Gruss vom Hannes

            wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

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              #7
              moin Gerd

              Zitat von Gerd-NF Beitrag anzeigen
              Und das Schönste ist ja, darf ein Pflegedienst den Pflegevertrag einfach mit 4- oder 5-wöchiger Frist ohne Angabe von Gründen kündigen, obwohl er genau weiß, dass dann die Pflege nicht mehr sichergestellt ist, oder muss er mindestes noch warten, bis die weitere Pflege wieder sichergestellt ist oder wenigstens, bis die aktuelle Quartals-Verordnung abgearbeitet ist ?
              also grundsätzlich ist dies nur über die im Pflegevertrag vereinbarten
              Kündigungsfristen und Bedingungen geregelt.
              ( gibt offensichtlich keine "gesetzlich geregelten" Bedingungen )

              Bei mir (frei übersetzt)
              -ich kann täglich bzw. 14tägig kündigen
              - Pflegedienst 4 Wochen sofern die Versorgung gesichert ist
              Gruss vom Hannes

              wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

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