Hallo an alle,
meine Frage bezieht sich auf Pflichten eines Pflegedienstes, auch wenn diese nicht extra im Pflegevertrag vereinbart wurden.
Ich liege die meiste Zeit des Tages im Bett, werde 24h vom Pflegedienst betreut, werde invasiv beatmet und habe eine PEG - also das "volle Programm". Nun möchte ich aber - im Grunde bestehe ich darauf - unabhängig von der Tageszeit (das hängt davon ab, welche Schicht meine Frau hat) in den Rollstuhl - und natürlich auch wieder zurück - transferiert werden. Der Transfer kann meiner Meinung nach (und auch einiger Pflegekräfte) mit Hilfe eines Deckenliftes sehr einfach und gefahrlos auch von einer Plegekraft ausgeführt werden. Der Pflegedienst besteht aber darauf, dass der Transfer von zwei Pflegekräften durchgeführt wird. Darf er darauf bestehen ? Und dann will er die Zeit der zweiten Pflegekraft uns (bzw. der Pflegekasse) auch noch in Rechnung stellen. Ist das rechtens ?
Und welches Recht habe ich darauf, dass eine Pflegekraft, die ja sowieso bei mir sein muss, mich z.B. zur Selbsthilfegruppe begleitet ? Die Pflegekräfte wollen ja.
Habe ich auch ein Recht darauf, dass mir die Pflegekraft bei der Nutzung einer Augensteuerung (verordnetes Hilfsmittel) zur Seite steht, auch wenn sie so gar nichts von modernerer Technik hält ?
Und das Schönste ist ja, darf ein Pflegedienst den Pflegevertrag einfach mit 4- oder 5-wöchiger Frist ohne Angabe von Gründen kündigen, obwohl er genau weiß, dass dann die Pflege nicht mehr sichergestellt ist, oder muss er mindestes noch warten, bis die weitere Pflege wieder sichergestellt ist oder wenigstens, bis die aktuelle Quartals-Verordnung abgearbeitet ist ?
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ich auf die eine oder andere Frage eine sichere Antwort erhalten könnte.
Ich wünsche allen schöne Osterfeiertage.
LG von Gerd.
meine Frage bezieht sich auf Pflichten eines Pflegedienstes, auch wenn diese nicht extra im Pflegevertrag vereinbart wurden.
Ich liege die meiste Zeit des Tages im Bett, werde 24h vom Pflegedienst betreut, werde invasiv beatmet und habe eine PEG - also das "volle Programm". Nun möchte ich aber - im Grunde bestehe ich darauf - unabhängig von der Tageszeit (das hängt davon ab, welche Schicht meine Frau hat) in den Rollstuhl - und natürlich auch wieder zurück - transferiert werden. Der Transfer kann meiner Meinung nach (und auch einiger Pflegekräfte) mit Hilfe eines Deckenliftes sehr einfach und gefahrlos auch von einer Plegekraft ausgeführt werden. Der Pflegedienst besteht aber darauf, dass der Transfer von zwei Pflegekräften durchgeführt wird. Darf er darauf bestehen ? Und dann will er die Zeit der zweiten Pflegekraft uns (bzw. der Pflegekasse) auch noch in Rechnung stellen. Ist das rechtens ?
Und welches Recht habe ich darauf, dass eine Pflegekraft, die ja sowieso bei mir sein muss, mich z.B. zur Selbsthilfegruppe begleitet ? Die Pflegekräfte wollen ja.
Habe ich auch ein Recht darauf, dass mir die Pflegekraft bei der Nutzung einer Augensteuerung (verordnetes Hilfsmittel) zur Seite steht, auch wenn sie so gar nichts von modernerer Technik hält ?
Und das Schönste ist ja, darf ein Pflegedienst den Pflegevertrag einfach mit 4- oder 5-wöchiger Frist ohne Angabe von Gründen kündigen, obwohl er genau weiß, dass dann die Pflege nicht mehr sichergestellt ist, oder muss er mindestes noch warten, bis die weitere Pflege wieder sichergestellt ist oder wenigstens, bis die aktuelle Quartals-Verordnung abgearbeitet ist ?
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ich auf die eine oder andere Frage eine sichere Antwort erhalten könnte.
Ich wünsche allen schöne Osterfeiertage.
LG von Gerd.
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