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    #16
    Interessante Diskussion!

    Mich hat das Thema auch schon beschäftigt, vor allem, da ich 2 Behinderungen habe. Meine einseitige Taubheit bringt je nach Fall ca. 25 GdB. Meine Dystonie kommt da nochmals dazu, wobei ich nicht einschätzen und aufgrund der Seltenheit auch nicht recherchieren kann, wie viel mir das auch noch bringen würde.

    Was ich sagen kann ist, dass mir von diversen Stellen (Bundesagentur für Arbeit, Akustiker) empfohlen wurde, mir einen Behindertenausweis zuzulegen. Er würde ja schließlich NUR Vorteile bringen. Wie ich oben schon geschrieben habe, habe ich den Antrag bis heute noch nicht gestellt.

    Hierzu ein Dialogausschnitt aus einem Bewerbungsgespräch, das ich geführt habe. Am Ende der Assessment-Veranstaltung wurden alle Kandidaten außer mir befreit. Ich saß nun alleine vor 5 andern Menschen und die Personalcheffin (eine nette Dame) meint, sie hätte mein Hörgerät gesehen und fragt deshalb nach einem Behindertenausweis. Ich antworte, etwas überrascht (ich habe mit allem gerechnet, nicht damit), dass ich keinen hätte und mich ehrlich gesagt jedoch auch nicht vollends mit dem Thema beschäftigt hätte, da ich mich selbst nicht als behindert ansehen würde. Die Personalchefin hat mir auch dazu geraten einen zu beantragen. Trotzdem habe ich die Stelle nach einem weiteren Einzelgespräch bekommen, musste der netten Frau jedoch leider absagen. Bei dem Unternehmen handelt es sich jedoch auch um einem Landbetrieb, im weiteren Sinne also auch öffentlicher Dienst. Bei jedem anderen Gespräch war das kein Thema.

    Ich selbst weiß noch nicht, ob ich einen beantragen werde oder nicht. Interessant ist, dass Hörgeräte teilweise mitfinanziert werden, die haben bisher meine Eltern bezahlt, die will ich damit jedoch nicht mehr belasten (generell versuche ich jetzt finanziell auf eigenen Beinen zu stehen). Hierzu muss ich jedoch auch noch weitere Informationen einholen.
    Wirklich wollen tue ich es jedoch nicht. Ich bekam schon immer in manchen Situationen eine Sonderbehandlung, dass lässt sich als Schwerhöriger, vor allem als Kind, nicht vermeiden. Jedoch war mir das immer, vor allem als Kind unangenehm und jetzt, als erwachsener will ich mich doch nicht freiwillig erneut für diese Sonderbehandlung entscheiden. Vielmehr will ich das Leben eines normalen Menschen leben, der versucht seine Träume zu verwirkliche und dabei, gesunderweise auch das ein oder andere Mal auf die Schnauze fällt. Aber eine Gehilfe a la Behindertenausweise, ich weiß nicht. Aber nicht, dass mich hier jemand falsch versteht, ich finde es gut, dass es sowas gibt und lobe jeden, der den Schritt wagt und den Antrag stellt. Jedoch glaube ich eben, dass es Menschen gibt, die den dringender brauchen als ich. Zumindest jetzt. Das kann sich ja alles ändern.

    Da ihr jedoch deutlich mehr Ahnung von dem Thema zu haben scheint frage ich euch natürlich auch, was ihr an meiner Stelle machen würdet?
    Gibt es eine Möglichkeit den GdB festzustellen, ohne dass man einen Ausweis beantragt?
    Wie läuft sowas überhaupt ab? Wie können die sagen, wie hoch mein GdB ist? Beim Hören ist das ja noch recht einfach, aber beim Gehen (genau genommen ja jede Bewegung, aber nur da fällt es wirklich in Gewicht), wo das ganzen auch noch von Tag zu Tag unterschiedlich sein kann (was es beim Hören interessanterweise auch sein kann) ?

    Danke schonmal für die Antworten.
    Toaster
    "Die Straße ist nicht immer eben, ja deswegen auf das Leben" - Jupiter Jonas
    "We all go a little mad sometimes" - Psycho, Alfred Hitchcock, 1960

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      #17
      Zu dem GdB kannst Du mal hier schauen:

      Das ist die Arbeitsgrundlage der Versorgungsämter.
      Zur Schwerhörigkeit Seite 57
      Zur Muskelerkrankung Seite 114

      Man würde beide GdB getrennt ermittelt werden.
      In Deinem Fall würde das dann nicht addiert werden.
      Den Höheren der beiden Werte würde man dann als Gesamt- GdB feststellen.
      ich vermute mal, dass Du 50% nicht erreichst.
      It's a terrible knowing what this world is about

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        #18
        Hallo Toaster,

        dies ist die Tabelle, nach der sich die Versorgungsämter richten - mit viel Ermessensspielraum. Bei der Muskelerkrankung meiner Tochter gibt es für ihr Beschwerdebild einen GdB von 20-50. Sie bekam 20, nach Widerspruch 30...
        Das Versorgungsamt ist die einzige Instanz, die den GdB festsetzen kann. Dafür reicht man aussagefähige, möglichst neue Befunde oder Gutachten ein.

        Ob Du einen Ausweis beantragst oder nicht, machst Du von den Vorteilen abhängig, die Du Dir erhoffst. Wenn Du Dich nicht eingeschränkt fühlst und Dir wegen Deiner Gesundheit tatsächlich keine Nachteile entstehen, brauchst Du keinen. Hier ist eine Tabelle der Nachteilsaugleiche.

        LG Marlie
        Zuletzt geändert von Marlie; 04.06.2016, 01:09.

        Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

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          #19
          Wiedermal danke für die Infos.
          @KlausB: Warum addieren sich die GdBs nicht? Wurde mir vom HNO genau anders erklärt.
          Nur für das hören werde ich keine Ausweis beantragen. Vielleicht ist das falsche Scham, aber ich kam damit bis jetzt immer irgendwie zurecht und werde auch weiterhin!

          LG.
          Toaser
          "Die Straße ist nicht immer eben, ja deswegen auf das Leben" - Jupiter Jonas
          "We all go a little mad sometimes" - Psycho, Alfred Hitchcock, 1960

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            #20
            Die GdB addieren sich nicht, sie ergänzen sich höchstens.

            Es zählt immer der höchste für eine einzelne Erkrankung zuerkannte GdB. Wenn Du z.B. einen GdB von 50 wegen einer Bewegungseinschränkung hast und wegen Depressionen einen GdB von 30 zuerkannt bekommst, bleibt es bei 50.

            Wenn Du aber GdB 50 wegen Diabetes hast und gleichzeitig eine starke Einschränkung beim Sehen, so wird der Umgang mit dem Diabetes durch das schlechte Sehen erschwert. Dann wird zwar nicht addiert, der GdB aber trotzdem höher gesetzt als bei einem Diabetiker ohne Sehbehinderung.

            Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

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