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Frage zu den Richtlinien zur Pflegegradbeguttachtung

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    Frage zu den Richtlinien zur Pflegegradbeguttachtung

    Da hier auch Pflegebedürftige und deren Angehörigen sich austauschen, will ich eine konkrete Frage zu einem Teilpunkt eines Modules der Pflegegradbegutachtung stellen, die bei einer Pflegegradbeurteilung eines Bekannten zum wiederholten Mal nicht zu seinen Gunsten bewertet wurde.
    Der Pflegebedürftige ist infolge mehrerer -organischer- Krankheiten behindert (100 % schwerbehindert, Pflegegrad 2).
    Er hat aber infolge seiner Krankheiten auch Ängste.
    Diese werden in der Pflegegradbeurteilung bewertet in 4.3.9. Ängste.
    Zum Nachweis liegen 2 ärztliche Stellungnahmen der beiden Ärzte vor, die ihn lange genug (mehr als 20 Jahre) kennen.
    Die Gutachterin sagte, die Art der Ängste, die der Pflegebedürftige hätte, wären nicht zu berücksichtigen. Sie hat sich noch nicht einmal alle Ängste anhören wollen. Auch die Vorgutachterin hatte fast dasselbe gesagt und den Ansatz abgelehnt.

    Angestrebt wurde bei den Ängsten Stufe 1 (1 Punkt) der 3 möglichen Stufen (Stufe 2 brächte 3 Punkte, Stufe 3 sogar 5 Punkte). wobei ich Stufe 2 für realistischer hielte.
    In den Beurteilungsrichtlinien
    https://www.mdk.de/fileadmin/MDK-zen...gutachtung.pdf
    steht folgendes:
    F 4.3.10 Ängste
    Die Person hat starke Ängste oder Sorgen, sie erlebt Angstattacken unabhängig von der Ursache.


    D. h. in diesen Richtlinien wird nicht auf die Ursache der Ängste abgehoben, wie es die Gutachterinnen aber tun (beides Gutachterinnen des Med. Dienstes von Privatkassen (=Med.Pr...).
    Es gilt das SGB mit denselben Beurteilungsrichtlinien, wie bei den gesetzlichen Pflegekassen und wie sie vom MDK angewendet werden müssen.

    Ich nenne noch einige der Ängste des Pflegebedürftigen. Es sind überwiegend Ängste, die mit seinen Erkrankungen zu tun haben, wie
    -Zukunftsängste infolge der Krankheiten und deren Auswirkungen
    -bei vorliegenden Schluckstörungen Angst sich so zu verschlucken, dass er erstickt
    -bei unklaren Raumforderungen mit Operationsempfehlung Tumorangst sowie Angst einer Verschlechterung der neurologischen Beschwerden infolge der Anästhesie
    -Angst vor Demenz bei einer Grunderkrankung, die bei allen davon betroffenen Angehörigen zur Demenz führte
    -Angst vor den Folgen einer med. Mangelversorgung, weil er keinen Hausarzt mehr findet
    -Angst sich mit Corona zu infizieren, da er zur Gruppe der Risikopatienten eindeutig gehört

    Das ist nur ein Teil der Ängste, die allesamt um die krankheitsbedingten Auswirkungen kreisen.

    Der Pflegebedürftige ist infolge dieser Ängste oft verzweifelt und weint deshalb häufig. Man kann ihn dann schwer beruhigen. Denn die Sorgen und Ängste, die er hat, sind nun mal auch nicht unrealistisch.

    Die letzte Begutachtung war telefonisch, die konkret als "Begutachtung nach Aktenlage" seit Corona-Beginn erlaubt ist.

    Meines Erachtens ist der Wortlaut der Richtlinien eindeutig:
    „Unabhängig von der Ursache“ bedeutet doch, dass ein Gutachter zwischen den Ängsten keinen Unterschied machen darf.
    Das wäre auch im Hinblick auf die Vorqualifikationen der Gutachter (oftmals keine Ärzte) problematisch, wenn der Gutachter noch die Ängste differenzieren können müsste.

    Fragen:
    Hat jemand von Euch hier zu diesem konkreten Punkt Erfahrungen?
    Wenn bei einem von Euch oder einem Angehörigen Ängste berücksichtigt wurden, interessiert mich, welcher Gutachtendienst (MdK ? Anderer?) das Gutachten beauftragte und wenn kurz darstellbar, um welche Ängste es ging.

    Hat jemand eine Idee, welche Ängste die Gutachterinnen überhaupt anerkennen würden, wenn die genannten Ängste nicht für einen Ansatz ausreichend sind?
    Zuletzt geändert von Lilo-6; 04.10.2020, 11:59.

    #2
    Also bei mir war es ähnlich, aber nicht genau so. Ich habe neben meiner Muskelerkrankung auch noch eine Panikstörung mit Agoraphobie. Das heißt da sind auch noch jede Menge Ängste mit am Start.

    Also ich verstehe sowohl den MdK als auch deinen Bekannten.

    Bei mir lief das im Frühjahr so ab, dass jemand vom MdK zur Begutachtung da war und das Ganze aufgenommen hat. Mir ging es um eine Erhöhung von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3. Das Gutachten kam dann irgendwann mit einer Ablehnung. Ich bin dann jeden einzelnen Punkt durchgegangen und habe geschildert was ich dabei anders sehe. Es kamen ca. 5 Seiten Text dabei raus.

    Als konkretes Beispiel kann ich das mit der Angst sich zu Verschlucken sehr gut nachvollziehen. Ich brauche bei jeder Mahlzeit jemanden, der so lange bei mir sitzt. Das ist ein Mehraufwand bei der Pflege und das habe ich denen auch so erklärt. Auch andere Dinge sind für mich aus Angst nicht möglich, was sich eben auch auf den Pflegeaufwand auswirkt.

    Nachdem ich diesen langen Widerspruch eingelegt habe, habe ich mit dem MdK dann noch einmal für ein zweites Gutachten telefoniert. Dabei war für mich klar, dass ich mit denen nicht noch einmal den kompletten Fragebogen durchgehen würde. Sonst hätte ich das Gepräch beedent und hätte das einem Anwalt übergeben. Die Dame ist dann auch wirklich nur auf die strittigen Punkte eingegangen und hat das dann auch verstanden, wodurch es für die Erhöhung des Pflegegrades gereicht hat.

    Bei deinem Bekannten kann ich die Ängste absolut nachvollziehen. Schwierig sehe ich dabei, dass dabei kein konkreter Zusammenhang mit der Pflege besteht. Wenn ich Angst habe mich zu verschlucken und deshalb jemanden brauche, der während des Essens da ist, habe ich einen größeren Aufwand bei der Pflege. Spezifische Ängste unabhängig von Pflegetätigkeiten sind da relativ schwierig zu vermitteln.

    Ich würde empfehlen die Punkte Schritt für Schritt durch zu gehen und zu schauen welchen Einfluss die Ängste auf die Pflege haben. Kann derjenige nicht alleine bleiben und braucht permanent jemanden in Rufweite? Kann er bestimmte Sachen auf Grund seiner Ängste gar nicht machen? Wo ist für die Pflegepersonen ein Mehraufwand durch diese Ängste, auch wenn es körperlich ginge?

    Ich finde es fehlt in diesem Prüfverfahren an einigen Punkten was Angsterkrankungen angeht. Da sind pflegerische Leistungen gefordert, die dieser Fragebogen einfach nicht abbilden kann. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und jeden strittigen Punkt ausführlich erklären.

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      #3
      Warum eigentlich keine Psychotherapie? Ich bin niemand, der diese schnell vorschlägt, aber in dem Fall, in dem so viele Ängste vorliegen, die die LQ zusätzlich negativ beeinflussen, sollte man sich eher dafür Hilfe suchen, als zu versuchen, auf Biegen und Brechen eine Berücksichtigung der Ängste in der Pflege zu erreichen.
      und was soll das eigentlich heißen?
      „sie erlebt Angstattacken unabhängig von der Ursache“?

      Haben die Angstattacken nun einen Auslöser oder nicht? Ich habe das eher so verstanden, dass die gesundheitliche Situation Anlässe zu konkreten Ängsten gibt.
      Zuletzt geändert von pelztier86; 07.10.2020, 01:07.

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        #4
        Eine Psychotherapie würde natürlich Sinn machen, aber hast du mal versucht da einen Termin zu bekommen? Die Wartezeiten sind dermaßen lang (9 Monate +) und eine Therapie braucht auch ihre Zeit bis sie wirkt. Da macht es durchaus Sinn das beim Pflegegrad zu berücksichtigen, wenn der Aufwand für die Pflegepersonen dadurch erheblich größer ist.

        Kommentar


          #5
          Jetzt ist mir auch klar, wieso die Gutachterin die Schluckstörungen einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollte. Im Gutachten steht nämlich, dass keine Schluckstörungen vorliegen würden.
          Mein Bekannter hatte sich auch Therapievorschläge erhofft, als er die Schluckstörungen nannte und er ist natürlich enttäuscht und verärgert, dass die Schluckstörungen nicht mal erwähnt werden.

          Als konkretes Beispiel kann ich das mit der Angst sich zu Verschlucken sehr gut nachvollziehen. Ich brauche bei jeder Mahlzeit jemanden, der so lange bei mir sitzt.
          Du hast doch sicher eine Krankheit, bei der das Verschlucken zu den Symptomen gehört?
          Und Du hast Dich wohl auch schon häufiger verschluckt und dabei ggf. keine Luft mehr bekommen?
          Denn bei meinem Bekannten liegt eine -neuromuskuläre- Krankheit vor, die zu Schluckstörungen führen kann und von daher wäre eine Psychotherapie nicht die Therapie, die das beseitigen kann.
          Es gibt Ärzte, die Logopädie für sinnvoll halten bei Schluckstörungen.
          Hast Du, Bill, es damit schon probiert? Und wenn ja, hat das etwas gebracht?

          Bei meinem Bekannten war es schon so, dass er sich an der Nahrung so verschluckte, dass es ihm die Luftröhre für etliche Sekunden verschlossen hat und er schon glaubte, er würde nun ersticken. Möglicherweise hat er sich dann so bewegt, dass das Nahrungsteil wieder rausgeworfen wurde.
          Ich stelle mir das schon problematisch vor. Denn solche Störungen werden nicht durch einen Psychotherapeuten weg zu bekommen sein, wenn die Veranlagung dazu infolge einer Krankheit da ist. Bei meinem Bekannten kommt hinzu, dass er noch mehr Probleme hat, seit er 2 neue Zahnprothesen hat und schon vom Zahnarzt eine der beiden Prothesen hat verändern lassen. Seit er merkte, dass die Schluckstörungen weniger sind, wenn er die untere Prothese nicht im Mund hat, macht er diese nicht mehr rein. Das aber ist auch nicht die Lösung, denn wenn die Nahrung nicht gut gekaut wird, kann es erst Recht zu Schluckstörungen wieder kommen.
          Auch sein "Zungenhochstand" und die vergrößerten Mandeln könnten eine Rolle spielen, dass er sich leichter verschluckt.
          Aber auch mein Bekannter versucht nur noch dann zu essen, wenn seine Pflegeperson in der Nähe ist.
          Denn auf Pürierkost auszuweichen, wenn diese Störungen noch nicht immens stark sind, ist ein Verlust an Lebensqualität.

          „sie erlebt Angstattacken unabhängig von der Ursache“?

          Haben die Angstattacken nun einen Auslöser oder nicht? Ich habe das eher so verstanden, dass die gesundheitliche Situation Anlässe zu konkreten Ängsten gibt.
          Ich denke, dass ein Gutachter, der nie zugleich Psychiater ist, die Ursachen der Ängste nicht auseinander dividieren kann. Denn wenn die Gutachter die Ängste unterscheiden müssten, dann müsste bei jedem Gutachten noch ein Psychiater hinzugezogen werden. Das Verfahren würde damit sehr kompliziert, teuer und zeitaufwendig.

          Vermutlich ist es schon so, dass der Aufwand für die Pflegeperson dabei im Vordergrund steht, wobei ich bei Ängsten immer davon ausgehen würde, dass die Pflegeperson dadurch einen zeitlichen Mehraufwand hat, der mal mehr und mal weniger groß ist.
          Auch das Beruhigen des Pflegebedürftigen ist ein zeitlicher Aufwand und ebenso die Diskussionen, die im Falle meines Bewohners u. a. um die Frage eines Umzuges in eine Stadt kreisen, weil er auf dem Land wohnt, wo es immer weniger Hausärzte geben wird und die wenigen Hausärzte, die es dort noch gibt, teils einen Aufnahmestopp von neuen Patienten verhängt haben.
          Jedenfalls sind die Ängste, die mein Bekannter hat, realistische Ängste, die man nicht "wegdiskutieren" kann, sondern bei denen man die Ursachen ggf. durch eine Reihe von Maßnahmen vielleicht verändern kann - was aber wiederum voraussetzt, dass dies finanziell und praktisch auch realisierbar ist. Manches ist nun mal eher realisierbar, wenn durch die Pflegegradeinstufung evtl. Hilfen auch mitfinanziert werden können.
          Das Pflegesystem ist nun mal leider so ausgelegt, dass man eine menschenwürdige Pflege nur finanzieren kann, wenn der Pflegebedürftige sehr viel Vermögen hat. Von daher verstehe ich jeden Pflegebedürftigen, der Zukunftsängste hat.

          Aber darum ging es mir bei meiner Frage auch nicht. Ich wollte nur herausfinden, wieso die Gutachter bei Ängsten gleich "abwimmeln", ohne sich damit ernsthaft auseinander zu setzen zu wollen?

          Zuletzt geändert von Lilo-6; 07.10.2020, 12:34.

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            #6
            Hallo Lilo-6 , du schreibst dein Freund hat eine Muskelerkrankung, dann wäre es doch denkbar das dein Freund aufgrund der NME eine Atemstörung hat drück es mal vorsichtig so aus und es aufgrund der Atemstörung er sich immer wieder mal verschluckt (Schluckstörung, Erstickungsängste ).

            Hat dein Freund schon mal an Atemtherapie gedacht ? (da kommen die Therapeuten auch zu ihm in die Wohnung zu ihm nach Haus).

            https://www.dgm.org/muskelkrankheite...physiotherapie


            alles gute Konrad
            Zuletzt geändert von Gast; 07.10.2020, 15:04.

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              #7
              @Konrad:
              Danke für die Hinweise.
              Die Atemmuskulatur ist auch nicht ganz in Ordnung. Atemtherapie war auch schon diskutiert worden.

              Ich gehe davon aus, da er eine neuromuskuläre Erkrankung hat, es wohl beides ist, also Atemstörungen und Schluckstörungen.
              Ich habe mal zu Schluckstörungen etwas gegoogelt und da ist mir aufgefallen, dass in einem Forum eine Betroffene nach einem Besuch beim Logopäden schrieb, dass sogar Räuspern schon zu den Schluckstörungen gehört. Und er räuspert sich schon sehr, sehr lange.
              Er verschluckt sich auch manchmal am eigenen Speichel und hustet oft, weil immer wieder etwas unkontrolliert den Hals runter läuft (Getränke oder Speichel).

              Kommentar


                #8
                Lilo-6

                Meinst du jetzt mich oder jemand anderen?

                Du hast doch sicher eine Krankheit, bei der das Verschlucken zu den Symptomen gehört?
                Und Du hast Dich wohl auch schon häufiger verschluckt und dabei ggf. keine Luft mehr bekommen?
                Denn bei meinem Bekannten liegt eine -neuromuskuläre- Krankheit vor, die zu Schluckstörungen führen kann und von daher wäre eine Psychotherapie nicht die Therapie, die das beseitigen kann.
                Es gibt Ärzte, die Logopädie für sinnvoll halten bei Schluckstörungen.
                1. Ja, ich habe sogar eine recht ausgeprägte Dysphagie. Die Symptomatik hatte ich bis vor Kurzem in den Griff bekommen, allein durch angepasste Nahrungskonsistenz und veränderte Schlucktechnik. Davor hatte ich mich oft so verschluckt, dass mir das Zeug aus der Nase kam oder ich mich so heftig verschluckte, dass ich keine Luft mehr bekam.
                2. Wenn er sich bisher nur wenige Male so heftig verschluckt hat, dann wäre Psychotherapie mglw. eine Hilfe.
                3. Ja, Logopädie kann helfen.

                Denn auf Pürierkost auszuweichen, wenn diese Störungen noch nicht immens stark sind, ist ein Verlust an Lebensqualität.
                Hm. Also das verstehe ich nicht. Entweder die Störungen sind so stark, dass man die Nahrungskonsistenz infach macht, oder sie sind noch nicht so stark, dann leidet man körperlich aber noch nicht so darunter. IM Übrigen könnte er auch erst einmal versuchen, zu jedem Bolus festen Essen einen Schluck Wasser zu nehmen, und im Mund zu warten, bis der Speisebrei dünn-breiig ist.
                Da bei mir v.a. der obere Speiseröhrenschließmuskel das Problem ist (der bei Mito eine Prädilektionsstelle ist), hilft das zum Teil.

                Jedenfalls sind die Ängste, die mein Bekannter hat, realistische Ängste, die man nicht "wegdiskutieren" kann
                Geht nicht um wegdiskutieren. Aber es gibt nun einmal bei diesen Erkrankungen Symptome, die man nur schwer kontrollieren kann, wenn überhaupt. Dann bleibt einem nichts anderes übrig, damit umzugehen, so weit, wie das eben möglich ist.
                Ein Psychotherapeut kann helfen, einen besseren psychische Umgang mit bestimmten Symptomen bzw. Ängsten zu finden. Kann. Hängt immer von dem einzelnen Fall ab.

                Ich denke, dass ein Gutachter, der nie zugleich Psychiater ist, die Ursachen der Ängste nicht auseinander dividieren kann. Denn wenn die Gutachter die Ängste unterscheiden müssten, dann müsste bei jedem Gutachten noch ein Psychiater hinzugezogen werden. Das Verfahren würde damit sehr kompliziert, teuer und zeitaufwendig.
                Ich verstehe deine Antwort hier nicht in Bezug auf meine Frage.
                Ich frage nochmal anders:
                Dein Bekannter wurde mit F 4.3.10 Ängste
                Die Person hat starke Ängste oder Sorgen, sie erlebt Angstattacken unabhängig von der Ursache.


                diagnostiziert, obwohl er ja eigentlich spezifische Ängste hat?
                Die Gutachter aber wollten jetzt spezifische Ängste aufgelistet haben, obwohl das in den Richtlinien nicht gefordert wird?


                Übrigens: ich finde es etwas seltsam und ja, ein Stück weit komme ich mir ver... , wenn die Infos, die du zu deinem Bekannten mit der Erkrankung gibst, alle haargenau zu dem passt, was du in den letzten Jahren hier im Forum zu deiner Erkrankung geschrieben hast.

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                  #9
                  @Pelztier
                  Du hast doch sicher eine Krankheit, bei der das Verschlucken zu den Symptomen gehört?
                  Und Du hast Dich wohl auch schon häufiger verschluckt und dabei ggf. keine Luft mehr bekommen?
                  Ich meinte mit meinen Fragen eigentlich Bill.
                  Aber Deine Ausführungen helfen mir auch etwas weiter.
                  Du bist ja sehr stark betroffen.

                  Also das verstehe ich nicht. Entweder die Störungen sind so stark, dass man die Nahrungskonsistenz infach macht, oder sie sind noch nicht so stark, dann leidet man körperlich aber noch nicht so darunter
                  Es kann auch bei nicht so starken Störungen dazu kommen, dass einem etwas in der Luftröhre stecken bleibt, wie der Fall meines Bekannten zeigt. Und das kann im schlimmsten Fall auch tötlich enden. Daher verstehe ich auch, wenn ein Betroffener Angst bekommt.
                  Ich weiß von einem Fall aus meiner Verwandtschaft, da ist ein alleinlebender junger Mann an Erbrochenem erstickt. Das ist nun nicht exakt dasselbe wie eine Schluckstörung, aber es zeigt, dass ein Erstickungstod auch an sich Gesunde und ohne Vorwarnung treffen kann.
                  Ich will damit sagen, dass man körperlich noch nicht sooo extrem an der Störung leiden muss, um nicht gefährdet zu sein.


                  Dein Bekannter wurde mit F 4.3.10 Ängste
                  Die Person hat starke Ängste oder Sorgen, sie erlebt Angstattacken unabhängig von der Ursache.
                  Der Bekannte bekam, trotz dieser Formulierung in den Richtlinien, wegen seiner Ängste keinen einzigen Punkt bei der Pflegegradbeurteilung.
                  Die Gutachterin stellte aber auf die Ursache der Ängste ab, obwohl in den Beurteilungsrichtlinien steht "unabhängig von der Ursache". Und das ist m. E. völlig falsch.
                  M. E. hätte die Gutachterin bei Vorliegen von Ängsten aber genauer fragen müssen - was sie nicht tat.
                  Wie es bei solchen Begutachtungen leider der Fall ist, wollen die Gutachter möglichst wenig Punkte vergeben müssen, um den Pflegegrad so niedrig wie nur möglich zu halten. Man bekommt den Eindruck, dass die Gutachter Provisionen oder ähnliches erhalten, wenn sie so wenig Pflegegrade wie nur möglich vergeben.
                  Dass es dabei um die Schicksale von hilfsbedürftigen Menschen geht, wird m. E. zu wenig beachtet.
                  Zuletzt geändert von Lilo-6; 07.10.2020, 21:23.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Lilo-6 Beitrag anzeigen
                    Du hast doch sicher eine Krankheit, bei der das Verschlucken zu den Symptomen gehört?
                    Ich habe eine Gliedergürtelmuskeldystrophie. Ob es das zu den Symptomen gehört, weiß ich um ehrlich zu sein gar nicht so genau. Ich glaube bei mir ist das aber eher so eine Angst-Sache als dass ich damit wirklich Probleme hätte. Ich verschlucke mich nicht öfters als andere Menschen, aber habe mich schon ziemlich heftig verschluckt und war danach ziemlich panisch, da es auch keiner mitbekommen hatte. Bei der ersten Begutachtung gab es dazu auch den Tipp Flüssigkeiten anzudicken, damit das nicht passiert.
                    Wie auch immer, bei mir wurde das dann akzeptiert und ein entsprechen größerer Aufwand bzw. mehr Hilfe notiert.

                    In Kombination mit den Zahnprothesen, dem Räuspern und der Schluckstörung könnte man auch mal in Richtung Bruxismus bzw. CMD schauen. Das ist auch so eine Geschichte, die bei mir in Frage kommt. Verspannter Nacken, verhärtete Kiefermuskulatur, kaputte Zähne, Globus-Gefühl, Schluckbeschwerden, Räuspern, Heiserkeit,... Das passt bei mir alles ziemlich gut. Evlt. könnte man das auch mal anschauen. Da würde ich den Zahnarzt mal darauf ansprechen. Bei mir mit meiner Panikstörung und Agoraphobie leider nicht so einfach.

                    Evtl. kann er ja mal einen Termin mit einem Psychiater machen, der ihm für den Widerspruch da mal etwas schreibt.

                    Unabhänig davon würde ich wie gesagt jeden einzelnen Punkt des Gutachtens durchgehen, den ihr anders seht. Im Widerspruch dann auf jeden Punkt ausführlich eingehen und erklären, warum es bei ihm eben nicht reicht, dass man ihm z.B. das Essen hin stellt. Wenn derjenige da große Angst hat sich zu verschlucken und er sich wohler fühlt, dass da jemand mit dabei sitzt, dann ist das eben der tatsächliche Aufwand und der muss notiert werden. Ob das nun therapierbar ist oder nicht, ändert am derzeitigen Aufwand nichts.
                    Bei Gesprächen über Zukunftsängste fällt mir spontan leider kein Punkt ein wo man das unterbringen könnte. Das sind sicherlich reale Dinge, um die er sich da Gedanken macht und wobei er auch Hilfe braucht und ein tatsächlicher Zeitaufwand entsteht.

                    Der wichtigste Punkt ist aber: Verpasst auf keinen Fall die Widerspruchsfrist!

                    Kommentar


                      #11
                      kann auch bei nicht so starken Störungen dazu kommen, dass einem etwas in der Luftröhre stecken bleibt, wie der Fall meines Bekannten zeigt
                      Sicher. Aber es ging darum, dass man bei entsprechend stark ausgeprägter Klinik „freiwillig“ die Nahrungskonsistenz anpasst.
                      Natürlich kommt es immer auf die Ursache der Dysphagie an. Prinzipiell geht Brei immer besser als Festes. Manchmal jedoch geht flüssiges (relativ) problemlos (cricopharyngeale Dysphagie), manchmal geht Flüssiges kaum oder am schlechtesten. Bei Mitos handelt es sich wie gesagt am häufigsten um eine cricopharyngeale Dysphagie. Und da hilft oft, was ich ansprach: normales Essen, aber immer kombiniert mit einem Schluck Wasser, und das dann zu einem Brei im Mund werden lassen. Und dann immer beim Schlucken Kopf auf die Brust.
                      Logopäde kann helfen, eine bessere Schlucktechnik zu finden.

                      Also die Richtlinie fordert offenbar keine Spezifizierung der Ängste. Die Gutachterin will jedoch eine Spezifizierung der Ängste und hat daher keinerlei Punkte für die Ängste vergeben, die der Arzt mit der F-Diagnose „unspezifische Ängste“ versehen hat? Wenn ja, hat die Gutachterin natürlich unrecht. Aber mglw. würde man sich die Arbeit einfacher machen, wenn man den Arzt bittet, die Diagnose zu konkretisieren, und spezifische Ängste zu benennen.

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                        #12
                        Bei der ersten Begutachtung gab es dazu auch den Tipp Flüssigkeiten anzudicken, damit das nicht passiert.
                        naja, das hilft aber nicht bei allen Formen von neuromuskulärer Dysphagie, das kommt immer auf die Ursache an.
                        Mit Flüssigkeiten verschluckt es sich aber auch eigentlich auch nich so heftig.
                        Flüssigkeiten haben eher ein höheren Risiko für eine (stille) Aspiration.

                        Kommentar


                          #13

                          Manchmal jedoch geht flüssiges (relativ) problemlos (cricopharyngeale Dysphagie), manchmal geht Flüssiges kaum oder am schlechtesten. Bei Mitos handelt es sich wie gesagt am häufigsten um eine cricopharyngeale Dysphagie. Und da hilft oft, was ich ansprach: normales Essen, aber immer kombiniert mit einem Schluck Wasser, und das dann zu einem Brei im Mund werden lassen. Und dann immer beim Schlucken Kopf auf die Brust.
                          Die Gutachterin (Nichtmedizinerin) behauptete, dass Schluckstörungen immer mit dem Verschlucken beim Trinken anfangen.
                          Als mein Bekannter aber sagte, er habe beim Trinken keine Probleme und habe diese mehr beim Essen, hat die Gutachterin vielleicht geglaubt, dass die Schluckstörungen erfunden wurden, um zu punkten?
                          Ich denke aber auch, dass es unterschiedliche Arten von Schluckstörungen sicher gibt und es auf die Ursache ankommt.



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                            #14
                            Die Gutachterin (Nichtmedizinerin) behauptete, dass Schluckstörungen immer mit dem Verschlucken beim Trinken anfangen.
                            Das stimmt definitiv nicht.
                            Es gibt oropharnygeale und eshageale Dysphagie. Nur bei ersterer ist das Trinken meist, aber nicht immer zuerst betroffen. Bei der cricopharyngeale Dysphagie geht oft festes Essen schlechter als Trinken.

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                              #15
                              pelztier86 Das ist super spannend. Bei mir ist es genauso, dass ich mit dem festen Essen gerade richtige Probleme bekomme, sodass ich anfange, auf breiige Konsistenz auszuweichen. Bei mir besteht derzeit Verdacht auf Mito. Das würde ja dann dazu passen. Ich hätte zwei Fragen, falls du das liest und antworten magst.
                              1. Weißt du, ob es dazu eine Studie gibt, dass cricopharyngeale Dysphagien typisch für Mito sind? Und wo ich die finden kann?
                              2. Können cricopharyngeale Dysphagiem mittels Schluckakt Röntgen diagnostiziert werden?

                              Falls du das liest und mir antworten magst, wäre das eine große Hilfe.
                              LG

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