Ich danke den phb und Blauracke für Ihre Beiträge.
Wir brauchen einfach Hilfe mit Informationen von Betroffenen, welche auch schon mal solch ein Thema hatten.
Was z.B. passiert,
- wenn mein Mann und ich spazierengehen - eben 5 km - die Krankenschwester unterwegs stehenbleibt, oder zu unserem Domizil zurückläuft und wir deshalb alleine weitergehen müssen. Wenn dann etwas passiert z.B. spontan die Maskenbeatmung nicht mehr ausreicht, wir zwar Ambubeutel dabei haben, aber dies für die Beatmung meines Mannes nicht ausreicht oder ich es vor Aufregung nicht schaffe, meinen Mann mit dem Ambubeutel ausreichend alleine, ohne Untersützung einer weiter Person (dieser "Intensivkrankenschwester") zu beatmen?
Wer wäre dann zuständig / verantwortlich? Wir selbst oder der Intensivpflegedienst oder die Krankenschwester?
Heute z.B.:
Wir besuchten einen Bekannten, ebenfalls ALS Betroffenen.
Als wir das Beatmungsgerät (mit separaten Akkus) am Rollstuhl zuhause vom Strom nahmen (Stecker), gab dieses Gerät stetig Alarm "Akku leer". Und dies obwohl insgesamt 3 Akkus (1x im Beatmungsgerät und 2 x im sep. Akkupack). Zusätzlich schaltete sich das Beatmungsgerät beim Abkabeln von der Steckdose einfach aus.
Wir besuchten dennoch den Bekannten - nahmen ein anderes vollständiges Geräteset mit und tauschten vor Ort beim Bekannten mühevoll die Geräte um (raus aus Spezialrucksack, umstöpseln usw).
Die "Intensivkrankenschwester" welche heute anwesend war, hätte dies ohne mich nicht geschafft. Es ist aber eine attraktive, schlanke, nette.
Ich hätte dies alleine geschafft (mit Mühe und Aufwand), sie alleine hätte es kaum erledigen können. Zu zweit war es aber schneller und einfacher umgebaut (z.B. musste Akku aus einem Akku-Gerät aus- und in das andere umgebaut werden).
Die Hotline für Notfälle von Heinen und Löwenstein hätte viel zu lange gebraucht um zu uns zu kommen.
Also, was macht man dann, wenn man auf Spaziergängen vom Intensivpflegepersonal alleine gelassen wird, oder die Intensivkrankenschwester intensiv rauchen geht außerhalb des Wohnraumes?
Wer muss dies verantworten? Welche gesetzliche Regelungen? Oder welche nicht per Parapraph festgelegten, aber "handelsüblichen" Vorgehensweisen sind dann anzuwenden?
Liebe Leute, das ist ein Thema.
Wenn meinem Mann deswegen etwas schwerwiegendes passiert - hat er die Verantwortung definitiv nicht - aber die Folgen absolut zu tragen!!
Dr. Kai Oderwald - oder auch Kaihawai - kann auch ein Lied dazu singen!
Wir brauchen einfach Hilfe mit Informationen von Betroffenen, welche auch schon mal solch ein Thema hatten.
Was z.B. passiert,
- wenn mein Mann und ich spazierengehen - eben 5 km - die Krankenschwester unterwegs stehenbleibt, oder zu unserem Domizil zurückläuft und wir deshalb alleine weitergehen müssen. Wenn dann etwas passiert z.B. spontan die Maskenbeatmung nicht mehr ausreicht, wir zwar Ambubeutel dabei haben, aber dies für die Beatmung meines Mannes nicht ausreicht oder ich es vor Aufregung nicht schaffe, meinen Mann mit dem Ambubeutel ausreichend alleine, ohne Untersützung einer weiter Person (dieser "Intensivkrankenschwester") zu beatmen?
Wer wäre dann zuständig / verantwortlich? Wir selbst oder der Intensivpflegedienst oder die Krankenschwester?
Heute z.B.:
Wir besuchten einen Bekannten, ebenfalls ALS Betroffenen.
Als wir das Beatmungsgerät (mit separaten Akkus) am Rollstuhl zuhause vom Strom nahmen (Stecker), gab dieses Gerät stetig Alarm "Akku leer". Und dies obwohl insgesamt 3 Akkus (1x im Beatmungsgerät und 2 x im sep. Akkupack). Zusätzlich schaltete sich das Beatmungsgerät beim Abkabeln von der Steckdose einfach aus.
Wir besuchten dennoch den Bekannten - nahmen ein anderes vollständiges Geräteset mit und tauschten vor Ort beim Bekannten mühevoll die Geräte um (raus aus Spezialrucksack, umstöpseln usw).
Die "Intensivkrankenschwester" welche heute anwesend war, hätte dies ohne mich nicht geschafft. Es ist aber eine attraktive, schlanke, nette.
Ich hätte dies alleine geschafft (mit Mühe und Aufwand), sie alleine hätte es kaum erledigen können. Zu zweit war es aber schneller und einfacher umgebaut (z.B. musste Akku aus einem Akku-Gerät aus- und in das andere umgebaut werden).
Die Hotline für Notfälle von Heinen und Löwenstein hätte viel zu lange gebraucht um zu uns zu kommen.
Also, was macht man dann, wenn man auf Spaziergängen vom Intensivpflegepersonal alleine gelassen wird, oder die Intensivkrankenschwester intensiv rauchen geht außerhalb des Wohnraumes?
Wer muss dies verantworten? Welche gesetzliche Regelungen? Oder welche nicht per Parapraph festgelegten, aber "handelsüblichen" Vorgehensweisen sind dann anzuwenden?
Liebe Leute, das ist ein Thema.
Wenn meinem Mann deswegen etwas schwerwiegendes passiert - hat er die Verantwortung definitiv nicht - aber die Folgen absolut zu tragen!!
Dr. Kai Oderwald - oder auch Kaihawai - kann auch ein Lied dazu singen!
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