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Kraftfahrzeughilfe

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    Kraftfahrzeughilfe

    Ich habe gesehen das es eine Verordnung über Kraftfahrzeughilfe gibt,demnach soll es einen Zuschuß bis zu 9.500 € geben wenn man ein Auto kauft um zur Arbeitsstelle zu kommen oder auch um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
    Mit der Arbeitsstelle wird´s bei mir wohl nicht´s mehr und ob ich nochmal einen Arbeitsplatz finde ist mit 58 Jahren fraglich aber am gesellschaftlichen Leben teilnehmen will ich schon noch.
    Da ich momentan ein Auto mit Schaltung habe und auf Automatik umsteigen möchte um später auch einen Umbau auf Handgas /Bremse benötige.
    Hat hier jemand Erfahrungen damit und kann mir Tipps geben ?
    Zuletzt geändert von Uwe1962; 24.04.2021, 12:00.

    #2
    Voraussetzung dafür ist das Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis.
    Hast Du das?
    It's a terrible knowing what this world is about

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      #3
      Das G habe ich und eine Änderung auf aG wird gerade gestellt.
      Gibt es dann noch weitere "Bedingungen" zur Kraftfahrzeughilfe?

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        #4
        Im Prinzip nicht. Die Frage ist nur, welches Gesetz und damit welcher Träger in Frage kommt.

        Was heißt "Mit der Arbeitsstelle wird´s bei mir wohl nicht´s mehr "`?
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          #5
          Ich gehe mal davon aus das es bei mir die Rentenversicherung sein wird. Bin auch gerade dabei den Antrag auf EU Rente zu stellen,da demnächst das Krakengeld ausläuft (72 Wochen).
          Mein "noch" Arbeitgeber signalisiert mir auch das er sich keine Gedanken macht ob und wie er mich weiterbeschäftigen kann oder will.
          Aber das soll auch nicht das Thema sein, mich interessiert inwieweit ich die KFZ Hilfe in Anspruch nehmen kann und welche Bedingungen erfüllt sein müssen,denn ich will ja weiterhin mobil sein,ob es nun zum Zweck der Arbeit ist oder um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
          Dazu benötige ich eben ein Auto mit Automatik das von mir bzw bei Verschlechterung meines Gesundheitszustandes auch von meiner Lebensgefährtin gefahren werden kann.

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            #6
            Wenn Du EU-Rente ist es mit Sicherheit die RV nicht. Die zahlt nur solange eine Aussicht besteht, dass Du den Job noch ein o
            paar Jahre machst.
            Da bleib dann nur "Hilfe zur Mobilität" im Rahmen der Eingliederungshilfe. Das wird eher schwierig. Such dir schonmal ne' gute Rechtsschutzversicherung.
            Warum kannst Du den Job denn nicht behalten? Bist Du Dachdecker?
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              #7
              Wenn's zu schwierig wird lass ich es eben sein,Rechtschutz hab ich aber ich will mich auch nicht ewig vor Gericht herumärgern. Mit ner Pflegestufe bekomm ich ja wenigstens nen Umbau auf Handbedienung bezahlt,da wird's eben kein neues Auto sondern ein gutes Gebrauchtes.
              Bin von Beruf Lasermonteur und immer mal auf Dienstreise nach Israel gewesen. Das geht eben nicht vom Schreibtisch aus und wie gesagt macht sich mein Chef keinerlei Gedanken wie er mich weiterbeschäftigen könnte.

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                #8
                "Mit ner Pflegestufe bekomm ich ja wenigstens nen Umbau auf Handbedienung bezahlt"
                Wie kommst Du denn darauf?

                RV mit Sozial- und Verwaltungsrecht?
                It's a terrible knowing what this world is about

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                  #9
                  Wenn Du eine Rechtsschutz hast kannst Du das im Fall der Ablehnung doch an den Anwalt geben. Dann brauchst Du Dich doch nicht weiter drum zu kümmern. Allenfalls mal ein Attest beibringen oder zum Gutachter.
                  Ich lehn mich in so einem Fall ganz entspannt zurück und muss mich dann auch nicht mehr selber mit der Behörde rumschlagen.
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                    #10
                    Meine RV deckst auch Sozialrecht ab, Verwaltungsrecht dürfte da auch drin sein,muss ich aber nochmal bei der RV nachlesen,bzw Nachfragen.
                    Das mit dem Umbau auf Handbedienung im Auto und die Übernahme der Kosten wenn man ne Pflegestufe hat,wurde mir von der Firma erzählt,die diese Umbauten am Auto seit über 30 Jahren macht. Ich hoffe mal das sie schon wissen wovon die reden und der Umbau würde auch erst stattfinden wenn das ganze genehmigt ist.
                    Wäre es eigentlich sinnvoll statt der Rechtschutz den VDK einzuschalten,die sollen doch speziell für solche Fälle sein ? Ich hab echt keine Lust mich ewig vor Gericht rumzuschlagen ,auch wenn ich mich zurücklehnen kann aber das alles dauert ja Monate und wenn man dringen was braucht ist das kontraproduktiv.

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                      #11
                      Hallo,

                      lies mal folgende Seite:


                      Liebe Grüße
                      Sandra

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                        #12
                        Den Antrag kann man auch ersteinmal formlos stellen (Einfach aufschreiben was man beantragt und warum). Da reichen 2 kurze Sätze.
                        Und im Verfahren immer darauf achten, dass das Amt seine Bearbeitungsfristen einhält (gesetzliche Frist - 3 Tage bei Bescheidzustellung per Post). Wird die Frist um nur 1 Tag überzogen gilt der Antrag (ohne weitere Prüfung) als genehmigt. Das kriegt man bei Gericht in ca. 3 Wochen durch. Das würde ich dann aber nicht über den VdK machen, die haben da ihre eigenen Verbandsinteressen.
                        Bei mir ist das der RV 3mal passiert. 1mal bin ich vor Gericht gegangen und die RV musste auch Sachen bezahlen die eigentlich nicht genehmigungsfähig sind. Die anderen beiden Male (einmal 3 Tage und einmal 1 Monat) hatten die sowieso Alles genehmigt.
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                          #13
                          Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
                          Den Antrag kann man auch ersteinmal formlos stellen (Einfach aufschreiben was man beantragt und warum). Da reichen 2 kurze Sätze.
                          Und im Verfahren immer darauf achten, dass das Amt seine Bearbeitungsfristen einhält (gesetzliche Frist - 3 Tage bei Bescheidzustellung per Post). Wird die Frist um nur 1 Tag überzogen gilt der Antrag (ohne weitere Prüfung) als genehmigt. Das kriegt man bei Gericht in ca. 3 Wochen durch. Das würde ich dann aber nicht über den VdK machen, die haben da ihre eigenen Verbandsinteressen.
                          Bei mir ist das der RV 3mal passiert. 1mal bin ich vor Gericht gegangen und die RV musste auch Sachen bezahlen die eigentlich nicht genehmigungsfähig sind. Die anderen beiden Male (einmal 3 Tage und einmal 1 Monat) hatten die sowieso Alles genehmigt.
                          Ich glaube das ist nicht ganz korrekt:






                          Liebe Grüße
                          Sandra

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                            #14
                            sunflower
                            Im ersten Link sind ja die Fristen aufgeführt. Werden die nicht eingehalten gilt der Antrag als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Zur Einhaltung reicht nicht das Datum auf dem Bescheid. Der Bescheid muss in der Frist dem Antragsteller bekanntgegeben, also zugestellt werden. Davon kann der Träger ausgehen, wenn der 3 Tage vor Fristablauf zur Post gegeben wird (Fiktion der Bekanntgabe).

                            Der 2. Link bezieht sich auf (ur-)alte Recht. Der Antragsteller muss keine Nachfrist stellen. Damit gibt man sein Recht auf Kostenübernahme auf. Der Träger wird dann im Zweifelsfall schnell ablehnen und schon muss man in's Widerspruchsverfahren. Da gibt es dann keine Fristen mehr und das kann ewig dauern. Das sollte man keinesfalls tun, auch nicht telefonisch!
                            Nach Eintritt der Genehmigungsfiktion muss der Träger schriftlich die volle Kostenübernahme laut Antrag erklären. Tut er dies nicht beantragt man eine einstweile Verfügung beim Sozialgericht (geht notfalls auch ohne Anwalt).
                            Mit der Kostenübernahmeerklärung kann man dann das Hilfsmittel auf Kosten des Trägers beschaffen. Es besteht ein Anspruch auf Sachleistung, Man muss da also nicht selber in Vorleistung gehen und dann auf eine Erstattung hoffen.
                            Siehe: SG München, Beschluss v. 08.11.2016 – S 44 KR 218/16 - Bürgerservice (gesetze-bayern.de) gilt sinngemäß auch für Leistungen nach SGB IX oder auch der RV.
                            Zuletzt geändert von KlausB; 27.04.2021, 16:20.
                            It's a terrible knowing what this world is about

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                              #15
                              ok,vielen Dank für eure Informationen,mal sehen was sich daraus machen lässt.
                              Gestern hatte ich das Gespräch mit dem Medizinischen Dienst zwecks Pflegestufe und je nachdem was dabei herauskommt kann ich ja weitermachen.

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