Hallo ertmal an alle Leser,
Ich habe DMD und wohne in Frankfurt am Main. Ich habe Abitur und möchte Germanistik und Philosophie auf Magister studieren. Ich brauche daher eine Betreuung, habe dies beim Sozialamt beantragt. Dies wurde allerdings abgelehnt mit der Begründung, dass ich von der Rentenversicherungsanstalt, von der ich Berufsminderungsrente beziehe bzw. meine Familie, mich als "berufsunfähig auf Dauer" eingestuft worden bin, daher nie mehr als 3 Stunden täglich arbeiten könne und mir somit bereits ein "angemessener" Beitrag zu meinem Lebensunterhalt in Abrede gestellt worden sei. Was kann man da tun? Hat jemand bereits Erfahrung gesammelt was das angeht? Eigentlich steht mir das laut Grundgesetz zu, oder? Welche Schritte sollte ich als nächstes unternehmen und wann sollte ich es in Betracht ziehen zu klagen?
MfG Dragoonstar
Ich habe DMD und wohne in Frankfurt am Main. Ich habe Abitur und möchte Germanistik und Philosophie auf Magister studieren. Ich brauche daher eine Betreuung, habe dies beim Sozialamt beantragt. Dies wurde allerdings abgelehnt mit der Begründung, dass ich von der Rentenversicherungsanstalt, von der ich Berufsminderungsrente beziehe bzw. meine Familie, mich als "berufsunfähig auf Dauer" eingestuft worden bin, daher nie mehr als 3 Stunden täglich arbeiten könne und mir somit bereits ein "angemessener" Beitrag zu meinem Lebensunterhalt in Abrede gestellt worden sei. Was kann man da tun? Hat jemand bereits Erfahrung gesammelt was das angeht? Eigentlich steht mir das laut Grundgesetz zu, oder? Welche Schritte sollte ich als nächstes unternehmen und wann sollte ich es in Betracht ziehen zu klagen?
MfG Dragoonstar

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