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kassen müssen alternative medizin bezahlen

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    kassen müssen alternative medizin bezahlen

    hallo ihr lieben ich habe den artikel hier gelesen und dachte ich kopiere es einfach mal rein ,

    Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen Leistungen für medizinisch fragwürdige Therapien nicht verweigern. Das Bundesverfassungsgericht entschied so im Fall eines Patienten mit Duchenne'scher Muskeldystrophie, einem erblich bedingten Muskelschwund. Der Mann wurde mit homöopathischen Mitteln und Bioresonanztherapie behandelt. Es sei mit dem Grundgesetz sowie mit dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar, einem Kassenpatienten, für dessen lebensbedrohliche Krankheit keine schulmedizinische Behandlung zur Verfügung steht, die Kostenerstattung für eine ärztlich angewandte Therapie zu verweigern, die eine 'nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf' hat (Az. 1 BvR 347/98).

    [Quelle:] Öko-Test, Ausgabe 01.03.2009, Nr. 3/2009

    #2
    Hallo leyla,

    das ist spannend. Aber die Frage, die sich aufdrängt, ist natürlich: was heißt lebensbedrohlich!?

    Es gibt jetzt einige Erkrankungen unter den Muskelerkrankungen, bei denen man leider pauschal sagen kann, sie sind lebensbedrohlich, bzw.: mit der Stellung der Diagnose steht gleichzeitig eine lebensbedrohliche Situation für den Erkrankten fest. Die Muskeldystrophie Duchenne gehört zu diesen Erkrankungen. Das kann man so sagen, weil viele Erkrankte an der Erkrankung früh sterben.

    Aber bei den meisten anderen Muskeldystrophien glaube ich nicht, dass bei Diagnosestellung pauschal medizinisch auch gleich eine lebensbedrohliche Situation attestiert wird. Das heißt, es käme auf den Einzelfall an. Es gibt jetzt immer wieder mal Fälle von zB einer schwer verlaufenden FSHD, wo es dann auch angebracht ist, medizinisch von einer lebensbedrohlichen Situation zu sprechen.
    Wann, wo und wie allerdings eine lebensbedrohliche Situationen anfängt und wann sie eventuell wieder aufhört, dazu gibt es vermutlich keine Tabellen und wird ausschließlich von der Einschätzung der Ärzte abhängen.

    Das Wort lebensbedrohlich ist vermutlich weder juristisch noch medizinisch genau definiert, weshalb es natürlich ein äußerst vager Begriff bleibt, der viel Raum zur Interpretation lässt.
    Dann kommt noch die Frage hinzu, was mit dem Wort Erkrankung gemeint ist. Eine ausschließlich auf physische Aspekte reduzierte Erkrankung? Oder wird soetwas wie eine schwere Depression auch als lebensbedrohliche Erkrankung verstanden?

    Liebe Grüße
    Guido

    Kommentar


      #3
      Ich finde den Bericht und das dazugehörige Urteil sehr interessant, aber wie Guido auch schon angemerkt hat, gibt es bei der Formulierung so viele Variablen, dass es auch weiterhin für Kranke (egal in welcher Situation) schwierig sein wird, Therapien durchzusetzen, die neu oder noch nicht 20 Jahre an der eigenen Krankheit erprobt sind oder die eben nicht aus dem Bereich der Schulmedizin kommen.
      Der Vorteil der Intelligenz besteht darin: Sich dumm stellen zu können. Das Gegenteil ist weitaus schwieriger.

      Kommentar

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