hallo ihr lieben ich habe den artikel hier gelesen und dachte ich kopiere es einfach mal rein ,
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen Leistungen für medizinisch fragwürdige Therapien nicht verweigern. Das Bundesverfassungsgericht entschied so im Fall eines Patienten mit Duchenne'scher Muskeldystrophie, einem erblich bedingten Muskelschwund. Der Mann wurde mit homöopathischen Mitteln und Bioresonanztherapie behandelt. Es sei mit dem Grundgesetz sowie mit dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar, einem Kassenpatienten, für dessen lebensbedrohliche Krankheit keine schulmedizinische Behandlung zur Verfügung steht, die Kostenerstattung für eine ärztlich angewandte Therapie zu verweigern, die eine 'nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf' hat (Az. 1 BvR 347/98).
[Quelle:] Öko-Test, Ausgabe 01.03.2009, Nr. 3/2009

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen Leistungen für medizinisch fragwürdige Therapien nicht verweigern. Das Bundesverfassungsgericht entschied so im Fall eines Patienten mit Duchenne'scher Muskeldystrophie, einem erblich bedingten Muskelschwund. Der Mann wurde mit homöopathischen Mitteln und Bioresonanztherapie behandelt. Es sei mit dem Grundgesetz sowie mit dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar, einem Kassenpatienten, für dessen lebensbedrohliche Krankheit keine schulmedizinische Behandlung zur Verfügung steht, die Kostenerstattung für eine ärztlich angewandte Therapie zu verweigern, die eine 'nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf' hat (Az. 1 BvR 347/98).
[Quelle:] Öko-Test, Ausgabe 01.03.2009, Nr. 3/2009

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