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Indikationsschlüssel bei Verordnungen, Langzeitverordnungen, Dauerverordnungen

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    Indikationsschlüssel bei Verordnungen, Langzeitverordnungen, Dauerverordnungen

    Hallo, ich hab da mal noch eine Frage zu Euren Verordnungen:
    Was steht bei Euch denn auf dem Indikationsschlüssel? Also bei mir stand bisher immer "WS2a". Nun geht es aber um eine langfristige Genehmigung der Verordnung und die Krankenkasse schrieb mir: "In Ihrer Diagnosegruppe (WS2) ist nicht von einem nachvollziehbar fortlaufend gleichbleibenden Therapiebedarf (gleichbleibende Diagnosemit gleichbleibender funktionieller / struktureller irreversibler Schädigung und insoweit gleichbleibender Heilmitteltherapie) auszugehen."
    Auf der Verordnung hat mein Arzt aber als Diagnose "Muskeldystropie (g), Funktionsstörungen / Schmerzen durch Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung" mit angegeben und als Begründung die Empfehlung der Uniklinik Münster dazugeschrieben: "Zum Erhalt der Mobilität ist regelmäßige Fortführung der Krankengymnastik als Dauerbehandlung notwendig."
    Ich möchte nur mal wissen, was bei Euch da für Indikationsschlüssel-Nummern steht, egal ob Langfristgenehmigung, normale Verordnung mit 6x oder Dauerverordnung.
    Danke im voraus für Eurer Schreiben.
    LG, Bettina

    #2
    Hallo Bettina,

    der Indikationsschlüssel WS2 ist falsch vom Arzt gewählt, wenn der zugrundeliegende Befund eine Muskeldystrophie ist. Der Indikationsschlüssel sollte dann ZN... lauten. Unter dem Indikationsschlüssel WS... ist auch nur "allgemeine Krankengymnastik (KG)" zulässig. Nicht zulässig ist die für Muskelerkrankungen wichtige und richtige Behandlungsweise "KG-ZNS". Die gibt es nur beim Indikationsschlüssel ZN...

    Zudem steht "Muskeldystrophie" als Beispiel nun auch unter den Erkrankungen des Nervensystems ausgeschrieben. Der richtige Schlüssel bei Erwachsenen wäre demnach ZN2a/b/c. Kannst Du hier nachlesen: http://www.heilmittelkatalog.de/physio/zn2.htm

    Im Falle ZN sind Dauerbehandlungen und Behandlungen außerhalb des Regelfalls vorgesehen. Bei WS weiß ich es nicht. Da fragst Du am besten deinen Physio.
    Generell nehmen die KKs jede Gelegenheit wahr, Verordnungen abzulehnen. Da nun die ganzen Kürzel auf einer Verordnung viele Fehlerquellen bieten, kommt das nicht selten vor. Bei Dir steht der Indikationsschlüssel WS im Widerspruch zu der Diagnose Muskeldystrophie. Das wird der Kasse schon reichen, um sich querzustellen.

    Wie Ihr da am besten vorgeht, solltest Du mit deinem Physio besprechen. Die wissen in der Regel, wie es laufen muss, weil es um deren Geld geht.

    Liebe Grüße
    Guido

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      #3
      Hallo Guido,
      danke für Deinen Tipp. Habe bereits in der Neurologie angerufen, mein Neurologe stellt mir eine neue Verordnung mit dem richtigen Indikationsschlüssel aus. Ich hoffe, dann klappt alles.
      LG, Bettina.

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