Hallo, ich hab da mal noch eine Frage zu Euren Verordnungen:
Was steht bei Euch denn auf dem Indikationsschlüssel? Also bei mir stand bisher immer "WS2a". Nun geht es aber um eine langfristige Genehmigung der Verordnung und die Krankenkasse schrieb mir: "In Ihrer Diagnosegruppe (WS2) ist nicht von einem nachvollziehbar fortlaufend gleichbleibenden Therapiebedarf (gleichbleibende Diagnosemit gleichbleibender funktionieller / struktureller irreversibler Schädigung und insoweit gleichbleibender Heilmitteltherapie) auszugehen."
Auf der Verordnung hat mein Arzt aber als Diagnose "Muskeldystropie (g), Funktionsstörungen / Schmerzen durch Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung" mit angegeben und als Begründung die Empfehlung der Uniklinik Münster dazugeschrieben: "Zum Erhalt der Mobilität ist regelmäßige Fortführung der Krankengymnastik als Dauerbehandlung notwendig."
Ich möchte nur mal wissen, was bei Euch da für Indikationsschlüssel-Nummern steht, egal ob Langfristgenehmigung, normale Verordnung mit 6x oder Dauerverordnung.
Danke im voraus für Eurer Schreiben.
LG, Bettina
Was steht bei Euch denn auf dem Indikationsschlüssel? Also bei mir stand bisher immer "WS2a". Nun geht es aber um eine langfristige Genehmigung der Verordnung und die Krankenkasse schrieb mir: "In Ihrer Diagnosegruppe (WS2) ist nicht von einem nachvollziehbar fortlaufend gleichbleibenden Therapiebedarf (gleichbleibende Diagnosemit gleichbleibender funktionieller / struktureller irreversibler Schädigung und insoweit gleichbleibender Heilmitteltherapie) auszugehen."
Auf der Verordnung hat mein Arzt aber als Diagnose "Muskeldystropie (g), Funktionsstörungen / Schmerzen durch Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung" mit angegeben und als Begründung die Empfehlung der Uniklinik Münster dazugeschrieben: "Zum Erhalt der Mobilität ist regelmäßige Fortführung der Krankengymnastik als Dauerbehandlung notwendig."
Ich möchte nur mal wissen, was bei Euch da für Indikationsschlüssel-Nummern steht, egal ob Langfristgenehmigung, normale Verordnung mit 6x oder Dauerverordnung.
Danke im voraus für Eurer Schreiben.
LG, Bettina

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