Hallo Klaus,
ich habe meinen bisherigen GdB ohne Rolli bekommen. Am Anfang habe ich 30 bewilligt bekommen und Widerspruch eigelegt und dann 70 und G bekommen. Habe ein Jahr später einen Verschlechterungsantrag gestellt und 90 und G und B bekommen. Mit dem Rolli habe ich jetzt wieder einen Verschlechterungsantrag gestellt und der wurde abgelehnt. Bin dann aber nicht in Widerspruch gegangen.
Wenn du einmal 30 und einmal 20 (woher weißt du die Werte eigentlich?) kannst du aber keine 50 bekommen haben. Die Verschiedenen Krankheiten werden nicht addiert, sondern nach einem nicht ganz zu durchschauendem System berechnen aber nicht addiert!
Bestehen deine Wirbelsäulenprobleme denn nicht mehr? Und auch die Psyche ist wieder total ok? Dann hättest du deinen SBA doch schon längst zurückgeben müssen, oder?
Für einen Widerspruch kannst du dir, wenn du Mitglied bei der DGM bist, dort Hilfe holen. Wichtig ist Hilfe aber vor allem bei einer Klage obwohl du beim Sozialgericht keinen Anwalt brauchst. Aber so weit bist du ja nicht.
Las dich aber nicht von einem Widerspruch abhalten. Das ist manchmal Standart...
Gruß
Suppengrün
ich habe meinen bisherigen GdB ohne Rolli bekommen. Am Anfang habe ich 30 bewilligt bekommen und Widerspruch eigelegt und dann 70 und G bekommen. Habe ein Jahr später einen Verschlechterungsantrag gestellt und 90 und G und B bekommen. Mit dem Rolli habe ich jetzt wieder einen Verschlechterungsantrag gestellt und der wurde abgelehnt. Bin dann aber nicht in Widerspruch gegangen.
Wenn du einmal 30 und einmal 20 (woher weißt du die Werte eigentlich?) kannst du aber keine 50 bekommen haben. Die Verschiedenen Krankheiten werden nicht addiert, sondern nach einem nicht ganz zu durchschauendem System berechnen aber nicht addiert!
Bestehen deine Wirbelsäulenprobleme denn nicht mehr? Und auch die Psyche ist wieder total ok? Dann hättest du deinen SBA doch schon längst zurückgeben müssen, oder?
Für einen Widerspruch kannst du dir, wenn du Mitglied bei der DGM bist, dort Hilfe holen. Wichtig ist Hilfe aber vor allem bei einer Klage obwohl du beim Sozialgericht keinen Anwalt brauchst. Aber so weit bist du ja nicht.
Las dich aber nicht von einem Widerspruch abhalten. Das ist manchmal Standart...
Gruß
Suppengrün


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