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Bezahlung von Therapien durch die GKK

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    Bezahlung von Therapien durch die GKK

    Hallo

    Bin in der Zeitung auf folgenden Artikel gestoßen .

    Kassen zahlen Therapien für unheilbar Kranke.

    Ein unheilbar Kranker hat das Recht, auch eine Behandlung erstattet zu bekommen, für deren Wirksamkeit es keinen Beleg gibt.
    Das hat, laut einem Bericht der " Apotheken Umschau " das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden.
    geklagt hatte ein Mann, der an einer unheilbaren Form von Muskelschwund leidet. Seine Krankenkasse lehnte eine immunbiologische Behandlung ab.
    Das Bundesverfassungsgericht gab ihm aber recht:
    Es reiche, wenn die Behandlung eine auf " Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbar positive Entwicklung des Krankheitsverlaufs " verspreche.

    Die Entscheidung ist in den Presseberichetn des Bundesverfassungsgerichts zu finden.

    vielleicht hilft dies ja einigen von uns weiter.

    mfg
    Horst
    Horst , Einschlusskörpermyositis,erkannt 2002,

    Man muss so leben ,
    als habe man nur noch eine Stunde Zeit
    und könne nur das Allerwichtigste erledigen .
    Und gleichzeitig so , als werde man das ,
    was man tut , bis in alle Ewigkeit fortsetzen .

    Leo Tolstoi

    #2
    Hallo Horst,

    kannst du mal nen genauen Link schicken, konnte die Pressemitteilung nicht finden, würd mich interessieren.

    Vielen Dank

    Gruß Sasse

    Kommentar


      #3
      Hallo Sasse

      mit Links kenne ich mich nicht aus

      bin über Google zum Bundesverfassungsgericht
      dann Pressemitteilung Nr. 126/ 2005 vom 16. Dezember 2005

      Beschluss vom 6.dezember 2005 - 1 BvR 347/98 -

      ich hoffe due findest den Beschluss auch so
      mfg
      Horst
      Horst , Einschlusskörpermyositis,erkannt 2002,

      Man muss so leben ,
      als habe man nur noch eine Stunde Zeit
      und könne nur das Allerwichtigste erledigen .
      Und gleichzeitig so , als werde man das ,
      was man tut , bis in alle Ewigkeit fortsetzen .

      Leo Tolstoi

      Kommentar


        #4
        Hallo,
        bereits im Muskelreport Heft 1/2006 (S. 34) haben wir über dieses Urteil informiert. Es wird immer wieder so dargestellt, dass das BVG in der Sache entschieden hätte, also, dass die Therapie zu bezahlen sei. Dem ist natürlich nicht so, da dies gar nicht im Ermessen des BVG liegt. Es hat lediglich ein Urteil des Bundessozialgerichtes aufgehoben und zur erneuten Verhandlung dorthin zurück verwiesen. Grund dafür war die nicht Vereinbarkeit mit Artikel 2 des Grundgesetzes (Grundrecht auf Leben). Dennoch hat dieses Urteil sicher weitreichende Konsequenzen für die Sozialgerichte.
        Freundliche Grüße
        Horst Ganter

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          #5
          Hallo,

          Vielen dank, habe den bericht gefunden, werde es mir in Ruhe mal durchlesen.


          Grüßle Sasse

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