Hallo
Bin in der Zeitung auf folgenden Artikel gestoßen .
Kassen zahlen Therapien für unheilbar Kranke.
Ein unheilbar Kranker hat das Recht, auch eine Behandlung erstattet zu bekommen, für deren Wirksamkeit es keinen Beleg gibt.
Das hat, laut einem Bericht der " Apotheken Umschau " das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden.
geklagt hatte ein Mann, der an einer unheilbaren Form von Muskelschwund leidet. Seine Krankenkasse lehnte eine immunbiologische Behandlung ab.
Das Bundesverfassungsgericht gab ihm aber recht:
Es reiche, wenn die Behandlung eine auf " Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbar positive Entwicklung des Krankheitsverlaufs " verspreche.
Die Entscheidung ist in den Presseberichetn des Bundesverfassungsgerichts zu finden.
vielleicht hilft dies ja einigen von uns weiter.
mfg
Horst
Bin in der Zeitung auf folgenden Artikel gestoßen .
Kassen zahlen Therapien für unheilbar Kranke.
Ein unheilbar Kranker hat das Recht, auch eine Behandlung erstattet zu bekommen, für deren Wirksamkeit es keinen Beleg gibt.
Das hat, laut einem Bericht der " Apotheken Umschau " das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden.
geklagt hatte ein Mann, der an einer unheilbaren Form von Muskelschwund leidet. Seine Krankenkasse lehnte eine immunbiologische Behandlung ab.
Das Bundesverfassungsgericht gab ihm aber recht:
Es reiche, wenn die Behandlung eine auf " Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbar positive Entwicklung des Krankheitsverlaufs " verspreche.
Die Entscheidung ist in den Presseberichetn des Bundesverfassungsgerichts zu finden.
vielleicht hilft dies ja einigen von uns weiter.
mfg
Horst

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