Hallo Konrad,
Danke für Deine Antwort.
Ich bin beihilfeberechtigt und dazu noch privat versichert.
Nur bei der Beihilfestelle habe ich einen Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten mit 70 %, wenn im Nahbereich von unter 30 km keine geeignete Behandlungsmöglichkeit ist.
Fahrkosten zum Arzt meiner Wahl werden nur erstattet, wenn der auch gleichzeitig der nächstgelegene Arzt ist und weiter als 30 km entfernt ist.
Ich habe in anderen Fällen ärztliche Bescheinigungen wegen Fahrkosten bei der Beihilfe eingereicht. Es geht um weitaus geringere Summen von unter 30 Euro pro Arztfahrt.
Ich bin deswegen vor dem Verwaltungsgericht (!), weil die Beihilfestelle trotz der Bescheinigungen die Fahrkosten nicht anerkannt hat.
Fahrkosten, die gar über 1000 Euro betragen, bekomme ich bei meiner Beihilfestelle bestimmt nie anerkannt, wenn die Beihilfestelle schon bei "Peanuts-Beträgen" so kleinlich ist.
Dort sitzen Sachbearbeiter, die Null medizinische Vorbildung haben und die einem sogar am Telefon vorhalten, dass andere Beihilfeberechtigte ihre Fahrkosten nicht geltend machen.
Die suchen aus irgendwelchen Listen einen nächstgelegenen Arzt heraus und behaupten dann stur, dass ich doch zu diesem Arzt gehen könne. Oft genug habe ich dann durch Rückfrage bei diesem Arzt festgestellt, dass dieser Arzt eben nicht die Untersuchungen anbietet, die bei mir nötig sind. Allein der Zeitaufwand, den ich damit habe, ist enorm.
Ich kann durchaus verstehen, wenn andere dann lieber auf die Fahrkosten verzichten.
Ich werde bei solch hohen Kosten vors Verwaltungsgericht gehen müssen und trage dann noch ein Kostenrisiko wegen der Gerichtskosten.
Das Merkzeichen "G" habe ich noch nicht beantragt, bzw. es wurde früher mal abgelehnt, weil ich keine aussagefähigen Arztberichte hatte.
Wenn das Versorgungsamt vom Hausarzt alle Berichte sich vorlegen lässt, sind immer wieder einige dabei, wo meine Einschränkungen in der Beweglichkeit bagatellisiert werden.
Gerade bei einer mitochondrialen Krankheit ist es doch meist so, dass die Betroffenen noch laufen können, sie aber frühzeitig ermüden. Dieses Ermüden kann man ja leider bei keinem Arzt demonstrieren. So lange nimmt sich keiner Zeit.
Und die Diagnose mitochondriale Krankheit habe ich auch noch nicht sicher, weil meine beiden Kostenträger auch beim Gentest mir Probleme machten und ich auch hierzu noch Unterstützung von Ärzten benötige. Und ohne Gentest ist eine Mito als Diagnose eben nicht gesichert.
Auch bei der Suche nach einem wohnortnahen Neurologen bekam ich schon 2 Mal eine Ablehnung: Die Neurologen sagten mir, sie kennen sich mit Mitos nicht aus. Ich solle in ein Zentrum wie Bonn, München oder Halle gehen.
Und wenn ich dorthin will, muss ich mind. 280 km auch wieder fahren ... und muss dann noch ein halbes Jahr auf einen Termin warten.
Zusammengefaßt:
Ich trete auf der Stelle und komme nicht voran.
Eggenfelden:
Ist für mich in etwa genausoweit weg wie Münster.
Aber nochmals Danke fürs Mitdenken.
lg
Lilo
Danke für Deine Antwort.
Ich bin beihilfeberechtigt und dazu noch privat versichert.
Nur bei der Beihilfestelle habe ich einen Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten mit 70 %, wenn im Nahbereich von unter 30 km keine geeignete Behandlungsmöglichkeit ist.
Fahrkosten zum Arzt meiner Wahl werden nur erstattet, wenn der auch gleichzeitig der nächstgelegene Arzt ist und weiter als 30 km entfernt ist.
Ich habe in anderen Fällen ärztliche Bescheinigungen wegen Fahrkosten bei der Beihilfe eingereicht. Es geht um weitaus geringere Summen von unter 30 Euro pro Arztfahrt.
Ich bin deswegen vor dem Verwaltungsgericht (!), weil die Beihilfestelle trotz der Bescheinigungen die Fahrkosten nicht anerkannt hat.
Fahrkosten, die gar über 1000 Euro betragen, bekomme ich bei meiner Beihilfestelle bestimmt nie anerkannt, wenn die Beihilfestelle schon bei "Peanuts-Beträgen" so kleinlich ist.
Dort sitzen Sachbearbeiter, die Null medizinische Vorbildung haben und die einem sogar am Telefon vorhalten, dass andere Beihilfeberechtigte ihre Fahrkosten nicht geltend machen.
Die suchen aus irgendwelchen Listen einen nächstgelegenen Arzt heraus und behaupten dann stur, dass ich doch zu diesem Arzt gehen könne. Oft genug habe ich dann durch Rückfrage bei diesem Arzt festgestellt, dass dieser Arzt eben nicht die Untersuchungen anbietet, die bei mir nötig sind. Allein der Zeitaufwand, den ich damit habe, ist enorm.
Ich kann durchaus verstehen, wenn andere dann lieber auf die Fahrkosten verzichten.
Ich werde bei solch hohen Kosten vors Verwaltungsgericht gehen müssen und trage dann noch ein Kostenrisiko wegen der Gerichtskosten.
Das Merkzeichen "G" habe ich noch nicht beantragt, bzw. es wurde früher mal abgelehnt, weil ich keine aussagefähigen Arztberichte hatte.
Wenn das Versorgungsamt vom Hausarzt alle Berichte sich vorlegen lässt, sind immer wieder einige dabei, wo meine Einschränkungen in der Beweglichkeit bagatellisiert werden.
Gerade bei einer mitochondrialen Krankheit ist es doch meist so, dass die Betroffenen noch laufen können, sie aber frühzeitig ermüden. Dieses Ermüden kann man ja leider bei keinem Arzt demonstrieren. So lange nimmt sich keiner Zeit.
Und die Diagnose mitochondriale Krankheit habe ich auch noch nicht sicher, weil meine beiden Kostenträger auch beim Gentest mir Probleme machten und ich auch hierzu noch Unterstützung von Ärzten benötige. Und ohne Gentest ist eine Mito als Diagnose eben nicht gesichert.
Auch bei der Suche nach einem wohnortnahen Neurologen bekam ich schon 2 Mal eine Ablehnung: Die Neurologen sagten mir, sie kennen sich mit Mitos nicht aus. Ich solle in ein Zentrum wie Bonn, München oder Halle gehen.
Und wenn ich dorthin will, muss ich mind. 280 km auch wieder fahren ... und muss dann noch ein halbes Jahr auf einen Termin warten.
Zusammengefaßt:
Ich trete auf der Stelle und komme nicht voran.
Eggenfelden:
Ist für mich in etwa genausoweit weg wie Münster.
Aber nochmals Danke fürs Mitdenken.
lg
Lilo


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