Hallo Kath,
bei der befristeten Rente ruht das Arbeitsverhältnis und ich bekomme auch meine Zusatzrente mtl. ausgezahlt (habe im öff. Dienst gearbeitet). Die Urlaubsansprüche kann man erst geltend machen wenn man eine unbefristete Rente erhält. Denn falls man doch wieder arbeiten geht nach der Befristung könnte man ja den Urlaub noch nehmen. Ansonsten erfolgt dann eine anteilige Auszahlung. So wurde es mir mitgeteilt.
Ich wünsche dir alles Gute und ein schönes Wochenende.
Herzliche Grüße Hella
bei der befristeten Rente ruht das Arbeitsverhältnis und ich bekomme auch meine Zusatzrente mtl. ausgezahlt (habe im öff. Dienst gearbeitet). Die Urlaubsansprüche kann man erst geltend machen wenn man eine unbefristete Rente erhält. Denn falls man doch wieder arbeiten geht nach der Befristung könnte man ja den Urlaub noch nehmen. Ansonsten erfolgt dann eine anteilige Auszahlung. So wurde es mir mitgeteilt.
Ich wünsche dir alles Gute und ein schönes Wochenende.
Herzliche Grüße Hella


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