Bei den Humangenetikern ist das nochmal ein Sonderfall.
Bei der Bekanntgabe von Befunden Genetischer Untersuchungen ist (in D) das persönliche Gespräch gesetzlich vorgeschrieben.
Bei der Bekanntgabe von Befunden Genetischer Untersuchungen ist (in D) das persönliche Gespräch gesetzlich vorgeschrieben.



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