Hallo Marie,
Schock! Das ist ja vielleicht ärgerlich!!!!
Nun stellt sich die Frage, hast du schon eine Urlaubsreise gebucht?
Ich habe mich im Internet für dich schlau gemacht und gesehen, dass, wer eine Reise bereits vor der Arbeitslosigkeit gebucht hat, fällt in eine Ausnahmeregelung, da der jenige das ja nicht alles wissen konnte.
Jetzt hinterlasse ich dir noch einen Tipp in einer PN.
Schock! Das ist ja vielleicht ärgerlich!!!!
Nun stellt sich die Frage, hast du schon eine Urlaubsreise gebucht?
Ich habe mich im Internet für dich schlau gemacht und gesehen, dass, wer eine Reise bereits vor der Arbeitslosigkeit gebucht hat, fällt in eine Ausnahmeregelung, da der jenige das ja nicht alles wissen konnte.
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